Werkstattlohn-Reform: Mindestlohn-Urteil vertagt, Gesetzentwurf fehlt weiter

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Am 15. Oktober sollte in Münster ein Urteil fallen, doch das Arbeitsgericht vertagte die Mindestlohnklage eines Werkstattbeschäftigten. Für rund 300.000 Menschen in Werkstätten bleibt es vorerst bei Entgelten von im Schnitt gut 230 Euro im Monat. Der Mindestlohn steigt im Januar auf 14,60 Euro, das Arbeitsministerium hat eine neue Spitze, und der versprochene Gesetzentwurf fehlt weiter.

Warum in Münster noch kein Urteil gefallen ist

Jürgen Linnemann ist 57 Jahre alt und hat fast sein ganzes Berufsleben in Werkstätten für behinderte Menschen verbracht. Bei den Freckenhorster Werkstätten im Kreis Warendorf scannt und digitalisiert er an drei Tagen pro Woche Akten für externe Unternehmen. Am Monatsende kommen knapp 200 Euro netto bei ihm an. Mit seiner Klage verlangt er die Differenz zum gesetzlichen Mindestlohn, der seit Januar 2026 bei 13,90 Euro brutto pro Stunde liegt. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt ihn.

Eigentlich wollte das Arbeitsgericht Münster am 15. Oktober entscheiden. Stattdessen läuft das Verfahren weiter, weil noch Schriftsätze eingegangen sind, die das Gericht berücksichtigen muss. Mit einer Fortsetzung rechnet es in sechs bis acht Wochen, also zwischen Ende November und Mitte Dezember.

Im Kern geht es um eine Frage: Ist Linnemann Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes? Hilfsweise argumentiert die Klägerseite, dass auch Menschen in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis den Mindestlohn bekommen müssten. Die Werkstatt widerspricht. Sie verweist auf ihren Rehabilitationsauftrag, auf zusätzliche Pausen und auf begleitende Angebote.

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Ein Erfolg vor dem Arbeitsgericht beträfe zunächst nur Linnemanns eigene Forderung. Das Entgeltsystem der übrigen Werkstätten bliebe davon unberührt. Wird die Klage abgewiesen, will Linnemann vor das Landesarbeitsgericht Hamm ziehen. Das Bündnis hinter der Klage strebt am Ende eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an. Um welche Größenordnungen es geht, zeigt das Beispiel der beklagten Werkstatt: Bei rund 1.300 Beschäftigten würde eine Umstellung auf den Mindestlohn nach Medienberichten etwa 30 Millionen Euro im Jahr zusätzlich kosten.

Wie sich das Werkstattentgelt heute zusammensetzt

Beschäftigte im Arbeitsbereich einer Werkstatt gelten in der Regel nicht als Arbeitnehmer. § 221 SGB IX ordnet sie einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis zu. Den Mindestlohn erhalten sie deshalb nicht, auch nicht nach der Erhöhung auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027.

Ihr Entgelt besteht aus drei Teilen. Der Grundbetrag liegt bei 133 Euro im Monat. Er ist an das Ausbildungsgeld gekoppelt und wurde 2026 nicht erhöht. Hinzu kommt ein Steigerungsbetrag, der von der persönlichen Leistung und vom wirtschaftlichen Ergebnis der Werkstatt abhängt. Die Werkstätten müssen mindestens 70 Prozent ihres Arbeitsergebnisses als Entgelt auszahlen. Der dritte Teil ist das Arbeitsförderungsgeld von 52 Euro. Es wird voll gezahlt, solange das Entgelt 299 Euro nicht übersteigt, darüber wird es bis zu einer Grenze von 351 Euro abgeschmolzen.

Im Bundesdurchschnitt kamen Werkstattbeschäftigte nach Angaben der Bundesregierung auf 232 Euro im Monat (Stand 2023). Umgerechnet auf die übliche Arbeitszeit sind das weniger als zwei Euro pro Stunde. Den Lebensunterhalt sichert bei den meisten erst die Grundsicherung.

Ein Rechenbeispiel zeigt den Abstand. Eine Beschäftigte arbeitet 30 Stunden pro Woche und erhält 210 Euro Werkstattentgelt. Bei durchschnittlich 4,348 Wochen pro Monat sind das rund 130 Arbeitsstunden, die Stunde ist also etwa 1,61 Euro wert. Nach dem aktuellen Mindestlohn ergäben dieselben Stunden rund 1.813 Euro brutto, ab Januar 2027 wären es rund 1.904 Euro.

Mehr Entgelt heißt allerdings nicht automatisch mehr Geld auf dem Konto. Wer Grundsicherung bezieht, behält vom Werkstattentgelt ein Achtel der Regelbedarfsstufe 1, bei 563 Euro also 70,38 Euro, plus die Hälfte des darüber liegenden Betrags. Von 210 Euro bleiben so rund 140 Euro anrechnungsfrei, knapp 70 Euro werden mit der Grundsicherung verrechnet. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten (BAG WfbM) kritisiert seit Jahren, dass Erhöhungen des Grundbetrags deshalb oft nicht bei den Beschäftigten ankommen.

Was die Bundesregierung angekündigt hat und wo die Reform steht

Dass das System Probleme hat, ist seit Langem dokumentiert. Eine vom Arbeitsministerium beauftragte Studie zum Entgeltsystem in Werkstätten liegt seit September 2023 vor. Die Forschenden empfehlen, den Mindestlohn als Regelfall vorzusehen und ihn mit Steuergeld zu stützen. Ausnahmen halten sie dort für denkbar, wo die Rehabilitation klar im Vordergrund steht. Im Frühjahr 2024 legte das Ministerium einen Aktionsplan für mehr Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vor. Im Koalitionsvertrag von 2025 steht, dass das Werkstattentgelt verbessert werden soll.

Im Mai 2026 kündigte die damalige Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) an, die Entgelte anzuheben und Wechsel in reguläre Betriebe zu erleichtern. Ein Gesetzentwurf sollte noch in diesem Jahr kommen. Bei den Inklusionstagen ergänzte sie, der Berufsbildungsbereich der Werkstätten solle enger mit dem allgemeinen Arbeitsmarkt verknüpft werden. Laut BMAS-Studie schaffen derzeit nur rund 0,35 Prozent der Beschäftigten den Sprung aus der Werkstatt in einen regulären Job.

Seitdem hat sich die Lage verändert. Am 12. Oktober trat Bas nach einem Todesfall in ihrer Familie als Ministerin und SPD-Vorsitzende zurück. Neuer Arbeits- und Sozialminister ist Alexander Schweitzer, bis dahin Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz. Ein Referentenentwurf zur Werkstattreform ist bis heute nicht öffentlich bekannt. Ob Schweitzer am Zeitplan seiner Vorgängerin festhält, hat er bislang nicht erkennen lassen. Schon Ende August hielten Werkstattträger fest, dass weiterhin kein Entwurf vorliegt. Christian Sackmann, Vorsitzender des Werkstattrats der Bruderhaus Diakonie, hat deshalb eine Petition beim Bundestag eingereicht.

Etwas Bewegung gibt es über einen Umweg. Union und SPD haben sich im Juli darauf verständigt, die BAföG-Sätze zum Sommersemester 2027 zu erhöhen. Weil das Ausbildungsgeld und damit der Grundbetrag daran gekoppelt sind, steigt auch der Grundbetrag automatisch. Die BAG WfbM begrüßt das, fordert aber, Grundbetrag und Ausbildungsgeld zu entkoppeln und das Entgeltsystem insgesamt neu aufzustellen.

Diese Modelle stehen zur Debatte

Neben dem heutigen System liegen mehrere Vorschläge auf dem Tisch. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wie stark sie in den rechtlichen Status der Beschäftigten eingreifen.

ModellVorgeschlagen vonKern des Vorschlags
Heutiges Systemgesetzlich geregelt (§ 221 SGB IX)Grundbetrag 133 Euro, Steigerungsbetrag, Arbeitsförderungsgeld 52 Euro, Aufstockung über Grundsicherung
BasisgeldWerkstatträte DeutschlandZahlung von rund 70 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns, geringster Umbau der bestehenden Strukturen
Grundeinkommen für WerkstattbeschäftigteBAG WfbMexistenzsichernde Zahlung, damit Beschäftigte nicht mehr aufstocken müssen
Arbeitnehmerstatus mit TeilhabeanspruchBAG WfbMBeschäftigte werden Arbeitnehmer mit Mindestlohn, der Anspruch auf Unterstützung bleibt
Mindestlohn mit SteuerzuschussBMAS-Studie 2023Mindestlohn als Regelfall, der Staat übernimmt einen Teil der Lohnkosten

Häufige Fragen zur Werkstattlohn-Reform

Gilt der Mindestlohn von 14,60 Euro ab 2027 auch in Werkstätten?

Nein. Beschäftigte im Arbeitsbereich stehen in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis. Für sie gelten die Entgeltregeln des SGB IX, nicht das Mindestlohngesetz. Das ändert sich nur durch eine Gesetzesreform oder durch eine Rechtsprechung, die den Arbeitnehmerstatus anders bewertet.

Wann entscheidet das Arbeitsgericht Münster über die Klage?

Das Gericht erwartet eine Fortsetzung des Verfahrens sechs bis acht Wochen nach dem 15. Oktober, also zwischen Ende November und Mitte Dezember 2026. Ein Urteil wäre noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten können in Berufung zum Landesarbeitsgericht Hamm gehen.

Haben andere Werkstattbeschäftigte direkt etwas von einem Erfolg der Klage?

Nicht unmittelbar. Das Urteil gilt nur für Linnemanns Beschäftigung und seine Forderung. Es hätte aber Signalwirkung für weitere Klagen. Sollten Gerichte einen Mindestlohnanspruch grundsätzlich bejahen, gälte für Nachforderungen die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Forderungen aus dem Jahr 2023 wären danach mit Ablauf des 31. Dezember 2026 verjährt, sofern die Verjährung nicht vorher gehemmt wird.

Steigt das Werkstattentgelt im kommenden Jahr?

Der Grundbetrag soll mit der geplanten BAföG-Erhöhung zum Sommersemester 2027 automatisch steigen. Der Steigerungsbetrag hängt weiter von der jeweiligen Werkstatt ab. Bei Beschäftigten mit Grundsicherung wird ein Teil jeder Erhöhung mit der Sozialleistung verrechnet, sodass netto weniger ankommt als auf dem Papier.

Einschätzung der Redaktion

Die Vertagung in Münster ist kein Rückschlag, sie zeigt eher, dass das Gericht den Fall ernst nimmt. Das eigentliche Versäumnis liegt woanders. Seit über drei Jahren liegt eine Studie im Auftrag des Arbeitsministeriums vor, die einen Mindestlohn mit Steuerzuschuss empfiehlt. Seitdem gab es einen Aktionsplan, eine Zeile im Koalitionsvertrag und mehrere Ankündigungen, aber keinen Gesetzentwurf. Dass jetzt ein einzelner Beschäftigter vor Gericht klären lassen muss, was der Gesetzgeber regeln müsste, sagt viel über das Tempo dieser Reform. Der Wechsel an der Spitze des Ministeriums ist nachvollziehbar, er darf aber nicht dazu führen, dass die Werkstattreform erneut ins nächste Jahr rutscht. Alexander Schweitzer sollte früh sagen, ob der Entwurf noch 2026 kommt und welches Modell das Ministerium verfolgt. Wer 30 Stunden in der Woche arbeitet, sollte nicht für jede Erhöhung des Grundbetrags erleben, dass ein großer Teil davon beim Sozialamt wieder verschwindet.

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