Schwerbehinderte Frührentner hofften, mit der Aktivrente ab 2026 endlich besser hinzuverdienen zu können – doch für viele von ihnen gibt es eine böse Überraschung: Sie sind von der neuen Steuervergünstigung ausgeschlossen, obwohl sie oft besonders geringe Renten beziehen. Rechtliche Grundlage bleibt weiterhin die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach § 236a SGB VI, die zwar einen früheren Rentenbeginn ermöglicht, aber noch keine steuerliche Entlastung beim Zuverdienst vorsieht (Linktext).
Was ist die Aktivrente überhaupt?
Die Aktivrente ist kein eigenes Rentenprodukt der Deutschen Rentenversicherung, sondern ein steuerlicher Bonus für Menschen, die trotz Rentenbeginn weiter arbeiten wollen. Sie soll ältere Arbeitnehmer motivieren, länger erwerbstätig zu bleiben und gleichzeitig die gesetzlichen Rentenkassen entlasten (Linktext).
Kernpunkte der Aktivrente sind unter anderem:
- Steuerliche Vorteile bei Arbeitslohn neben der gesetzlichen Altersrente
- Anreize, nach Erreichen des regulären Rentenalters weiterzuarbeiten
- Entlastung des Arbeitsmarkts durch Nutzung der Erfahrung älterer Beschäftigter
Wichtig: Die Aktivrente ersetzt nicht die bestehenden Rentenarten, sondern ergänzt sie auf steuerlicher Ebene. Die Zuständigkeit für die eigentliche Rentenzahlung bleibt bei der Deutschen Rentenversicherung (Linktext).
Welche Rentner können die Aktivrente nutzen?
Nach der derzeit bekannten Ausgestaltung richtet sich die Aktivrente in erster Linie an Personen, die bereits die reguläre Altersgrenze erreicht haben und trotzdem weiterarbeiten. Sie knüpft also nicht an die Höhe der Rente an, sondern daran, mit welcher Rentenart und in welchem Alter die Rente begonnen wurde.
Typischerweise profitieren sollen:
- Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersrente beziehen
- Personen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter oder wieder arbeiten
- Beschäftigte, die aus einem regulären Vollzeit- oder Teilzeitjob in die Altersrente wechseln und in reduzierter Form weiterarbeiten
Frührentner und Erwerbsminderungsrentner fallen nach aktuellem Stand in vielen Fällen aus der Begünstigung heraus. Das trifft insbesondere Menschen, die wegen gesundheitlicher Einschränkungen früher aus dem Beruf ausscheiden mussten.
Was gilt speziell für schwerbehinderte Frührentner?
Menschen mit Schwerbehinderung können unter bestimmten Voraussetzungen deutlich früher in Altersrente gehen als andere Versicherte. Die Details regelt die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach § 236a SGB VI (Linktext).
Voraussetzungen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen sind unter anderem:
- Anerkannte Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50
- Erfüllung der Wartezeit von mindestens 35 Versicherungsjahren
- Erreichen der jeweiligen Altersgrenze, die je nach Geburtsjahrgang gestaffelt ist
Betroffene können die Rente:
- einige Jahre vor der regulären Altersgrenze mit Abschlägen beziehen
- oder etwas später, aber dafür ohne Abschläge nutzen
Problematisch: Wer diese vorgezogene Altersrente wegen Schwerbehinderung nutzt, gilt aus Sicht der Aktivrente in vielen Fällen als Frührentner und ist von der neuen steuerlichen Begünstigung ausgeschlossen. Damit geraten ausgerechnet diejenigen ins Hintertreffen, deren gesundheitliche Situation eine reguläre Erwerbstätigkeit bis zur Regelaltersgrenze unmöglich gemacht hat.
Wer ist von der Aktivrente konkret ausgeschlossen?
Nach bisher bekannten Informationen sind von der Aktivrente vor allem folgende Gruppen betroffen, die nicht oder nur eingeschränkt von den Steuerbegünstigungen profitieren:
- Frührentner, die vor dem regulären Rentenalter in Altersrente gehen, z. B. mit Schwerbehindertenrente oder Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- Erwerbsminderungsrentner, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nur eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können
- Viele Minijobber, die bereits eine vorgezogene Altersrente beziehen
- Personen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, etwa bestimmte Selbstständige, Beamte oder Pensionäre
Für diese Gruppen bleibt der Hinzuverdienst in aller Regel normal steuerpflichtig. Gerade bei kleinen Renten kann das dazu führen, dass sich ein Nebenjob weniger lohnt, obwohl der finanzielle Bedarf hoch ist.
Warum ist das für schwerbehinderte Frührentner so problematisch?
Schwerbehinderte Menschen gehen häufig früher in Rente, weil ihre gesundheitliche Situation eine Vollzeitarbeit bis zur Regelaltersgrenze nicht zulässt. Die Folge sind:
- niedrigere Rentenansprüche durch verkürzte Erwerbsbiografie
- zusätzliche Abschläge bei vorgezogener Renteninanspruchnahme
- höhere Lebenshaltungskosten durch Medikamente, Hilfsmittel oder Fahrten zu Ärzten
Wenn dieselbe Personengruppe nun auch noch von der Aktivrente ausgeschlossen wird, verstärkt das die finanzielle Benachteiligung. Während gesunde Rentner, die bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet haben, steuerlich bevorzugt hinzuverdienen dürfen, bleibt schwerbehinderten Frührentnern oft nur der regulär zu versteuernde Zuverdienst.
Für Menschen, die zusätzlich auf Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter angewiesen sind, wird es dadurch besonders kompliziert:
- Zusätzliche Einnahmen können auf Sozialleistungen angerechnet werden
- Steuerliche Vorteile der Aktivrente sind nicht nutzbar
- Jede zusätzliche Einnahme muss genau geprüft und oft dem Jobcenter oder Sozialamt gemeldet werden
Wie hängen Schwerbehindertenrente und Bürgergeld zusammen?
Wer trotz Schwerbehindertenrente seinen Lebensunterhalt nicht decken kann, muss häufig ergänzende Leistungen beantragen. Hier kommen entweder Bürgergeld nach SGB II oder Grundsicherung im Alter nach SGB XII in Betracht (Linktext).
Typische Konstellationen sind:
- Schwerbehinderte Frührentner mit sehr niedriger Rente beantragen Grundsicherung im Alter
- Erwerbsgeminderte mit Ergänzungsbedarf erhalten Bürgergeld oder Grundsicherung
- Haushalte mit mehreren Personen, in denen eine Person Rente bezieht und andere Bürgergeld erhalten
Wichtig ist, dass:
- Renten und Hinzuverdienst als Einkommen angerechnet werden
- bestimmte Freibeträge für Erwerbseinkommen gelten, die das Jobcenter oder Sozialamt berücksichtigen muss
- sich die Aktivrente zwar auf die Steuer, aber nicht direkt auf die Berechnung von Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht
Wer unsicher ist, sollte sich im Zweifel durch eine unabhängige Beratungsstelle wie eine Sozialberatungsstelle oder die Verbraucherzentrale beraten lassen.
Welche finanziellen Folgen hat der Ausschluss von der Aktivrente?
Für schwerbehinderte Frührentner kann der Ausschluss von der Aktivrente spürbare finanzielle Nachteile haben. Denn ihnen bleiben nur die bisherigen steuerlichen Regeln:
- Zusätzliche Einkünfte aus Minijobs oder Teilzeitjobs sind wie bei anderen Steuerpflichtigen zu versteuern
- Gerade bei geringen Renten kann ein kleiner Zuverdienst schnell in Steuerprogression und Anrechnung auf Sozialleistungen laufen
- Es gibt keinen zusätzlichen steuerlichen „Bonus“, der die Weiterarbeit attraktiver macht
Bei ohnehin geringen Rentenbeträgen bedeutet das im Alltag:
- Weniger finanzieller Spielraum für unerwartete Ausgaben
- Mehr Druck, jeden Euro genau zu planen
- Höheres Risiko, zusätzliche Leistungen wie Wohngeld, Bürgergeld oder Grundsicherung beantragen zu müssen
Welche Alternativen haben Betroffene ohne Aktivrente?
Auch wenn die Aktivrente vielen schwerbehinderten Frührentnern verschlossen bleibt, gibt es einige Stellschrauben, die Betroffene prüfen sollten:
Mögliche Optionen:
- Prüfen, ob ein Minijob mit Rentenversicherungspflicht sinnvoll ist, um die eigene Rentenbiografie zu verbessern
- Überlegen, ob ein begrenzter Zuverdienst trotz Steuerpflicht netto noch lohnt
- Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder ergänzendes Bürgergeld prüfen, wenn die Rente nicht zum Leben reicht
- Wohngeldantrag stellen, insbesondere bei hohen Mietkosten
- Schwerbehindertenausweis und mögliche Nachteilsausgleiche vollständig nutzen (z. B. Steuerfreibeträge, Vergünstigungen im Nahverkehr)
Gerade für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen ist eine individuelle Sozialberatung sinnvoll, um die optimale Kombination aus Rente, Hinzuverdienst und Sozialleistungen zu finden.
Worauf sollten schwerbehinderte Frührentner jetzt besonders achten?
Wer bereits eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen bezieht oder kurz davor steht, sollte die eigenen Unterlagen und Pläne sorgfältig prüfen.
Wichtige Punkte:
- Bescheid zur Altersrente und Angabe der Rentenart genau lesen
- Prüfen, ob und wie ein Nebenjob aufgebaut werden kann
- Steuerliche Auswirkungen eines Zuverdienstes durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder eine Beratungsstelle prüfen lassen
- Auswirkungen auf Bürgergeld, Grundsicherung oder Wohngeld vor Aufnahme einer Tätigkeit mit der zuständigen Behörde klären
Es kann auch sinnvoll sein, sich direkt bei der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen. Dort erhalten Sie Informationen zur eigenen Rentenart, zu möglichen Hinzuverdienstgrenzen und zu den langfristigen Auswirkungen weiterer Beitragszeiten (Linktext).
Expertentipp der Redaktion
Wenn Sie schwerbehindert sind, bereits eine Frührente beziehen und über einen Nebenjob nachdenken, sollten Sie die Entscheidung nicht allein vom Bruttolohn abhängig machen. Lassen Sie unbedingt prüfen, wie sich der Zuverdienst auf Ihre Steuer, Ihre Rente und mögliche Sozialleistungen gleichzeitig auswirkt. Oft ist eine Kombination aus begrenztem Hinzuverdienst, gezielten Steuerfreibeträgen und ergänzenden Sozialleistungen sinnvoller, als einen möglichst hohen Nebenverdienst anzustreben, der am Ende größtenteils wieder verrechnet wird.
Nehmen Sie frühzeitig Beratungsangebote wahr – etwa bei der Deutschen Rentenversicherung, bei unabhängigen Sozialberatungsstellen, der Verbraucherzentrale oder anerkannten Behindertenverbänden. Je besser Sie Ihre Rechte kennen, desto eher können Sie verhindern, dass Sie finanziell schlechter gestellt werden, nur weil Sie aus gesundheitlichen Gründen früher in Rente gehen mussten.
Quellenangaben
Deutsche Rentenversicherung – Altersrente für schwerbehinderte Menschen (Altersrente für schwerbehinderte Menschen – Informationen und Voraussetzungen)
Gesetzestext – § 236a SGB VI Altersrente für schwerbehinderte Menschen (Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach SGB VI)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Informationen zu Altersrenten und Erwerbsminderung (Rente, Schwerbehinderung und Erwerbsminderung im Überblick)
