Stromspar-Check 2026: Rentner mit kleiner Rente sparen im Schnitt 300 Euro im Jahr

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Die Heizperiode beginnt, die nächsten Abschläge stehen an, und für Menschen mit kleiner Rente oder Grundsicherungsgeld entscheidet jeder Euro über den Monat. Der bundesweit geförderte Stromspar-Check setzt genau hier an. Ob das kostenlose Angebot ab 2027 tatsächlich deutlich wächst, entscheidet der Bundestag Ende November mit dem Haushalt.

Ein Programm mit messbarer Wirkung

Fast eine halbe Million Haushalte haben den Stromspar-Check seit seinem Start 2008 bereits genutzt. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums verringern teilnehmende Haushalte ihre jährlichen Energie- und Wasserkosten im Durchschnitt um rund 300 Euro. Dieser Wert ist ein Mittelwert über alle Beratungen hinweg. Er schließt Strom, Warmwasser und Heizenergie ein und stellt weder eine Auszahlung noch eine feste Zusage für den einzelnen Haushalt dar.

Getragen wird das Projekt vom Deutschen Caritasverband und dem Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen. Die Beraterinnen und Berater sind häufig selbst ehemals langzeitarbeitslose Menschen, die für diese Aufgabe geschult wurden. Neben der Beratung gibt es kostenlose Sparartikel und in bestimmten Fällen einen Gutschein von bis zu 200 Euro für ein neues Kühlgerät.

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Haushaltsstreit gefährdet den geplanten Ausbau

Im Frühjahr hatte Bundesumweltminister Carsten Schneider angekündigt, das Programm ab 2027 kräftig auszubauen. Statt gut 18 Millionen Euro in diesem Jahr sollen nach den bisherigen Planungen bis zu 65 Millionen Euro jährlich aus dem Klima- und Transformationsfonds fließen. Mehr Standorte und ein breiterer Zugang für Haushalte mit geringem Einkommen sind das erklärte Ziel.

Genau dieser Fonds steht jedoch unter Druck. Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sieht vor, 2,7 Milliarden Euro aus dem Klimafonds in den Kernhaushalt umzulenken, mehrere Förderprogramme sollen schrumpfen. Laut Bundestag sind für 2027 insgesamt rund 38,9 Milliarden Euro an KTF-Ausgaben eingeplant. Die endgültige Entscheidung fällt mit der Verabschiedung des Haushalts, die für Ende November vorgesehen ist. Bis dahin gelten die bisherigen Teilnahmebedingungen unverändert.

Wer Anspruch auf die kostenlose Beratung hat

Das Angebot ist nicht an eine bestimmte Sozialleistung gebunden. Auch Haushalte ohne Leistungsbescheid können teilnehmen, wenn das gesamte Haushaltseinkommen niedrig genug ist. Über einen anonymen Einkommensrechner auf der Projektseite lässt sich vorab prüfen, ob die Grenze eingehalten wird.

PersonengruppeÜblicher Nachweis
Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026 Bürgergeld)Aktueller Bewilligungsbescheid des Jobcenters
Grundsicherung im Alter, SozialhilfeBescheid nach SGB XII
Wohngeld oder KinderzuschlagAktueller Leistungsbescheid
AsylbewerberleistungenBewilligungsbescheid
BAföGGültiger BAföG-Bescheid
Sozialpass oder Befreiung vom RundfunkbeitragEntsprechender Nachweis
Kleine Rente ohne SozialleistungPrüfung des Haushaltseinkommens

Gerade die letzte Gruppe ist relevant: Viele Rentnerinnen und Rentner liegen knapp über der Grenze zur Grundsicherung im Alter und beziehen deshalb keine Leistung, haben aber trotzdem kaum Spielraum im Budget.

Was beim Termin passiert

Die Beratung findet wahlweise in der eigenen Wohnung, per Telefon oder online statt. Ein Hausbesuch nimmt meist eine bis eineinhalb Stunden in Anspruch, das Telefongespräch etwa eine halbe Stunde. Erfasst werden der Strom- und Wasserverbrauch sowie die vorhandenen Elektrogeräte. Im Fokus stehen Dauerverbraucher, Stand-by-Verluste und ungünstige Geräteeinstellungen.

Im Anschluss erhält der Haushalt eine persönliche Auswertung. Je nach Bedarf werden kostenlose Soforthilfen ausgegeben, etwa LED-Lampen, schaltbare Steckdosenleisten, Zeitschaltuhren, Kühlschrankthermometer, Sparduschköpfe, Strahlregler oder Thermohygrometer. Ein Einheitspaket gibt es nicht. Ein Sparduschkopf etwa senkt nicht nur den Wasserverbrauch, sondern auch die Energie für die Warmwasserbereitung.

Gutschein für den neuen Kühlschrank: Reihenfolge entscheidet

Alte Kühl- und Gefriergeräte gehören zu den größten Stromfressern im Haushalt. Der Stromspar-Check kann deshalb einen Gutschein von bis zu 200 Euro für ein effizientes Neugerät ausstellen. Voraussetzung ist in der Regel, dass das bisherige Gerät mindestens zehn Jahre alt ist und das neue nach Berechnung der Berater mindestens 200 Kilowattstunden pro Jahr weniger verbraucht.

Entscheidend ist der Zeitpunkt: Gekauft wird erst nach Ausstellung des Gutscheins. Wer vorher zuschlägt, geht in der Regel leer aus. Für die Erstattung werden der Originalkaufbeleg, das Energielabel und eine unterschriebene Bestätigung über die Entsorgung des Altgeräts verlangt. Liegt der Preis über dem Gutscheinwert, trägt der Haushalt die Differenz selbst. Nach Angaben des Projekts wird der Gutschein nicht auf Sozialleistungen angerechnet.

Warum Grundsicherungsbezieher besonders profitieren

Haushaltsstrom ist im SGB II Teil des pauschalen Regelbedarfs, wie § 20 SGB II festlegt. Für Alleinstehende liegt dieser auch nach der Umstellung auf das Grundsicherungsgeld bei 563 Euro im Monat. Eine hohe Stromrechnung übernimmt das Jobcenter daher grundsätzlich nicht zusätzlich. Abweichungen sind bei Heizstrom oder dezentraler Warmwasserbereitung möglich und werden gesondert geprüft.

Sinkt der Abschlag, bleibt mehr vom Regelbedarf für Lebensmittel, Kleidung oder Mobilität. Eine Kürzung des Regelbedarfs wegen geringeren Verbrauchs ist nicht vorgesehen.

Stromguthaben: Was das Bundessozialgericht klargestellt hat

Bei der Jahresabrechnung kommt es darauf an, woraus ein Guthaben stammt. Wurde es aus Abschlägen für Haushaltsstrom gebildet, die aus dem Regelbedarf bezahlt wurden, darf es nicht ohne Weiteres als Einkommen angerechnet werden. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein solches Guthaben auch dann nicht bedarfsmindernd wirkt, wenn der Versorger es mit Forderungen für Heizkosten verrechnet (BSG, Urteil vom 10.04.2024, B 7 AS 21/22 R).

Automatisch geschützt ist damit aber nicht jede Erstattung. Bei kombinierten Abrechnungen muss aufgeschlüsselt werden, welcher Anteil auf Haushaltsstrom, Heizung oder sonstige Kosten entfällt. Bescheide, die ein Guthaben pauschal anrechnen, sind deshalb ein häufiger Anlass für Widersprüche.

Wohngeld: Ersparnis bleibt vollständig im Haushalt

Das Wohngeld enthält nach § 12 Absatz 6 Wohngeldgesetz eine pauschale Heizkostenkomponente. Die tatsächliche Strom- oder Heizrechnung erstattet die Wohngeldstelle jedoch nicht. Jede eingesparte Kilowattstunde wirkt sich bei Wohngeldhaushalten daher direkt auf das verfügbare Geld aus, ohne Auswirkung auf die Höhe des Wohngelds.

Ein Rechenbeispiel aus dem Alltag

Herr Brandt, 71 Jahre alt, lebt allein von einer kleinen Rente und bezieht ergänzend Wohngeld. Beim Stromspar-Check zeigt sich, dass sein 16 Jahre alter Kühlschrank rund 410 Kilowattstunden im Jahr verbraucht. Ein passendes Neugerät käme laut Berechnung mit etwa 160 Kilowattstunden aus.

Die Differenz von 250 Kilowattstunden ergibt bei einem angenommenen Arbeitspreis von 36 Cent rund 90 Euro weniger Stromkosten pro Jahr. Herr Brandt erhält einen Gutschein über 200 Euro und zahlt den Rest des Kaufpreises selbst. Dazu kommen LED-Lampen, eine schaltbare Steckdosenleiste und ein Sparduschkopf. Wie hoch die Ersparnis am Ende tatsächlich ausfällt, hängt von Tarif, Nutzung und Verbrauchsgewohnheiten ab. Das Beispiel zeigt eine mögliche Größenordnung, keine garantierte Summe.

Keine Lösung bei bestehenden Stromschulden

Der Stromspar-Check senkt künftige Kosten, alte Rückstände oder eine angedrohte Stromsperre beseitigt er nicht. Bei Zahlungsrückständen sind der Energieversorger, das Jobcenter oder Sozialamt sowie eine anerkannte Schuldner- oder Sozialberatung die richtigen Ansprechpartner. Termine für den Check lassen sich über die Postleitzahlsuche auf der Projektseite, per Kontaktformular, über WhatsApp oder die kostenlose Hotline 0800 444 33 22 vereinbaren, die werktags von 8 bis 13 Uhr erreichbar ist.

Häufige Fragen zum Stromspar-Check

Garantiert die Teilnahme eine Ersparnis von 300 Euro?

Nein. Die 300 Euro sind ein Durchschnittswert aus allen bisherigen Beratungen und umfassen Strom, Wasser und Heizenergie. Die tatsächliche Ersparnis hängt von Wohnung, Geräten, Tarif und Verbrauchsverhalten ab.

Können Rentner ohne Grundsicherung teilnehmen?

Ja. Maßgeblich ist, dass das Haushaltseinkommen unter der geltenden Grenze liegt oder ein anderer anerkannter Nachweis vorliegt, etwa ein Wohngeldbescheid, ein Sozialpass oder die Befreiung vom Rundfunkbeitrag.

Erhält jeder Haushalt den Kühlschrank-Gutschein?

Nein. Das Altgerät muss in der Regel mindestens zehn Jahre alt sein, und das Neugerät muss rechnerisch mindestens 200 Kilowattstunden im Jahr einsparen. Der Kauf darf erst nach Ausstellung des Gutscheins erfolgen.

Ändert sich durch die Haushaltsberatungen etwas am aktuellen Angebot?

Nein. Die laufende Förderung und die bisherigen Teilnahmebedingungen bleiben bestehen. Offen ist lediglich, in welchem Umfang das Programm ab 2027 ausgebaut wird. Darüber entscheidet der Bundestag mit dem Haushalt 2027.

Einschätzung der Redaktion

Der Stromspar-Check ist eines der wenigen Programme, bei denen Klimaschutz und Armutsbekämpfung tatsächlich zusammenfinden. Er verlangt keinen Antrag mit zehn Anlagen, keine Vorleistung und keinen Eigenanteil für die Beratung, und er schafft nebenbei Arbeitsplätze für Menschen, die lange vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen waren. Gerade deshalb wäre es ein falsches Signal, wenn der angekündigte Ausbau den Umschichtungen im Klimafonds zum Opfer fiele. Die Summen, um die es geht, sind im Vergleich zum Gesamthaushalt minimal, die Wirkung für einzelne Haushalte dagegen spürbar. Wer Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung und kleinen Renten mit Nullrunden beim Regelsatz und steigenden Lebenshaltungskosten konfrontiert, sollte wenigstens die Instrumente stärken, die ihnen helfen, ihre Ausgaben dauerhaft zu senken. Die Abgeordneten haben es bis Ende November in der Hand.

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