Fünf Jahre nach der Krebsoperation kommt bei vielen Betroffenen Post vom Versorgungsamt: eine Anhörung zur Herabsetzung des GdB. Fällt der Wert unter 50, schrumpft der Steuerfreibetrag, der besondere Kündigungsschutz entfällt und der frühere Rentenstart ist in Gefahr. Gleichzeitig arbeitet das BMAS an einer siebten Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung, die Bewertungen bei Blutkrebs neu fasst.
Heilungsbewährung: Ein hoher GdB auf Zeit
Wer an Krebs erkrankt, bekommt in der Regel schnell einen GdB von mindestens 50, oft deutlich mehr. Grund ist nicht der aktuelle Gesundheitszustand allein. Das Versorgungsamt bewertet in dieser Phase pauschal die Unsicherheit, ob die Krankheit zurückkehrt. Diese Zeit heißt Heilungsbewährung.
Seit dem 3. Oktober 2025 stehen die Regeln dazu im allgemeinen Teil A der Versorgungsmedizin-Verordnung. Die 6. Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt hält fest: Nach Ablauf der Frist entfällt die pauschale Bewertung. Danach zählt nur noch, welche Beeinträchtigungen tatsächlich geblieben sind.
Zwei oder fünf Jahre: Wann die Uhr läuft
Der Regelfall sind fünf Jahre. Für bestimmte Tumoren im Frühstadium sieht die GdB-Tabelle in Teil B kürzere Fristen vor, häufig zwei Jahre, etwa bei manchen Darm-, Blasen- oder Hodentumoren ohne Lymphknotenbefall. Ein Carcinoma in situ, also eine Vorstufe ohne Eindringen in tieferes Gewebe, rechtfertigt nach der neuen Fassung grundsätzlich gar keine Heilungsbewährung, es sei denn, die Tabelle bestimmt etwas anderes.
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Die Frist beginnt in der Regel mit der Entfernung des Tumors. Eine anschließende Chemo- oder Strahlentherapie verschiebt den Start nicht. Tritt ein Rückfall auf und wird er mit dem Ziel der Heilung behandelt, beginnt die Heilungsbewährung neu.
Die Anhörung ist mehr als eine Formalie
Bevor das Amt den GdB senkt, muss es die Betroffenen anhören (§ 24 SGB X). Dieser Brief kommt meist einige Monate vor Fristende, oft zusammen mit einem Fragebogen zu behandelnden Ärzten. Hier fällt die Vorentscheidung. Was in dieser Phase nicht in der Akte landet, taucht im Gutachten des Versorgungsarztes häufig nicht auf.
Viele Betroffene unterschätzen das. Die Krebsnachsorge ist unauffällig, also scheint alles in Ordnung. Dass die Kraft nach zwei Stunden Arbeit am Schreibtisch aufgebraucht ist oder der Arm abends anschwillt, steht in keinem Tumorbericht. Genau diese Folgen bestimmen aber den neuen GdB.
Was nach der Neubewertung zählt
Nach dem Ende der Heilungsbewährung prüft das Amt jede verbliebene Funktionsstörung einzeln und bildet daraus einen Gesamt-GdB. Typische Spätfolgen nach Krebs sind:
Das Lymphödem nach Entfernung von Lymphknoten wird je nach Umfangsvermehrung und Einschränkung der Gebrauchsfähigkeit bewertet, von geringen Werten bei bloßer Kompressionsversorgung bis zu deutlich höheren bei stark eingeschränktem Arm oder Bein. Die Fatigue hat keinen eigenen Tabellenwert. Sie wird nach den Maßstäben für psychische oder neurologische Störungen eingeordnet und braucht fachärztliche Belege. Hinzu kommen häufig eine Polyneuropathie nach Chemotherapie, der Verlust oder Teilverlust eines Organs, ein Stoma oder Folgen einer antihormonellen Dauertherapie.
Die Werte werden nicht addiert. Überschneiden sich die Einschränkungen, etwa weil Erschöpfung und Neuropathie beide die Gehstrecke begrenzen, zählen sie nur einmal.
Was ein GdB unter 50 kostet
Die Grenze von 50 trennt die Schwerbehinderung von der einfachen Behinderung. Was das konkret bedeutet, zeigt der Vergleich:
| Nachteilsausgleich | GdB 50 und mehr | GdB 30 oder 40 |
|---|---|---|
| Behinderten-Pauschbetrag (§ 33b EStG) | 1.140 Euro (GdB 50) bis 2.880 Euro (GdB 100) | 620 Euro (GdB 30), 860 Euro (GdB 40) |
| Besonderer Kündigungsschutz | ja, Zustimmung des Integrationsamts nötig | nur nach Gleichstellung durch die Arbeitsagentur |
| Zusatzurlaub | fünf Arbeitstage bei Fünftagewoche | nein |
| Altersrente für schwerbehinderte Menschen | möglich, wenn der GdB zum Rentenbeginn vorliegt | nein, auch nicht mit Gleichstellung |
Für die Rente gilt eine wichtige Unterscheidung. Wer die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bereits bezieht, behält sie, auch wenn der GdB später sinkt. Liegt der Rentenbeginn dagegen nach dem Wegfall der Schwerbehinderung, ist dieser Weg verschlossen. Die Schutzvorschriften gelten nach § 199 SGB IX noch bis zum Ende des dritten Kalendermonats, nachdem der Herabsetzungsbescheid unanfechtbar geworden ist.
Seit 2026 übermitteln die Versorgungsämter neue GdB-Feststellungen elektronisch an die Finanzverwaltung. Eine Herabsetzung landet damit ohne Zutun der Betroffenen beim Finanzamt.
Ein Beispiel aus der Praxis
Eine 58-jährige Verwaltungsangestellte aus dem Münsterland wurde im Juli 2021 an Brustkrebs operiert, zwei Lymphknoten waren befallen. Das Versorgungsamt stellte für die Heilungsbewährung einen GdB von 60 fest. Im Sommer 2026 kam die Anhörung. Geblieben sind ein Lymphödem am rechten Arm, Taubheitsgefühle in den Füßen und eine Erschöpfung, die sie zur Reduzierung ihrer Arbeitszeit gezwungen hat.
Der Versorgungsarzt schlägt einen Gesamt-GdB von 30 vor. Der Pauschbetrag sinkt damit von 1.440 auf 620 Euro. Bei einem persönlichen Grenzsteuersatz von 28 Prozent zahlt sie dadurch rund 230 Euro mehr Steuern im Jahr. Schwerer wiegt der Plan, mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Ohne Schwerbehinderung zum Rentenbeginn fällt diese Möglichkeit weg.
Was die Gerichte bisher entschieden haben
Das Bundessozialgericht hat mehrfach klargestellt, dass Betroffene keinen Anspruch darauf haben, den pauschalen Krebs-GdB über die Heilungsbewährung hinaus zu behalten. Danach richtet sich der GdB nach den konkreten Auswirkungen der verbliebenen Gesundheitsstörungen (BSG, Beschluss vom 09.12.2010, B 9 SB 35/10 B).
Wie wichtig die Gutachten sind, zeigt ein Brustkrebsfall: Nach der Heilungsbewährung blieb es bei einem GdB von 40. Ein im Verfahren diagnostiziertes Erschöpfungssyndrom erhöhte den Wert nicht, weil der Gutachter dafür keinen eigenen Einzel-GdB vergeben hatte (BSG, Beschluss vom 11.05.2022, B 9 SB 73/21 B).
Zugunsten der Betroffenen hat das Gericht Grenzen beim Zeitpunkt gezogen. Eine Herabsetzung wegen veränderter Verhältnisse wirkt nur für die Zukunft, nicht rückwirkend (BSG, Urteil vom 16.12.2021, B 9 SB 6/19 R; bestätigt durch BSG, Urteil vom 21.12.2022, B 9 SB 3/20 R). Ein Bescheid mit der Formulierung „ab Bekanntgabe“ ist dabei ausreichend bestimmt (BSG, Urteil vom 15.06.2023, B 9 SB 3/22 R). Fehlt die Anhörung, ist der Bescheid rechtswidrig (BSG, Urteil vom 19.09.2000, B 9 SB 1/00 R).
Neue Verordnung in Vorbereitung
Die Überarbeitung der GdB-Tabelle läuft schrittweise. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales passt die Verordnung nach Empfehlung seines Sachverständigenbeirats an den medizinischen Fortschritt an. Der aktuelle Entwurf der siebten Änderung betrifft das Kapitel zu Erkrankungen des Blutes und des Immunsystems, also auch Leukämien und Lymphome.
Der SoVD rechnet nach eigener Stellungnahme damit, dass es durch die neuen Einstufungen künftig auch Herabsetzungen geben wird. Positiv bewertet der Verband, dass verbleibende Teilhabebeschränkungen nach der Heilungsbewährung ausdrücklich in die Bewertung einfließen sollen. Ein Datum für das Inkrafttreten steht noch nicht fest.
Häufige Fragen zur Heilungsbewährung nach Krebs
Sinkt der GdB nach Ablauf der Heilungsbewährung automatisch?
Nein. Das Versorgungsamt muss ein Änderungsverfahren einleiten, die Betroffenen anhören und einen neuen Bescheid erlassen. Bis dahin gilt der alte GdB weiter. Legt jemand Widerspruch ein, bleibt der Schwerbehindertenstatus in der Regel bis zum Abschluss des Verfahrens und der anschließenden Schutzfrist bestehen.
Wie lange ist Zeit für einen Widerspruch?
Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Fehlt im Bescheid eine korrekte Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sie sich auf ein Jahr. Sozialverbände wie VdK und SoVD unterstützen ihre Mitglieder im Widerspruchs- und Klageverfahren.
Zählt die Fatigue bei der neuen GdB-Bewertung?
Ja, wenn sie dauerhaft besteht und ärztlich belegt ist. Weil es keinen eigenen Tabellenwert gibt, braucht es Befunde, die die Einschränkungen im Alltag konkret beschreiben, etwa aus der Reha, von Fachärzten für Psychiatrie oder Neurologie oder aus einer psychoonkologischen Behandlung.
Was passiert bei einem Rückfall nach der Herabsetzung?
Bei einem Rezidiv, das mit dem Ziel der Heilung behandelt wird, beginnt eine neue Heilungsbewährung. Betroffene können dann einen Änderungsantrag stellen. Der GdB wird in diesem Fall wieder pauschal höher bewertet.
Einschätzung der Redaktion
Die Heilungsbewährung ist im Kern eine faire Regel. Sie schützt Menschen in der unsichersten Phase ihres Lebens und endet, wenn die Krankheit voraussichtlich überwunden ist. In der Praxis hakt es am Übergang. Der Tumor ist weg, die Nachsorge unauffällig, und doch arbeiten viele nach fünf Jahren nicht mehr so wie vorher. Diese Folgen stehen selten in den Unterlagen, die Versorgungsärzte anfordern. Dass die neue Verordnung die Teilhabe stärker gewichtet, hilft nur, wenn die Ämter danach auch aktiv fragen und nicht nach Aktenlage entscheiden. Bis dahin liegt die Beweislast faktisch bei den Betroffenen, und das in einer Phase, in der vielen schlicht die Kraft für Papierkrieg fehlt.
