Die Altersvorsorge von Selbstständigen wird in Deutschland immer wieder kontrovers diskutiert. Während Arbeitnehmer automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, bleibt Selbstständigen die Wahl – zumindest bisher, denn Pläne für eine Rentenversicherungspflicht existieren schon lange. Was ist davon im Jahr 2025 Realität geworden, welche neuen Regelungen sind tatsächlich in Kraft getreten und was bedeuten die Entwicklungen für Gründer und Selbstständige? Ein Blick auf Rechte, Pflichten und Empfehlungen für die Zukunft.
Selbstständige in der Rentenversicherung: Kommt jetzt die Versicherungspflicht für alle?
Das Thema Altersvorsorgepflicht für Selbstständige ist seit Jahren politischer Dauerbrenner. Hintergrund ist die Tatsache, dass eine Vielzahl der rund 4 Millionen Selbständigen in Deutschland bisher unzureichend fürs Alter abgesichert ist – laut Schätzungen betrifft das etwa drei Millionen Menschen, die weder gesetzlich noch privat ausreichend vorsorgen. Die Bundesregierung hat daher mehrfach angekündigt, eine allgemeine Versicherungspflicht einzuführen – was ist im Jahr 2025 tatsächlich umgesetzt worden?
Wer ist heute bereits rentenversicherungspflichtig?
Viele Selbstständige sind bereits kraft Gesetzes zur Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung (RV) verpflichtet, darunter:
- Handwerker in zulassungspflichtigen Berufen
- Lehrer, Coaches, Erzieher
- Pflegepersonen, Hebammen
- Künstler und Publizisten (über die Künstlersozialkasse)
- Seelotsen, Küstenschiffer/-fischer
- Arbeitnehmerähnliche Selbstständige (nur ein Auftraggeber, keine Angestellten)
Wer zu diesen Berufsgruppen zählt, muss sich spätestens drei Monate nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der Deutschen Rentenversicherung melden. Bei Versäumnis drohen hohe Beitragsnachzahlungen und Säumniszuschläge.
Versicherungspflicht für alle Selbstständigen ab 2025?
Das Vorhaben, ab 2025 eine allgemeine Altersvorsorgepflicht einzuführen, wurde im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankert. Demnach sollen neue Selbstständige grundsätzlich verpflichtet werden, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen – es sei denn, sie weisen eine gleichwertige private Altersvorsorge nach (z.B. Rürup-Rente, Versorgungswerk).
Die Regelung soll „gründerfreundlich“ gestaltet werden: Wer eine anerkannte private Absicherung wählt, kann sich befreien lassen. Das Ziel: Verlässliche Einkünfte im Alter, die über dem Grundsicherungsniveau liegen, auch für Selbstständige. Berufsständische Versorgungswerke (z.B. für Ärzte, Architekten, Steuerberater) werden weiter als Alternativen zur gesetzlichen RV anerkannt.
Allerdings: Die groß angekündigte Pflicht zur Rentenversicherung für alle Selbstständigen wurde bislang noch nicht per Gesetz eingeführt. Das Thema bleibt – trotz Koalitionsvertrag – politisch umstritten, weil die genaue Ausgestaltung, Übergangsregelungen und Bürokratieumfang weiter beraten werden. Es gelten daher weiterhin die bisherigen Regeln.
Wie hoch ist der Pflichtbeitrag?
Besteht Versicherungspflicht, liegt der Regelbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung 2025 bei 696,57Euro monatlich. In den ersten drei Jahren nach Gründung gilt für Existenzgründer der halbe Beitrag (348,29Euro). Alternativ kann – sofern es sich um eine Pflichtversicherung handelt – ein einkommensgerechter Beitrag von 18,6% des Gewinns gezahlt werden. Lesen Sie auch hierzu die Meldung der Deutschen Rentenversicherung, wer eine Versicherungspflicht hat und wie hoch diese ist.
Wer freiwillig vorsorgen möchte
Grundsätzlich können sich Selbstständige freiwillig in der gesetzlichen RV versichern. Beitragsfrei wählbar ist eine Spanne zwischen etwa 103 und 1.497Euro pro Monat (2025). Die Höhe der Beiträge entscheidet maßgeblich über die spätere Rentenhöhe. Auch eine freiwillige private Altersvorsorge ist weiterhin möglich – etwa über Basis-Renten (Rürup), private Rentenversicherungen oder eine Kombination verschiedener Produkte.
Was passiert bei Scheinselbstständigkeit?
Wer formal als „arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger“ gilt (nur ein Auftraggeber, keine Mitarbeiter), ist unabhängig von Branche oder Gewerbe bei der Rentenversicherung pflichtversichert. Wird Scheinselbstständigkeit von der DRV festgestellt, drohen Nachzahlungen für bis zu vier Jahre, zuzüglich Säumniszuschlägen.
Ausblick und Empfehlungen
- Die aktuell geltende Rentenversicherungspflicht betrifft weiterhin klar definierte Selbstständigengruppen. Eine allgemeine Versicherungspflicht ist zwar politisches Ziel, aber noch keine gesetzliche Realität.
- Vorsorge ist für alle Selbstständigen immens wichtig. Wer bislang nicht abgesichert ist, sollte zumindest freiwillige Beiträge erwägen oder auf private Lösungen setzen.
- Existenzgründer sollten ihre Versicherungspflicht rechtzeitig prüfen und sich ggf. vom Statusfeststellungsverfahren der DRV beraten lassen.
Die Debatte um die allgemeine Versicherungspflicht wird weitergehen. Im Sinne der eigenen Altersvorsorge gilt aber: Eigenverantwortliches, rechtzeitiges Handeln ist besser, als auf Gesetzesänderungen zu warten.