Riester-Ära endet 2027: Fünf Wege für bestehende Verträge stehen fest

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Die private Altersvorsorge in Deutschland steht vor dem größten Umbau seit über 20 Jahren. Nachdem der Bundestag das Altersvorsorgereformgesetz bereits im März verabschiedet hatte, stimmte auch der Bundesrat am 8. Mai 2026 zu – das Gesetz ist damit bereits Ende Mai in Kraft getreten, wie die Bundesregierung mitteilt. Die praktische Umsetzung folgt jedoch erst zum 1. Januar 2027. Ab diesem Datum verschwindet der klassische Riester-Vertrag für Neuabschlüsse vom Markt und wird durch das sogenannte Altersvorsorgedepot ersetzt.

Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, muss deswegen jedoch nicht handeln. Für alle bis Ende 2026 abgeschlossenen Verträge gilt ein gesetzlich verankerter Bestandsschutz. Es gibt weder eine automatische Kündigung noch eine Zwangsumwandlung oder eine Entwertung des bisher angesparten Kapitals.

Was mit bestehenden Verträgen passiert

Für Besitzer eines Riester-Vertrags kristallisieren sich fünf mögliche Wege heraus, mit denen sich der Bestand behandeln lässt.

Die erste Option besteht darin, den Vertrag unverändert weiterzuführen. Wer mit den Kosten und der Entwicklung zufrieden ist, kann beim gewohnten System mit Beitragsgarantie bleiben.

Die zweite Möglichkeit ist, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Die Einzahlungen werden dabei gestoppt, das bereits angesparte Kapital bleibt jedoch gefördert und wächst weiter. Diese Variante kommt infrage, wenn die monatliche Rate finanziell gerade nicht tragbar ist. Anders als bei einer Kündigung müssen dabei keine Zulagen zurückgezahlt werden.

Als dritte Variante steht ein Anbieterwechsel offen. Wer mit den Gebühren des aktuellen Riester-Anbieters unzufrieden ist, kann das Guthaben zu einem günstigeren Anbieter mitnehmen, wobei neue Abschlusskosten entstehen können.

Die vierte Option betrifft den Wechsel in die neue Fördersystematik, ohne den bestehenden Vertrag aufzulösen. Laut den Erläuterungen des Bundesfinanzministeriums soll ein Wechsel in die neue Förderung per Erklärung gegenüber dem Anbieter möglich sein, ohne dass bereits erhaltene Zulagen zurückgezahlt werden müssen.

Die fünfte Möglichkeit ist die vollständige Übertragung ins neue Altersvorsorgedepot. Das komplette Guthaben landet dann in einem chancenorientierten Depot, das stärker auf Aktien und ETFs setzt und auf die starre 100-Prozent-Beitragsgarantie verzichten kann.

Von einer klassischen Kündigung raten Verbraucherschützer weiterhin ab. Sie gilt in fast allen Fällen als teuerste Lösung, weil sämtliche erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen.

Das neue Altersvorsorgedepot im Detail

Das Altersvorsorgedepot ist deutlich flexibler aufgebaut als die klassische Riester-Rente. Sparer können künftig zwischen einem Produkt mit 80 Prozent Beitragsgarantie, einem mit 100 Prozent Garantie oder einem kostengünstigen Standardprodukt wählen, das bei jedem Anbieter verfügbar sein muss. Auch bei der Auszahlung gibt es mehr Wahlfreiheit: Statt der bisher verpflichtenden lebenslangen Rentenzahlung kann künftig ein Entnahmeplan über 20 Jahre ab dem 65. Lebensjahr gewählt werden.

Bei der staatlichen Förderung ändert sich ebenfalls einiges. Für jeden selbst eingezahlten Euro soll es künftig eine Grundzulage von 30 Cent geben, die ab 2029 auf 35 Cent steigt – bis zu einem förderfähigen Sparbetrag von 1.200 Euro im Jahr. Hinzu kommen weiterhin Kinderzulagen sowie ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro für Sparer unter 25 Jahren. Neu förderberechtigt sind zudem erstmals Selbstständige, die zuvor bei Riester häufig außen vor blieben.

Ein Punkt, der bislang wenig Beachtung fand: Die tatsächlichen Auszahlungen der neuen Förderung lassen auf sich warten. Nach Angaben von Finanzanbietern wird die zuständige Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die ersten staatlichen Förderungen für das Altersvorsorgedepot frühestens ab 2028 auszahlen – auch wenn die Produkte selbst bereits ab Januar 2027 abgeschlossen werden können.

Ein Rechenbeispiel zur Einordnung

Wie stark sich Ruhenlassen und Kündigung finanziell unterscheiden können, zeigt ein vereinfachtes Beispiel: Eine Sparerin hat über die Jahre 8.600 Euro eingezahlt und dafür 1.850 Euro an Zulagen und Steuervorteilen erhalten. Das aktuelle Vertragsguthaben liegt bei 10.900 Euro.

OptionWas passiert mit dem GuthabenRückzahlung von Zulagen
Vertrag weiterführenbleibt vollständig erhalten und wächst weiternein
Beitragsfrei stellenbleibt erhalten, keine neuen Einzahlungennein
Anbieterwechselwird übertragen, ggf. neue Abschlusskostennein
KündigungAuszahlung nach Abzug aller Zulagen und Steuervorteileja, vollständig

Bei einer Kündigung würde die Sparerin aus diesem Beispiel also nicht die vollen 10.900 Euro erhalten, sondern nur den um Zulagen, Steuervorteile und häufig auch Abschlusskosten reduzierten Betrag – in vielen Fällen deutlich weniger als die Summe der eigenen Einzahlungen.

Wie sich Vertragsinhaber jetzt informieren können

Empfehlenswert ist zunächst eine schriftliche Auskunft des eigenen Anbieters über den aktuellen Rückkaufswert sowie darüber, welche der neuen Optionen für den bestehenden Vertrag infrage kommen. Eine unabhängige Einschätzung bietet unter anderem die Deutsche Rentenversicherung, die auch das Ruhenlassen von Verträgen erklärt. Da einige Detailregelungen der Reform, etwa zur konkreten Ausgestaltung der Förderprodukte, noch final umgesetzt werden müssen, raten Experten tendenziell zur Zurückhaltung bei endgültigen Schritten wie einer Kündigung.

Häufige Fragen zur Riester-Reform

Muss ein bestehender Riester-Vertrag jetzt gekündigt werden?

Nein. Für alle bis Ende 2026 abgeschlossenen Verträge gilt ein gesetzlicher Bestandsschutz. Es gibt keine automatische Kündigung und keine Zwangsumwandlung.

Gehen bisherige Zulagen bei einem Wechsel in das neue System verloren?

Beim Wechsel in die neue Fördersystematik oder bei einer Übertragung ins Altersvorsorgedepot müssen bereits erhaltene Zulagen laut Bundesfinanzministerium nicht zurückgezahlt werden. Nur bei einer klassischen Kündigung entfällt dieser Schutz.

Ab wann gibt es keine neuen Riester-Verträge mehr?

Ab dem 1. Januar 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Das Altersvorsorgedepot löst Riester dann für Neuabschlüsse ab.

Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für jeden bestehenden Vertrag?

Das hängt vom Einzelfall ab, etwa von der Restlaufzeit, der bisherigen Rendite und der persönlichen Risikobereitschaft. Da das Depot keine starre Beitragsgarantie mehr vorsieht, eignet es sich vor allem für Sparer mit längerem Anlagehorizont.

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