Rentner ab 2024?  Mehr Rente durch besonderen Antrag! Jetzt handeln!

Wer im Jahr 2024 in Rente gehen will, sollte darüber nachdenken, ob er oder sie nicht bereits im Dezember 2023 einen Rentenantrag stellt. Wir erklären, warum!

Rentner ab 2024?  Mehr Rente durch besonderen Antrag! Jetzt handeln!

Wer als Arbeitnehmer das 63. Lebensjahr vollendet hat, kann vorzeitig in Rente gehen, wenn mindestens 35 Beitragsjahre oder sonstige rentenrechtliche Zeiten dem Rentenkonto gutgeschrieben sind. Allerdings gilt: Es müssen Abschläge von der Rente in Kauf genommen werden. Und zwar für dies gesamte Dauer des Rentenbezugs!

Wer jedoch noch im laufenden Jahr 2023 in Rente gehen möchte und dieses Jahr einen Antrag auf Rente stellt, kann die Abschläge umgehen.

In nachfolgendem Artikel zeigen wir Ihnen, wie das funktioniert.

Rente mit 63 als Auslaufmodell

Rentner ab 2024?  Mehr Rente durch besonderen Antrag! Jetzt handeln!

Wer im Jahr 2024 in Rente gehen will, sollte überlegen, ob ein vorgezogener Rentenantrag für Dezember 2023 für ihn oder sie nicht sinnvoll ist.

Wer mit 63 Jahren in Rente gehen will, muss Abschläge bei der Rentenzahlung in Kauf nehmen. Der Abzug von der Rente beträgt 0,3 Prozent, und zwar für jeden Monat, der vor dem regulären Renteneintrittsalter liegt.

Rente ohne Abschläge erst ab offiziellem Renteneintrittsalter

Erst, wenn man das offizielle Renteneintrittsalter erreicht hat, kann man eine Rente ohne Abschläge beziehen, also eine abschlagsfreie Rente. Wann das persönliche offizielle Renteneintrittsalter erreicht ist, ist abhängig vom eigenen Geburtsjahr:

Arbeitnehmer, die vor 1947 geboren sind, können mit 65 Jahren in Rente gehen, alle Arbeitnehmer, die später als 1964 geborenen sind, können erst mit 67 in Rente gehen.

Wann lohnt sich eine frühe Rente mit Abschlägen

Eine vorgezogene Rente mit Abschlägen ist finanziell  nicht mehr lohnenswert, wenn man schon älter ist, also etwa 20 bis 29 Beitragsjahre in der Rentenversicherung erreicht hat. Denn: wird der Rentenbeginn beispielsweise um einen Monat vorgezogen, so hat man zwar eine Monatsrente mehr auf dem Bankkonto, muss aber für die restliche Zeit des Rentenbezugs, also das gesamte restliche Leben, Abzüge in Höhe von 0,3 Prozent von der monatlichen Rente hinnehmen. Gleiches gilt für die Witwenrente oder Witwerrente.

Wer den Rentenbeginn um einen Monat vorzieht, bekommt zwar eine Monatsrente mehr, dafür fallen aber für den Rest des Lebens alle Zahlungen um 0,3 Prozentpunkte geringer aus. Auch eine Hinterbliebenenrente würde entsprechend niedriger ausfallen.

Spezialfall: Teilrente für den Renteneintritt Anfang 2024

Die oben beschriebenen Nachteile einer vorgezogenen Rente mit Abschlägen hat eine Ausnahme für die meisten derjenigen, die zum 1. Januar 2024 die Altersrente beantragen wollen. Sie sollten überlegen, ob sie nicht schon ab dem 1. Dezember 2023 die Rente beantragen und den 0,3 prozentigen Abschlag in kauf nehmen. Dies ist dann günstig, wenn sie den vorgezogenen Rentenantrag mit einem Teilrentenantrag kombinieren.

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Antrag auf Rente für langjährig Versicherte zum 1. Dezember 2023 gestellt werden, kombiniert mit einem Antrag auf eine 10-prozentige Teilrente für Dezember und eine Vollrente erst ab dem 1. Januar 2023.

Rückwirkend ist diese gerade beschriebene Antragskombination noch bis Ende Februar 2024 möglich.

Warum es diesen Spezialfall für Dezember 2023 und Januar 2024 gibt, hängt mit den Rentenpunkten und der Rentenformel zusammen: beginnt die Rente bereits in 2023, so werden für 2022 mehr Rentenpunkte gutgeschrieben.  Wer erst im Jahr 2024 seine Rente erhält, bekommt ca. 30 Euro weniger an Rente im Jahr – das gilt für Durchschnittsverdiener.

In die Rechnung fließen ebenfalls die Rentenerhöhungen ein. Weil sich diese an der Höhe der Rente anlehnen, erhöht sich das jährliche Weniger an Rente im Laufe der Jahre. In 20 bis 30 Jahren ist man bei ungefähr 1000 Euro Minus.

Die hier geschilderte Fallkonstellation ist – wie gesagt – nur für diejenigen interessant, die zum 1. Januar 2024 einen Rentenantrag planen. Sie haben eine etwas höhere Rente und auch die Rente für Dezember zusätzlich. Diesen „Rentenbonus“ sollten sie sich nicht entgehen lassen.

Quelle: Bundesverband der Rentenberater e.V.