Budget für Arbeit 2026: Bis zu 75 Prozent Lohnkostenzuschuss für Jobs außerhalb der Werkstatt

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Rund 233 Euro Entgelt im Monat bekommen Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen 2026 im Schnitt, während der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde liegt. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat eine Reform im Bundestag angekündigt, einen Gesetzentwurf gibt es bis heute nicht. Damit rückt ein Instrument in den Blick, das längst existiert: das Budget für Arbeit.

Was hinter dem Budget für Arbeit steckt

Geregelt ist die Leistung in § 61 SGB IX. Sie richtet sich an Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt haben. Bietet ihnen ein privater oder öffentlicher Arbeitgeber eine sozialversicherungspflichtige Stelle mit tariflicher oder ortsüblicher Bezahlung an, entsteht der Anspruch mit Abschluss des Arbeitsvertrags.

Das Budget besteht aus zwei Teilen. Der Arbeitgeber erhält einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts, der die geringere Leistungsfähigkeit ausgleichen soll. Dazu kommen die Kosten für die behinderungsbedingt nötige Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz. Wie lange und in welchem Umfang gezahlt wird, entscheidet sich im Einzelfall. Die Begleitung kann etwa ein Jobcoaching sein, und arbeiten mehrere Budgetnehmer im selben Betrieb, können sie diese Unterstützung gemeinsam nutzen.

Lange war der Zuschuss nach oben begrenzt. Bis zur Reform durfte er höchstens 40 Prozent der Bezugsgröße betragen. Diese Deckelung hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes aufgehoben. Seit Anfang 2024 gilt damit allein die 75-Prozent-Grenze.

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Bezahlt wird das Budget meist von der Eingliederungshilfe, das Integrations- bzw. Inklusionsamt kann sich beteiligen. Bei Arbeitsunfällen, Gewalttaten mit Opferentschädigung oder seelischer Behinderung im Jugendalter sind Unfallversicherung, soziale Entschädigung oder Jugendamt zuständig. Die Stelle selbst müssen die Betroffenen allerdings eigenständig finden, Werkstatt, Integrationsamt und die unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB) können dabei helfen.

Eine Beispielrechnung aus dem Gartenbau

Ein 34-Jähriger wechselt aus der Werkstatt in einen Gartenbaubetrieb und arbeitet dort 30 Stunden pro Woche zum Mindestlohn. Das ergibt rund 1.806 Euro brutto im Monat. Bewilligt der Träger einen Zuschuss von 70 Prozent, überweist er dem Betrieb monatlich 1.264 Euro. Der Arbeitgeber trägt selbst rund 542 Euro plus seinen Anteil an den Sozialbeiträgen.

Für den Beschäftigten ist der Unterschied groß: Statt eines Werkstattentgelts im unteren dreistelligen Bereich steht ein regulärer Lohn auf dem Konto. Für 2027 ist zudem eine Anhebung des Mindestlohns auf 14,60 Euro vorgesehen. Bei gleicher Stundenzahl stiege der Bruttolohn dann auf rund 1.897 Euro.

Werkstatt und Budget für Arbeit im Vergleich

Werkstatt (Arbeitsbereich)Budget für Arbeit
Rechtsstatusarbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnisregulärer Arbeitsvertrag
BezahlungGrundbetrag 133 Euro, Steigerungsbetrag, Arbeitsförderungsgeld 52 Eurotariflich oder ortsüblich, mindestens 13,90 Euro pro Stunde
Kranken-, Pflege-, Rentenversicherungjaja
Arbeitslosenversicherungneinnein
Fahrdienstmeist durch die Werkstattnicht Teil des Budgets
Rückkehr in die Werkstattentfälltjederzeit möglich

Die Werte für Grundbetrag und Arbeitsförderungsgeld stammen von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten. Dass Budgetnehmer nicht arbeitslosenversichert sind, dafür aber ein uneingeschränktes Rückkehrrecht in die Werkstatt behalten, und dass Fahrtkosten nicht übernommen werden, geht aus dem Sozialrechtsportal betanet hervor.

Lesen Sie auch: Werkstattlohn-Reform: Mindestlohn-Urteil vertagt, Gesetzentwurf fehlt weiter

Warum kaum jemand den Wechsel schafft

Trotz der hohen Zuschüsse bleibt das Budget für Arbeit eine Ausnahme. Die Übergangsquote aus Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt liegt bei unter einem Prozent, was auch der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bemängelt hat.

Die Gründe liegen im Detail. Der Bayerische Landtag hat sie im Sommer in einem Beschluss zusammengetragen. Viele Beschäftigte befürchten Nachteile bei ihrer sozialen Absicherung. Mit dem Wechsel fällt der Fahrdienst der Werkstatt weg, obwohl viele keinen Führerschein besitzen. Und wer neu in die Werkstatt kommt, kann das Budget erst nach dem Berufsbildungsbereich nutzen, der in der Regel 27 Monate dauert. Ohne strukturierte Begleitung bleibe das Budget für viele ein theoretisches Instrument, heißt es in einem der Anträge.

Hinzu kommt die Rente. In der Werkstatt werden Rentenbeiträge nach einem fiktiv erhöhten Einkommen berechnet. Beim Budget für Arbeit zählt der tatsächliche Lohn, sodass die spätere Rente je nach Verdienst höher oder niedriger ausfallen kann als bei einem Verbleib in der Werkstatt. Wer Teilzeit zum Mindestlohn arbeitet, kann am Ende schlechter dastehen.

Reform angekündigt, Entwurf fehlt

Die Bundesregierung hat sich das Thema vorgenommen. Laut Koalitionsvertrag sollen mehr Menschen aus Werkstätten auf den Arbeitsmarkt wechseln, der Berufsbildungsbereich soll stärker darauf ausgerichtet werden, der Rentenvorteil soll bei Übergängen erhalten bleiben und das Budget für Arbeit attraktiver werden. Bei den Inklusionstagen am 6. Juli 2026 in Berlin bekräftigte Bas diese Linie.

Konkret ist bislang wenig. Bas hatte im Mai erklärt, die Regierung wolle Entgelte verbessern und den Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern, ein Gesetzentwurf sei in Arbeit. Vorgelegt wurde er bis Ende Oktober nicht. Druck kommt aus den Ländern: Der Bayerische Landtag forderte die Staatsregierung am 25. Juni 2026 auf, sich im Bund für ein voll sozialversicherungspflichtiges Budget, weniger Bürokratie für Arbeitgeber, Hilfe bei der Fahrt zur Arbeit und einen früheren Wechsel noch vor Ende des Berufsbildungsbereichs einzusetzen.

Parallel läuft am Arbeitsgericht Münster die Klage eines Werkstattbeschäftigten auf den Mindestlohn. Ein Urteil gibt es bislang nicht, und selbst ein Erfolg würde das Entgeltsystem nicht unmittelbar verändern.

Häufige Fragen zum Budget für Arbeit

Wer hat Anspruch auf das Budget für Arbeit?

Anspruch haben Menschen mit Behinderungen, die im Arbeitsbereich einer Werkstatt arbeiten könnten oder dort bereits beschäftigt sind, und denen ein Arbeitgeber eine sozialversicherungspflichtige Stelle mit tariflicher oder ortsüblicher Bezahlung anbietet. Einen Rechtsanspruch auf die Vermittlung einer solchen Stelle gibt es nicht.

Muss der Arbeitgeber den Mindestlohn zahlen?

Ja. Budgetnehmer sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt und haben Anspruch auf mindestens den gesetzlichen Mindestlohn. Der Zuschuss senkt die Kosten des Betriebs, nicht den Lohn der Beschäftigten.

Was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis endet?

Nach dem Ende der Beschäftigung ist ein Wechsel zurück in eine Werkstatt oder zu einem anderen Leistungsanbieter möglich. Arbeitslosengeld gibt es dagegen nicht, weil die Tätigkeit nicht arbeitslosenversichert ist.

Wie lange zahlt der Träger den Zuschuss?

Das hängt vom Einzelfall ab. Bei unbefristeten Stellen kann das Budget dauerhaft gewährt werden, in der Regel längstens bis zur Regelaltersgrenze.

Einschätzung der Redaktion

Das Budget für Arbeit ist großzügiger, als viele Arbeitgeber wissen. Drei Viertel der Lohnkosten auf Dauer übernimmt kaum ein anderes Förderprogramm. Dass trotzdem weniger als ein Prozent der Werkstattbeschäftigten den Schritt wagt, liegt nicht an fehlendem Willen der Betroffenen. Wer keinen Fahrdienst mehr hat, kein Arbeitslosengeld bekommt und um seine Rente fürchten muss, wägt nüchtern ab und bleibt oft lieber, wo er ist. Die Bundesregierung kennt diese Hürden seit Jahren. Solange der angekündigte Gesetzentwurf fehlt, bleibt das Budget ein gutes Instrument, das an Kleinigkeiten scheitert, die sich leicht beheben ließen: Fahrtkosten mit ins Budget nehmen, Rentennachteile ausgleichen und die Arbeitslosenversicherung öffnen.

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