Schlaue Rentner? Nach 45 Jahren in Rente gehen – Was steckt dahinter?

ach 45 Jahren im Arbeitsleben stellt sich für viele die Frage: Wann ist der richtige Zeitpunkt, um in Rente zu gehen? Immer mehr Menschen nutzen die Möglichkeit, nach einer langen Versicherungszeit abschlagsfrei in den Ruhestand zu starten. Doch wie funktioniert das genau, und welche Vorteile bietet diese Option? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“.

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Viele Menschen träumen davon, nach jahrzehntelanger Arbeit endlich in den wohlverdienten Ruhestand zu gehen. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt, und wann gehört man zur Gruppe „schlaue Rentner“, wenn es um die Altersrente nach 45 Jahren geht, also die Altersrente für besonders langjährig Versicherte? In diesem Artikel auf Bürger & Geld klären wir, was es bedeutet, nach 45 Jahren in Rente zu gehen, welche Vorteile und Stolperfallen es gibt und warum immer mehr Menschen diese Option nutzen (sollten).

Was bedeutet „Rente nach 45 Jahren“?

Die sogenannte „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ ermöglicht es, nach mindestens 45 Jahren anerkannter Versicherungszeit früher in Rente zu gehen. Das klingt zunächst nach einem großen Vorteil – doch es gibt einiges zu beachten.

Wer kann nach 45 Jahren in Rente gehen?

Nicht jeder, der über 45 Jahre lang arbeitet, kann automatisch abschlagsfrei in Rente gehen. Entscheidend sind zwei Kriterien:

Versicherungszeit: Es müssen mindestens 45 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten vorliegen. Dazu zählen nicht nur klassische Beschäftigungszeiten, sondern auch Zeiten wie Minijobs (mit bestimmten Bedingungen), Kindererziehung, Wehr- oder Zivildienst sowie bestimmte Pflegezeiten.

Geburtsjahr: Das Renteneintrittsalter ist an das Geburtsjahr gekoppelt. Für die meisten Menschen, die nach 1964 geboren sind, gilt: Mit 65 Jahren können sie nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in Rente gehen. Für frühere Jahrgänge gelten andere Altersgrenzen, die dann stufenweise angehoben wurden.

Wichtiger Hinweis: Schul- und Studienzeiten zählen in der Regel nicht als rentenrechtliche Zeiten für die 45 Jahre.

Vorteile der Rente nach 45 Jahren

Abschlagsfreie Rente: Wer die 45 Jahre erreicht und das passende Alter hat, kann ohne Abzüge in Rente gehen. Das bedeutet: Keine Rentenabschläge, sondern die volle Rente.

Früherer Renteneintritt: Im Vergleich zur Regelaltersrente (meist 67 Jahre) können Betroffene deutlich früher in den Ruhestand gehen, oft schon mit 65 Jahren.

Finanzielle Vorteile: Wer länger arbeitet und mehr einzahlt, erhöht seine Rentenansprüche. Nach 45 Jahren Versicherungszeit liegt die Rente meist über dem Durchschnitt – vorausgesetzt, das Einkommen war durchschnittlich oder darüber.

Nachteile und Irrtümer

Keine Rente mit 60: Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass man bereits mit 60 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen kann, sobald man 45 Jahre gearbeitet hat. Das stimmt nicht. Das Renteneintrittsalter hängt vom Geburtsjahr ab und liegt für die meisten aktuell bei 65 Jahren.

Nicht alle Zeiten zählen: Nicht jede Phase im Leben zählt als rentenrechtliche Zeit. Schul- und Studienzeiten (s.o.), längere Arbeitslosigkeit (außer bestimmte Ausnahmen) oder Zeiten ohne Beitragszahlung werden nicht angerechnet.

Kein vorzeitiger Eintritt: Die Rente für besonders langjährig Versicherte kann man nicht vorzeitig erhalten, auch nicht mit Abschlägen.

Erfahrungsberichte und Praxis

Viele Rentner berichten, dass sie nach über 45 Jahren Arbeit endlich in den Ruhestand gehen konnten – oft mit gemischten Gefühlen. Einige sind froh, noch etwas von ihrem Leben zu haben, andere sind enttäuscht, dass die Rente trotz jahrzehntelanger Arbeit oft niedriger ausfällt als erwartet. Dennoch: Die Möglichkeit, nach 45 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen, ist für viele ein echter Gewinn an Lebensqualität.

Fazit: Sind Rentner nach 45 Jahren „schlaue Rentner“?

Wer nach 45 Jahren Versicherungszeit abschlagsfrei in Rente gehen kann, hat tatsächlich einen klugen Schritt getan. Nicht nur, weil er früher den Ruhestand genießen kann, sondern auch, weil er seine Rentenansprüche optimal ausschöpft. Allerdings gilt: Die genaue Höhe der Rente hängt vom individuellen Einkommen und den tatsächlich angerechneten Zeiten ab. Wer sich frühzeitig informiert und die Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung prüft, ist auf der sicheren Seite – und kann sich als „schlauer Rentner“ bezeichnen.


Tipp: Lassen Sie sich regelmäßig Ihre Rentenauskunft zuschicken und prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für die Altersrente nach 45 Jahren erfüllen. So gehen Sie dann gut vorbereitet und informiert in den Ruhestand!

Quelle

Dt. Rentenversicherung

Redakteure

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    Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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