Die Witwenrente ist eine wichtige finanzielle Absicherung für Hinterbliebene. Doch viele Betroffene fragen sich: Welches Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet und wie wirkt sich das auf die Höhe der Rente aus? Hier auf Bürger & Geld, dem Service Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erfahren Sie, welche Einkünfte 2025 berücksichtigt werden, wie die Anrechnung funktioniert und welche Freibeträge 2025 gelten.
Was ist die Witwenrente?
Die Witwenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner nach dem Tod des Versicherten. Sie soll den Lebensunterhalt des Hinterbliebenen sichern. Allerdings wird eigenes Einkommen auf die Witwenrente angerechnet, sodass sich die Rentenhöhe verringern kann.
Welche Einkommen werden angerechnet?
Die Deutsche Rentenversicherung rechnet grundsätzlich folgende Einkommensarten auf die Witwenrente an:
- Einkommen aus Erwerbstätigkeit (z.B. Lohn, Gehalt, selbstständige Tätigkeit)
- Erwerbsersatzeinkommen (z.B. Arbeitslosengeld I, Krankengeld, gesetzliche Renten)
- Einkünfte aus Vermögen (z.B. Zinsen, Mieteinnahmen, Gewinne aus Verkäufen)
- Betriebsrenten
- Renten aus privaten Lebens-, Renten- oder Unfallversicherungen
- Elterngeld
- Vergleichbare ausländische Einkommen
Nicht angerechnet werden u.a.:
Wie erfolgt die Anrechnung des Einkommens?
Die Anrechnung erfolgt in mehreren Schritten:
Ermittlung des Nettoeinkommens
Vom Bruttoeinkommen werden pauschale Prozentsätze abgezogen, um das Nettoeinkommen zu berechnen. Bei Arbeitslohn werden beispielsweise pauschal 40 % abgezogen, bei gesetzlichen Renten 14 %, bei Mieteinnahmen 25 %.
Freibetrag abziehen
Es gibt einen monatlichen Freibetrag, der jährlich angepasst wird.
Ab Juli 2024: 1.038,05 Euro pro Monat
Ab Juli 2025: 1.076,86 Euro pro Monat
Für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente erhöht sich der Freibetrag um 220,19 Euro (2024) bzw. 228,42 Euro (2025) .
Anrechnung auf die Witwenrente
Übersteigt das Nettoeinkommen den Freibetrag, werden 40 Prozent des übersteigenden Betrags auf die Witwenrente angerechnet.
Beispiel zur Einkommensanrechnung (Stand Juli 2025)
Hinweis: Die Freibeträge werden jährlich angepasst. Für 2025 beträgt der Freibetrag 1.076,86 Euro.
Tabelle: Anrechnungs-Prozentsätze je Einkommensart
Einkommensart | Pauschalabzug / Anrechnungsquote |
---|---|
Arbeitslohn | 40 % |
Selbstständigkeit | 39,8 % |
Gesetzliche Rente | 14 % |
Beamtenpension | 27,5 % |
Mieteinnahmen, Kapitalvermögen | 25 % |
Private Lebens-/Rentenversicherung | 12,7 % |
Geringfügige Beschäftigung | Keine Anrechnung |
Sonderregelungen und Ausnahmen
Sterbevierteljahr: In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod des Ehepartners wird kein Einkommen angerechnet.
Altes Recht: Für Witwen und Witwer, die vor 2002 geheiratet haben und bei denen mindestens ein Ehepartner vor 1962 geboren wurde, gelten teilweise abweichende Regelungen.
Zusammenfassung zu Anrechnung von Einkommen auf Witwenrente
Die Witwenrente wird gekürzt, wenn das eigene Nettoeinkommen den Freibetrag überschreitet. Entscheidend ist die Art des Einkommens und der jeweils gültige Freibetrag. Übersteigt das Nettoeinkommen den Freibetrag, werden 40 Prozent des übersteigenden Betrags von der Witwenrente abgezogen. Wichtig: die eigene Einkommenssituation regelmäßig prüfen. sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen!