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Steuerfrei in Rente: Die wichtigsten Steuergrenzen für Ehepaare ab 2025/2026 im Vergleich

Unsicher, ob die Rente für dich und deinen Partner ab 2026 noch steuerfrei bleibt? Entdecke hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., die neuen Freibeträge für Ehepaare, aktuelle Berechnungstabellen und alles, was du jetzt über die Steuerlast im Ruhestand wissen musst.

Die Rente für Ehepaare ist im Jahr 2025 und 2026 steuerfrei, wenn das zu versteuernde Einkommen pro Jahr unter dem Grundfreibetrag von 24.192 € (2025) bzw. 24.696 € (2026) liegt – das entspricht dem Doppelten des neuen Freibetrags von 12.348 € für Singles im Jahr 2026.

Steuerfreiheit für Ehepaare: Was gilt 2025 und 2026?

Wesentlicher Faktor ist der Grundfreibetrag, der jährlich angepasst wird und das steuerfreie Existenzminimum garantiert. Für Ehepaare steigt dieser von 24.192 € in 2025 auf 24.696 € in 2026. Die Rente bleibt steuerfrei, sofern der steuerpflichtige Anteil der Rente plus zusätzliche Einkünfte unterhalb dieser Grenze liegt.

Wie wird die Rente versteuert?

Entscheidend ist der steuerpflichtige Anteil der jeweiligen Rente, der vom Renteneintrittsjahr abhängt:

  • 2025: 83,5 % der Rente sind steuerpflichtig, 16,5 % bleiben steuerfrei.
  • 2026: 84 % steuerpflichtig, 16 % steuerfrei.
    Der individuelle Freibetrag wird einmalig bei Rentenbeginn festgelegt und bleibt konstant.

Beispielrechnung: Wann bleibt die Rente steuerfrei?

Angenommen, beide Ehepartner erhalten jeweils 14.000 € Bruttorente pro Jahr; gemeinsam also 28.000 €:

JahrGesamtrente (brutto)Steuerpflichtiger Anteil (%)Steuerpflichtiger BetragGrundfreibetrag EhepaareSteuerpflicht?
202528.000 €83,523.380 €24.192 €Nein
202628.000 €8423.520 €24.696 €Nein

Das steuerpflichtige Einkommen liegt somit bei durchschnittlichen Renten meist unterhalb des Grundfreibetrags – keine Einkommensteuer fällt an.

Freibeträge und Pauschalen pro Person

Zusätzlich gelten:

  • Werbungskostenpauschale: 102 €
  • Sonderausgabenpauschale: 36 €
    Diese Beträge senken die steuerliche Bemessungsgrundlage weiter.

Steuerpflichtig bei höheren Renten und Zusatzeinkünften

Wird der steuerpflichtige Anteil der Gesamtrente plus andere Einkünfte (z. B. Betriebsrente, Miete, Kapitalerträge) oberhalb des Grundfreibetrags bezogen, entsteht Steuerpflicht. Besonders ab 2026 steigen durch den wachsenden steuerpflichtigen Anteil und Rentenanpassungen immer mehr Ehepaare über die Steuergrenze.

Tabellen: Freibeträge und Steueranteile 2025/2026

JahrGrundfreibetrag SingleGrundfreibetrag EhepaareSteuerfrei Anteil Rente (%)Steuerpflichtiger Anteil (%)
202512.096 €24.192 €16,583,5
202612.348 €24.696 €1684

Zusammenfassung: Wann sind Renten für Ehepartner steuerfrei?

  • Für durchschnittliche Rentner-Ehepaare mit Gruppenrenten bis etwa 28.000 € bleibt die gesetzliche Rente 2025 und 2026 meist steuerfrei.
  • Der Grundfreibetrag steigt in beiden Jahren und schützt das Existenzminimum.
  • Bei höheren Renten, Betriebsrenten oder Zusatzeinkünften kann Steuerpflicht entstehen.
  • Durch den jährlichen Anstieg des steuerpflichtigen Rentenanteils ab 2026 werden mehr Ehepaare steuerpflichtig – daher lohnt die frühzeitige Prüfung.

Ehepaare können so mithilfe von Grundfreibetrag und individueller Rentenvorausplanung die Steuerlast dauerhaft minimieren.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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