Witwenrente: Welches Einkommen wird angerechnet? Freibetrag 2025!

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Die Witwenrente ist eine wichtige finanzielle Absicherung für Hinterbliebene. Doch viele Betroffene fragen sich: Welches Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet und wie wirkt sich das auf die Höhe der Rente aus? Hier auf Bürger & Geld, dem Service Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erfahren Sie, welche Einkünfte 2025 berücksichtigt werden, wie die Anrechnung funktioniert und welche Freibeträge 2025 gelten.

Was ist die Witwenrente?

Die Witwenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner nach dem Tod des Versicherten. Sie soll den Lebensunterhalt des Hinterbliebenen sichern. Allerdings wird eigenes Einkommen auf die Witwenrente angerechnet, sodass sich die Rentenhöhe verringern kann.

Welche Einkommen werden angerechnet?

Die Deutsche Rentenversicherung rechnet grundsätzlich folgende Einkommensarten auf die Witwenrente an:

  • Einkommen aus Erwerbstätigkeit (z.B. Lohn, Gehalt, selbstständige Tätigkeit)
  • Erwerbsersatzeinkommen (z.B. Arbeitslosengeld I, Krankengeld, gesetzliche Renten)
  • Einkünfte aus Vermögen (z.B. Zinsen, Mieteinnahmen, Gewinne aus Verkäufen)
  • Betriebsrenten
  • Renten aus privaten Lebens-, Renten- oder Unfallversicherungen
  • Elterngeld
  • Vergleichbare ausländische Einkommen

Nicht angerechnet werden u.a.:

  • Riester-Rente
  • Bürgergeld und Wohngeld
  • BAföG

Wie erfolgt die Anrechnung des Einkommens?

Die Anrechnung erfolgt in mehreren Schritten:

Ermittlung des Nettoeinkommens

Vom Bruttoeinkommen werden pauschale Prozentsätze abgezogen, um das Nettoeinkommen zu berechnen. Bei Arbeitslohn werden beispielsweise pauschal 40 % abgezogen, bei gesetzlichen Renten 14 %, bei Mieteinnahmen 25 %.

Freibetrag abziehen

Es gibt einen monatlichen Freibetrag, der jährlich angepasst wird.

    Ab Juli 2024: 1.038,05 Euro pro Monat

    Ab Juli 2025: 1.076,86 Euro pro Monat

Für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente erhöht sich der Freibetrag um 220,19 Euro (2024) bzw. 228,42 Euro (2025) .

Anrechnung auf die Witwenrente

Übersteigt das Nettoeinkommen den Freibetrag, werden 40 Prozent des übersteigenden Betrags auf die Witwenrente angerechnet.

Beispiel zur Einkommensanrechnung (Stand Juli 2025)

SchrittErgebnisse
Bruttoeinkommen1.900 Euro
Pauschalabzug (40 %)760 Euro
Nettoeinkommen1.140 Euro
Freibetrag (ab 1. Juli 2025)1.076,86 Euro
Übersteigender Betrag63,14 Euro
Anrechnung (40 %)25,26 Euro
Verbleibende Witwenrente (bei 400 Euro)374,74 Euro

Hinweis: Die Freibeträge werden jährlich angepasst. Für 2025 beträgt der Freibetrag 1.076,86 Euro.

Tabelle: Anrechnungs-Prozentsätze je Einkommensart

EinkommensartPauschalabzug / Anrechnungsquote
Arbeitslohn40 %
Selbstständigkeit39,8 %
Gesetzliche Rente14 %
Beamtenpension27,5 %
Mieteinnahmen, Kapitalvermögen25 %
Private Lebens-/Rentenversicherung12,7 %
Geringfügige BeschäftigungKeine Anrechnung

Sonderregelungen und Ausnahmen

Sterbevierteljahr: In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod des Ehepartners wird kein Einkommen angerechnet.

Altes Recht: Für Witwen und Witwer, die vor 2002 geheiratet haben und bei denen mindestens ein Ehepartner vor 1962 geboren wurde, gelten teilweise abweichende Regelungen.

Zusammenfassung zu Anrechnung von Einkommen auf Witwenrente

Die Witwenrente wird gekürzt, wenn das eigene Nettoeinkommen den Freibetrag überschreitet. Entscheidend ist die Art des Einkommens und der jeweils gültige Freibetrag. Übersteigt das Nettoeinkommen den Freibetrag, werden 40 Prozent des übersteigenden Betrags von der Witwenrente abgezogen. Wichtig: die eigene Einkommenssituation regelmäßig prüfen. sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen!

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