Die Realität: Weniger Geld für Hinterbliebene
Hunderttausende Menschen in Deutschland sind von drastischen Rentenkürzungen betroffen: Nach aktuellem Bericht der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erhalten laut Rentenstatistik mehr als 750.000 Witwen und Witwer eine um durchschnittlich 208 Euro reduzierte Witwen- oder Witwerrente pro Monat. Der Grund dafür liegt in der sogenannten Einkommensanrechnung gemäß § 97 SGB VI, die eigene Einkünfte der Hinterbliebenen auf die Hinterbliebenenrente anrechnet – mit oft existenziellen Folgen.
So funktioniert die Einkommensanrechnung (§ 97 SGB VI)
Wird neben der Hinterbliebenenrente (Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente) weiteres Einkommen erzielt – etwa durch eigene Altersrente, Erwerbseinkommen oder Betriebsrenten – wird dieses auf die Rente angerechnet. Aktuell gilt ein monatlicher Freibetrag von 1.077 Euro (seit Juli 2025), der sich für jedes kindergeldberechtigte Kind um 220,19 Euro erhöht. Überschreiten die Einkünfte diesen Freibetrag, werden 40 Prozent des darüberliegenden Betrags von der Hinterbliebenenrente abgezogen.
Beispielrechnung
- Eine Witwe erhält zusätzlich zur Witwenrente eine eigene Altersrente von 1.300 Euro.
- Der Freibetrag liegt bei 1.077 Euro.
- Das zu berücksichtigende Einkommen beträgt: 1.300 Euro – 1.077 Euro = 223 Euro.
- Davon werden 40% angerechnet: 89,20 Euro.
- Die Witwenrente verringert sich also um 89,20 Euro.
Dieses Verfahren führt bundesweit bei mehr als 750.000 Betroffenen zu durchschnittlichen Rentenkürzungen von 208 Euro monatlich.
Fakten und Statistiken: Das zeigt die aktuelle Rentenstatistik
Konkret erhalten rund 6 Millionen Menschen in Deutschland eine gesetzliche Hinterbliebenenrente – darunter Witwen, Witwer, Waisen und Erziehungsrentner. Der durchschnittliche Zahlbetrag beläuft sich auf 647,88 Euro pro Monat. Bei mehr als 46 Prozent der Hinterbliebenenrenten kommt es allerdings wegen der Einkommensanrechnung zu Kürzungen. Für inzwischen fast 2 Millionen Betroffene beträgt die gekürzte Rente im Durchschnitt nur noch rund 615 Euro monatlich – ein gravierender Einschnitt.
Besondere Regelungen und Ausnahmen
- Sterbevierteljahr: In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Partners bleibt Einkommen anrechnungsfrei, damit die Hinterbliebenen Zeit zur Umstellung haben.
- Kindberücksichtigung: Für jedes minderjährige oder in Ausbildung befindliche Kind erhöht sich der Freibetrag um 220,19 Euro monatlich.
- Rentenerhöhungen: Seit Juli 2025 werden Witwen- und Witwerrenten um 3,74 Prozent angepasst.
- Die Anrechnungsmodalitäten können zudem je nach individueller Situation variieren.
Die Folgen für Betroffene
Die Einkommensanrechnung stürzt viele Hinterbliebene wirtschaftlich in die Unsicherheit. Gerade vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten reicht die gekürzte Witwen- oder Witwerrente oft nicht mehr zum Leben. Viele sind trotz Jahrzehnten gemeinsamer Altersvorsorge gezwungen, zusätzliche Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder auf Sozialleistungen zurückzugreifen. Die Kürzungen sorgen deswegen regelmäßig für Kritik von Sozialverbänden und Betroffenenvertretungen.
FAQ: Häufige Fragen zur Rentenkürzung
Wer ist betroffen?
Alle Empfängerinnen und Empfänger von Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrenten, die zusätzliches Einkommen haben, das den Freibetrag übersteigt.
Wie wird der Freibetrag berechnet?
Der Freibetrag beträgt ab Juli 2025 1.077 Euro, zuzüglich 220,19 Euro pro Kind.
Wie hoch ist die Kürzung?
Vom den Freibetrag übersteigenden Einkommen werden 40 Prozent von der Hinterbliebenenrente abgezogen.
Gibt es Ausnahmen?
Im Sterbevierteljahr bleibt das Einkommen außen vor. Bei der Wahl zwischen Witwenrente und Rentensplitting bestehen zudem individuelle Entscheidungsfreiheiten.
Was tun bei falschem Bescheid?
Widerspruch einlegen und gegebenenfalls eine unabhängige Rentenberatung nutzen. Formfehler oder fehlerhafte Einkommensberechnungen lassen sich manchmal zu Gunsten von Hinterbliebenen aufklären.
Fazit
Die Einkommensanrechnung nach § 97 SGB VI belastet zahlreiche Hinterbliebene in Deutschland. Mit durchschnittlichen Kürzungen von über 200 Euro monatlich trifft es gerade ältere Menschen, die ohnehin kaum finanziellen Spielraum haben. Gerade deshalb ist Transparenz über Rechte, Freibeträge und Widerspruchsmöglichkeiten essenziell, um finanzielle Nachteile zu vermindern. Wer betroffen ist, sollte Beratung suchen und seine Rentenansprüche stets sorgfältig prüfen lassen.