Die Rente für Ehepaare ist im Jahr 2025 und 2026 steuerfrei, wenn das zu versteuernde Einkommen pro Jahr unter dem Grundfreibetrag von 24.192 € (2025) bzw. 24.696 € (2026) liegt – das entspricht dem Doppelten des neuen Freibetrags von 12.348 € für Singles im Jahr 2026.
Steuerfreiheit für Ehepaare: Was gilt 2025 und 2026?
Wesentlicher Faktor ist der Grundfreibetrag, der jährlich angepasst wird und das steuerfreie Existenzminimum garantiert. Für Ehepaare steigt dieser von 24.192 € in 2025 auf 24.696 € in 2026. Die Rente bleibt steuerfrei, sofern der steuerpflichtige Anteil der Rente plus zusätzliche Einkünfte unterhalb dieser Grenze liegt.
Wie wird die Rente versteuert?
Entscheidend ist der steuerpflichtige Anteil der jeweiligen Rente, der vom Renteneintrittsjahr abhängt:
- 2025: 83,5 % der Rente sind steuerpflichtig, 16,5 % bleiben steuerfrei.
- 2026: 84 % steuerpflichtig, 16 % steuerfrei.
Der individuelle Freibetrag wird einmalig bei Rentenbeginn festgelegt und bleibt konstant.
Beispielrechnung: Wann bleibt die Rente steuerfrei?
Angenommen, beide Ehepartner erhalten jeweils 14.000 € Bruttorente pro Jahr; gemeinsam also 28.000 €:
Jahr | Gesamtrente (brutto) | Steuerpflichtiger Anteil (%) | Steuerpflichtiger Betrag | Grundfreibetrag Ehepaare | Steuerpflicht? |
---|---|---|---|---|---|
2025 | 28.000 € | 83,5 | 23.380 € | 24.192 € | Nein |
2026 | 28.000 € | 84 | 23.520 € | 24.696 € | Nein |
Das steuerpflichtige Einkommen liegt somit bei durchschnittlichen Renten meist unterhalb des Grundfreibetrags – keine Einkommensteuer fällt an.
Freibeträge und Pauschalen pro Person
Zusätzlich gelten:
- Werbungskostenpauschale: 102 €
- Sonderausgabenpauschale: 36 €
Diese Beträge senken die steuerliche Bemessungsgrundlage weiter.
Steuerpflichtig bei höheren Renten und Zusatzeinkünften
Wird der steuerpflichtige Anteil der Gesamtrente plus andere Einkünfte (z. B. Betriebsrente, Miete, Kapitalerträge) oberhalb des Grundfreibetrags bezogen, entsteht Steuerpflicht. Besonders ab 2026 steigen durch den wachsenden steuerpflichtigen Anteil und Rentenanpassungen immer mehr Ehepaare über die Steuergrenze.
Tabellen: Freibeträge und Steueranteile 2025/2026
Jahr | Grundfreibetrag Single | Grundfreibetrag Ehepaare | Steuerfrei Anteil Rente (%) | Steuerpflichtiger Anteil (%) |
---|---|---|---|---|
2025 | 12.096 € | 24.192 € | 16,5 | 83,5 |
2026 | 12.348 € | 24.696 € | 16 | 84 |
Zusammenfassung: Wann sind Renten für Ehepartner steuerfrei?
- Für durchschnittliche Rentner-Ehepaare mit Gruppenrenten bis etwa 28.000 € bleibt die gesetzliche Rente 2025 und 2026 meist steuerfrei.
- Der Grundfreibetrag steigt in beiden Jahren und schützt das Existenzminimum.
- Bei höheren Renten, Betriebsrenten oder Zusatzeinkünften kann Steuerpflicht entstehen.
- Durch den jährlichen Anstieg des steuerpflichtigen Rentenanteils ab 2026 werden mehr Ehepaare steuerpflichtig – daher lohnt die frühzeitige Prüfung.
Ehepaare können so mithilfe von Grundfreibetrag und individueller Rentenvorausplanung die Steuerlast dauerhaft minimieren.