Rundfunkbeitrag – dann können sich Rentner ausnahmesweise von “GEZ” befreien lassen

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Der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro im Monat trifft besonders Menschen mit kleiner Rente – oft ist es genau das Geld, das am Monatsende für Lebensmittel oder Medikamente fehlt. Trotzdem müssen Rentnerinnen und Rentner den Beitrag grundsätzlich genauso zahlen wie alle anderen Haushalte. Eine automatische Befreiung gibt es nicht; sie ist nur möglich, wenn bestimmte gesetzlich geregelte Voraussetzungen erfüllt sind, etwa der Bezug von Grundsicherung im Alter oder ein anerkannter Härtefall. Entscheidend ist dabei immer: Die Befreiung erfolgt niemals automatisch, sondern nur auf Antrag beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Welche Wege es gibt, wie der Härtefall für Rentner definiert ist und wie Sie den Antrag stellen, erklärt dieser Ratgeber – unter anderem mit Hinweisen des offiziellen Beitragsservice.

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag – und gilt das auch für Rentner?

Der Rundfunkbeitrag (umgangssprachlich “GEZ”) beträgt in Deutschland seit August 2021 18,36 Euro pro Monat. Dieser Betrag wird für jede Wohnung erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel. So sind beispielsweise Empfänger von Grundsicherung im Alter, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit. Auch Menschen mit Behinderungen können unter bestimmten Umständen von der Zahlung befreit werden.

Wer sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen möchte, kann dies online, per Post oder persönlich bei einer Geschäftsstelle des Beitragsservice beantragen.

Keine automatische Befreiung: Wann Rentner den Rundfunkbeitrag trotzdem zahlen müssen

Eine allgemeine Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Rentner gibt es nicht. Das bedeutet, Rentner müssen den Rundfunkbeitrag zahlen, es sei denn, es liegt ausnahmsweise ein Befreiungsgrund vor. Dann können sie einen Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag stellen. Das ist auch rückwirkend möglich, und zwar ab dem Zeitpunkt, in dem die Voraussetzungen für die Befreiung vorlagen, längstens jedoch für drei Jahre in der Vergangenheit.

Befreiung Schritt für Schritt: So stellen Rentner den Antrag beim Beitragsservice

Rentner, die zusätzlich zu ihrer Rente Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen, sind von der Zahlung befreit und können einen Befreiungsantrag stellen

Rentner, die eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und zusätzlich Bürgergeld beziehen, können sich ebenfalls vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

Härtefall für Rentner: Wenn die Rente knapp über der Grundsicherung liegt

Unter bestimmten Umständen ist es auch möglich, dass Rentner vom Rundfunkbeitrag befreit werden, wenn sie nicht zusätzlich zur Rente Grundsicherung im Alter oder sonstige Sozialhilfeleistungen beziehen. Dazu muss ein Härtefallantrag gestellt werden.

Diese Voraussetzungen müssen Rentner für den Härtefallantrag erfüllen

Um einen Härtefallantrag zu stellen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die monatlichen Einkünfte des Rentners, also die Rente, dürfen nicht höher sein als die Leistungen der Grundsicherung im Alter plus dem monatlichen Rundfunkbeitrag.
  • Der Rentner darf kein Vermögen besitzen, dass Grundsicherungsleistungen im Alter ausschließen würde.

Beispiel: Das Einkommen des Rentners ist zwar höher als die Grundsicherung im Alter. Würde er aber den Rundfunkbeitrag von gegenwärtig 18,36 Euro monatlich zahlen müssen, würde er weniger als die Grundsicherungsleistungen zur Verfügung haben; dann kann er sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

Online, per Post oder Fax: So reichen Sie den Befreiungsantrag richtig ein

Der Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag kann online auf der Website des Beitragsservice beantragt werden. Alternativ kann der Antrag auch per Post oder Fax an den Beitragsservice geschickt werden.

Auf den Punkt gebracht: Wann Rentner keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen

  • Rentner sind grundsätzlich zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet.
  • Lediglich Rentner, die Grundsicherung im Alter beziehen, sind von der Zahlung befreit, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen.
  • Unter bestimmten Umständen ist es auch möglich, dass Rentner vom Rundfunkbeitrag befreit werden, wenn sie nicht Grundsicherung im Alter beziehen. Dazu muss ein Härtefallantrag gestellt werden.

Wo Rentner offizielle Infos und Formulare zum Rundfunkbeitrag finden

Weitere Informationen zum Rundfunkbeitrag finden Sie auf der Website des Beitragsservice: https://www.rundfunkbeitrag.de/

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