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Gericht schockiert Witwe – 19.000 € Witwenrente verweigert!

Lesen Sie hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., warum eine Witwe in Nordrhein-Westfalen vor dem Landessozialgericht scheiterte und ihre Hinterbliebenenleistungen nur teilweise ausgezahlt bekommt. Rechtliche Hintergründe und Experten-FAQ – jetzt informieren!

Eine Witwe aus Nordrhein-Westfalen stritt sich vor dem Landessozialgericht (Az. L 21 R 940/24) um eine vollständige Auszahlung ihrer Hinterbliebenenleistungen in Höhe von 38.919,74 Euro. Rund die Hälfte der Nachzahlung wurde vom Unfallversicherungsträger einbehalten, weil ein Erstattungsanspruch der Deutschen Rentenversicherung bestand. Die Berufung der Klägerin wurde abgewiesen – der Einbehalt ist rechtmäßig.

Rechtlicher Hintergrund: Nachzahlung und Einbehalt

Nach dem Tod eines Versicherten stehen Witwen und Witwern oft komplexe Ansprüche auf verschiedene Leistungen zu. Die deutsche Sozialgesetzgebung sieht sowohl Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung als auch aus der Rentenversicherung vor. Kommt es zu einer rückwirkenden Nachzahlung, kann ein Teil davon direkt vom Leistungsträger einbehalten werden – insbesondere wenn ein Erstattungsanspruch eines anderen Sozialversicherers vorliegt.

Die hier betroffene Witwe erhielt eine Nachzahlung von insgesamt 38.919,74 Euro. Der Unfallversicherungsträger hielt etwa die Hälfte zurück. Hintergrund war, dass die Rentenversicherung bereits Leistungen erbracht hatte, auf deren Ersatz sie nun einen Anspruch anmeldete.

Erstattungsanspruch: Die juristische Basis

Die Grundlage für Erstattungsansprüche zwischen Sozialversicherungsträgern findet sich in den §§ 102-105 Sozialgesetzbuch X (SGB X). Diese Normen regeln, dass geleistete Zahlungen, die eigentlich einem anderen Träger zustanden, erstattet werden müssen. In solchen Fällen kann der Unfallversicherungsträger den Auszahlungsbetrag kürzen und den Erstattungsanspruch direkt abführen.

Konkret muss die Nachzahlung der Witwenrente zunächst zur Deckung des erstattungsberechtigten Anspruchs verwendet werden. Ist die Nachzahlung geringer als der Anspruch, wird sie komplett einbehalten; ist sie höher, wird der Rest ausgezahlt.

Das Urteil des Landessozialgerichts

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschied, dass der Einbehalt rechtmäßig und die Berufung der Witwe unbegründet war. Das Gericht bestätigte, dass der Erstattungsanspruch der Deutschen Rentenversicherung Vorrang genießt und ein Einbehalt der Nachzahlung in dieser Höhe durchgeführt werden darf.

Die Richter beriefen sich auf Grundsatzurteile des Bundessozialgerichts sowie die geltenden Vorschriften im SGB X und SGB VI. Die Witwe konnte somit den vollen Nachzahlungsbetrag nicht erhalten – eine Entscheidung mit weitreichender Bedeutung für ähnliche Fälle bundesweit.

Wer trägt die Beweislast?

Klagen gegen einen Einbehalt von Hinterbliebenenleistungen sind oft von strengen Nachweisvoraussetzungen geprägt. Die Beweis- und Darlegungslast liegt beim Antragsteller, also der Witwe beziehungsweise dem Witwer. Es muss klar dargelegt werden, dass der Einbehalt unberechtigt erfolgt ist – gelingt dies nicht, bleibt der Anspruch des Rentenversicherungsträgers bestehen.

Praxis: Wie erfolgt die Auszahlung?

Im Regelfall prüft der Unfallversicherungsträger, ob Zahlungen aus anderen Sozialversicherungszweigen innerhalb des relevanten Zeitraums erfolgt sind. Besteht ein Erstattungsanspruch, wird ein Teil der Nachzahlung direkt einbehalten und an den Anspruchsberechtigten abgeführt. Die betroffene Person erhält nur den Restbetrag auf ihr Konto ausgezahlt.

Historische Entwicklung und Bedeutung des Urteils

Urteile wie das des LSG NRW sind für die Sozialrechtspraxis von zentraler Bedeutung. Sie verdeutlichen die Strenge der Erstattungsnormen und die Vorrangstellung der Sozialversicherungsträger im Anspruchsfall. Solche Entscheidungen bieten Klarheit für künftige Auseinandersetzungen um Nachzahlungen und Einbehalte.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Wieso wurde ein Teil der Nachzahlung einbehalten?

Ein Teil der Nachzahlung wurde einbehalten, weil die Deutsche Rentenversicherung einen Erstattungsanspruch angemeldet hat.

Gilt das Urteil bundesweit?

Ja, vergleichbare Urteile haben bundesweite Signalwirkung, da die sozialen Leistungsträger nach bundesrechtlichen Normen abrechnen.

Was kann eine betroffene Person tun?

Betroffene sollten aktiv die Bescheide prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Beistand suchen. Eine schriftliche Nachfrage bei dem Versicherungsträger kann außerdem Klarheit schaffen.

Können Witwen und Witwer den vollen Nachzahlungsbetrag erhalten, wenn ein Erstattungsanspruch besteht?

Nein, Erstattungsansprüche haben Vorrang und müssen zuerst ausgeglichen werden. Der volle Nachzahlungsbetrag steht nicht zur Verfügung.

Wer hilft bei sozialrechtlichen Problemen?

Fachanwälte für Sozialrecht und kostenlose Beratungsstellen bieten Unterstützung und Orientierung.

Fazit: Bedeutung für Hinterbliebene

Das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen ist ein entscheidendes Signal für alle Hinterbliebenen, die auf Nachzahlungen hoffen. Es bestätigt die Rechtslage: Sozialversicherungsträger dürfen Erstattungsansprüche vor einer Auszahlung berücksichtigen. Betroffene sollten ihre Ansprüche sorgfältig prüfen und sich frühzeitig beraten lassen, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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