2026 bringt mehr als nur neue Zahlen – das ändert sich konkret für die Witwenrente
Ein wesentlicher Bestandteil der Anpassungen im Jahr 2026 ist die Erhöhung des Einkommensfreibetrags. Damit können Hinterbliebene künftig mehr eigenes Einkommen beziehen, bevor es zur Kürzung der Witwenrente oder Witwerrente kommt. Konkret steigt der Freibetrag für die Zeit vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 auf 1.076,86 € netto monatlich. Wer Kinder hat, die zum Bezug der Waisenrente berechtigt sind, profitiert von weiteren Freibeträgen – für das erste Kind steigt der Wert auf 1.305,28 €, mit jedem weiteren Kind erhöht sich die Grenze weiter.
Zudem gilt: Die Witwenrente orientiert sich weiterhin an der gesetzlichen Rente des verstorbenen Partners und beträgt weiterhin 55% (bei älteren Ehen ggf. noch 60%) der letzten gesetzlichen Monatsrente des Verstorbenen. Die Höhe ändert sich 2026 grundsätzlich nicht, wohl aber die Anrechnung von Einkommen und die technischen Details zur Berechnung.
Einkommensanrechnung: Neue Kriterien, neue Kürzungen
Der Freibetrag markiert die Grenze, bis zu der das Einkommen der Hinterbliebenen nicht auf die Witwenrente angerechnet wird. Überschreitet das eigene monatliche Einkommen, beispielsweise durch eine eigene Altersrente oder Erwerbseinkommen, diesen Freibetrag, so werden 40% des darüberliegenden Betrags von der Witwenrente abgezogen. Diese Regel bleibt auch 2026 bestehen, wird aber im Zuge der Reformen nochmals klar definiert und mit neuen Zahlen belegt.
Wichtig: Die Bewertung des Einkommens erfolgt immer auf Basis der Einkünfte des vergangenen Steuerjahres – für die Freibeträge in 2026 zählen also die Einkünfte aus 2024. Das bedeutet, dass nicht nur laufende Löhne, sondern auch Kapital-, Miet- oder Renteneinkünfte im Blick gehalten werden müssen.
Beispiel (Witwe ohne Kind):
- Monatlicher Freibetrag ab 1. Juli 2025: 1.076,86 €
- Einkommen Witwe: 1.200 €
- Übersteigender Betrag: 123,14 €
- Abzug: 40% von 123,14 € = 49,26 €
Die Witwenrente wird um 49,26 € pro Monat reduziert.
Neues: Rentenzuschlag wird ab Juli 2026 angerechnet
Eine besonders relevante Änderung betrifft den Rentenzuschlag auf eigene Altersrenten. Bisher galt: Wer aufgrund langjähriger Versicherung einen Zuschlag auf die eigene Rente erhält (bis zu 7,5%), musste sich diesen nicht auf die Witwenrente anrechnen lassen. Mit Auslaufen der Übergangsregelung (§ 307j SGB VI) ist Schluss damit: Ab Dezember 2025, spätestens aber ab Juli 2026, wird auch der Rentenzuschlag in die Einkommensermittlung einbezogen und kann damit zu empfindlichen Kürzungen führen. Millionen Hinterbliebene sind von dieser stillen Reform betroffen!
Altersgrenzen verschieben sich weiter nach oben
Für die große Witwenrente müssen Hinterbliebene eine gewisse Altersgrenze erreichen – oder wegen Krankheit, Behinderung oder zur Betreuung eines Kindes dauerhaft nicht erwerbstätig sein. Diese Altersgrenze steigt kontinuierlich: Für Todesfälle ab 2026 erhöht sie sich auf 46 Jahre und 6 Monate (2025: 46 Jahre und 4 Monate). Damit wird die große Witwenrente für jüngere Hinterbliebene weiter erschwert.
Rentenerhöhung 2026: Witwenrente steigt deutlich
Für das Jahr 2026 wird eine Rentenerhöhung von rund 3,37% erwartet – das geht aus aktuellen Prognosen der Deutschen Rentenversicherung und Regierung hervor. Diese Anpassung wirkt sich direkt auf die Witwen- und Witwerrenten aus, denn auch diese Hinterbliebenenleistungen orientieren sich am allgemeinen Rentenwert. Ab Juli 2026 können Berechtigte daher mit einem messbaren Plus rechnen.
Beispiel: Wer bisher eine Witwenrente von 1.000 € monatlich bezogen hat, erhält durch die Rentenerhöhung etwa 33,70 € mehr. Auch die Freibeträge, die bei der Einkommensanrechnung wichtig sind, steigen entsprechend. Die Erhöhung soll die Kaufkraft zumindest teilweise sichern – allerdings bleibt die Belastung durch steigende Lebenshaltungskosten und die Anrechnung von eigenen Einkommen oft spürbar.
Die genaue Erhöhung wird erst im Frühjahr 2026 festgelegt, allerdings gilt die Prognose von rund 3,37% als sehr wahrscheinlich. Trotz des Plus: Gerade im Bereich der Witwenrente sind viele Betroffene weiterhin auf jede monatliche Anpassung angewiesen und sollten die Entwicklungen genau verfolgen.
Die Folgen für Betroffene
Viele Hinterbliebene reagieren verunsichert: Gerade die neue Anrechnung des Rentenzuschlags stürzt tausende in finanzielle Schwierigkeiten. Wer ohnehin nur knapp über dem Freibetrag liegt, verliert durch die Reform deutlich an Rente. Hinzu kommt die allgemeine Belastung durch gestiegene Lebenshaltungskosten. Sozialverbände und Rentenberater raten daher dringend, Rentenbescheide sorgfältig zu prüfen und Beratungsangebote zu nutzen – häufig lassen sich durch korrekte Berechnung oder Widerspruch noch Abzüge verhindern.
Worauf sollten Betroffene 2026 achten?
- Neue Rentenbescheide genau prüfen, insbesondere ab Juli 2026!
- Rentenzuschläge werden voll berücksichtigt – notfalls Widerspruch einlegen.
- Zusätzliches Einkommen genau belegen, um falsche Kürzungen zu vermeiden.
- Beratung durch Rentenversicherung oder professionelle Sozialberatung in Anspruch nehmen.
Fazit: Wichtige Änderungen 2026 bei der Witwenrente
2026 verändert sich bei der Witwenrente mehr, als viele erwartet haben: Höhere Freibeträge bieten zunächst etwas mehr Spielraum, doch die Einkommensanrechnung – vor allem der Rentenzuschläge – könnte für viele Hinterbliebene schmerzhafte Kürzungen bedeuten. Wer betroffen sein könnte, sollte sich gut informieren und aktiv werden, um Nachteile abzuwehren.