Jahrgang 1964 trifft es voll: Abschlagsfreie Rente für Schwerbehinderte rückt auf 65 Jahre

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Wer 1964 geboren ist und schwerbehindert ist, muss sich auf eine wichtige Änderung beim Renteneintritt einstellen. Für diesen Jahrgang ist eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen erst mit Vollendung des 65. Lebensjahres möglich, wie die Deutsche Rentenversicherung bestätigt. Wer trotzdem früher aussteigen will, muss dauerhafte finanzielle Einbußen einplanen. Sozialverbände raten deshalb, die eigene Rentenplanung jetzt genau zu prüfen.

Was sich für den Jahrgang 1964 konkret ändert

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für alle ab dem 1. Januar 1964 Geborenen ausschließlich die neue Altersgrenze nach Paragraf 37 SGB VI. Die frühere Übergangsregelung, die älteren Jahrgängen noch einen gewissen Vertrauensschutz gewährte, ist für den Jahrgang 1964 vollständig ausgelaufen. Damit endet ein Anhebungsprozess, der bereits im Jahr 2012 begonnen hat und die Altersgrenze schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben hat.

Konkret bedeutet das: Wer 1964 geboren wurde und die Voraussetzungen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfüllt, kann frühestens mit 62 Jahren in Rente gehen, muss dann aber dauerhafte Abschläge in Kauf nehmen. Abschlagsfrei ist der Renteneintritt erst mit 65 Jahren möglich, also im Jahr 2029.

So hoch fallen die Abschläge tatsächlich aus

Für jeden Monat, den die Rente vor der abschlagsfreien Altersgrenze beginnt, zieht die Rentenversicherung 0,3 Prozent vom Rentenanspruch ab. Wer die maximal mögliche Zeitspanne von drei Jahren beziehungsweise 36 Monaten vorzieht, landet bei einem Abschlag von 10,8 Prozent, der lebenslang bestehen bleibt.

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Größenordnung: Ein Versicherter des Jahrgangs 1964 mit einem Grad der Behinderung von 50 hätte bei Rentenbeginn mit 65 Jahren Anspruch auf eine Monatsrente von 1.750 Euro. Entscheidet er sich für den frühestmöglichen Start mit 62 Jahren, sinkt die Rente durch den Abschlag von 10,8 Prozent um rund 189 Euro auf etwa 1.561 Euro im Monat, und zwar dauerhaft.

RenteneintrittsalterAbschlagBeispielrente bei 1.750 Euro Vollrente
65 Jahre (abschlagsfrei)0 Prozent1.750 Euro
64 Jahre3,6 Prozentrund 1.687 Euro
63 Jahre7,2 Prozentrund 1.624 Euro
62 Jahre10,8 Prozentrund 1.561 Euro

Voraussetzungen bleiben unverändert

Wichtig ist: An den grundsätzlichen Voraussetzungen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen hat sich nichts geändert. Wer diese Rentenart in Anspruch nehmen will, benötigt weiterhin einen anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 sowie eine Wartezeit von 35 Versicherungsjahren, in die auch Zeiten der Kindererziehung oder Pflege einfließen können.

Kein plötzlicher Einschnitt, aber viele sind überrascht

Der Sozialverband VdK weist darauf hin, dass es sich bei der Anhebung nicht um eine überraschende Kürzung handelt, sondern um das planmäßige Ende eines seit 2012 laufenden Prozesses. Dennoch erleben viele Betroffene die neue Regel als Einschnitt, weil ältere Jahrgänge noch von Übergangsfristen profitieren konnten, die für 1964 Geborene nun endgültig entfallen sind. Sozialverbände und Verbraucherschützer wie Stiftung Warentest empfehlen deshalb, sich frühzeitig eine Probeberechnung der eigenen Rentenversicherung einzuholen, um die individuelle Situation realistisch einschätzen zu können.

FAQ: Die wichtigsten Fragen zur Rente für Schwerbehinderte

Ab wann gilt die neue Altersgrenze von 65 Jahren?

Die Altersgrenze von 65 Jahren für eine abschlagsfreie Rente gilt für alle Versicherten, die am 1. Januar 1964 oder später geboren sind. Sie tritt damit für diesen Jahrgang ab dem Jahr 2029 in Kraft, dem Jahr, in dem die Betroffenen das 65. Lebensjahr vollenden.

Wie hoch kann der Abschlag maximal ausfallen?

Der maximale Abschlag liegt bei 10,8 Prozent. Er entsteht, wenn die Rente um die höchstmögliche Zeitspanne von 36 Monaten vorgezogen wird, also mit 62 statt mit 65 Jahren beginnt. Der Abschlag bleibt für die gesamte Rentenbezugsdauer bestehen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen hat, wer einen anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweisen kann und eine Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt.

Lohnt sich ein früherer Renteneintritt trotz Abschlag?

Das hängt von der individuellen Lebenssituation ab, etwa vom Gesundheitszustand, der finanziellen Absicherung und weiteren Einkünften. Eine kostenlose Probeberechnung bei der Deutschen Rentenversicherung oder eine Beratung bei einem Sozialverband hilft dabei, die eigene Entscheidung auf einer verlässlichen Grundlage zu treffen.

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