Steigende Stromkosten beim Bürgergeld – Das sollten Sie beachten

Steigende Stromkosten beim Bürgergeld - Das sollten Sie beachten
Foto des Autors

von

geprüft von

Strompreise können hoch sein und unerwartete Kosten verursachen. Doch es gibt Möglichkeiten, um bei Bezug von Bürgergeld vorzusorgen und sich finanziell abzusichern. Der Regelsatz für Alleinstehende beim Bürgergeld beläuft sich auf 502 Euro. Im Gegensatz zu den Heizkosten sind die Stromkosten im Regelsatz bereits enthalten, und zwar mit einem Anteil von 8,84 Prozent. Das bedeutet, dass Sie pro Monat 42,55 Euro für Strom ausgeben können. Wenn Ihre Stromrechnung jedoch höher ausfällt, kann dies finanzielle Schwierigkeiten verursachen. In diesem Fall ist es wichtig zu wissen, wie Sie eine Erstattung dieser Mehrkosten von Ihrem Amt beantragen können.

Warmwasseraufbereitung mit Storm?

Im Antrag für das Bürgergeld wird explizit nach einem eventuellen Strommehrbedarf gefragt, welcher beispielsweise durch das Heizen oder die Erwärmung von Wasser entstehen kann. Es ist demnach ratsam, Ihre Hausinstallationen sorgfältig zu prüfen, um festzustellen, ob ein Boiler oder Durchlauferhitzer mit Strom betrieben wird oder ob elektrische Heizung angewendet wird. Sollten Sie einen derartigen Mehrbedarf aufweisen, ist es wichtig, diesen auch im Antrag zu vermerken, damit Sie entsprechende finanzielle Unterstützung erhalten können. Sollte jedoch kein Strom für Heizzwecke genutzt werden, besteht die Möglichkeit, anderweitig mehr Bürgergeld zu beantragen.

Antrag auf Härtefall

Sofern Sie monatlich einen Betrag von mehr als 20 Euro zum Stromanteil des Regelsatzes beisteuern, haben Sie die Möglichkeit, beim Jobcenter einen Antrag auf Härtefallmehrbedarf zu stellen. Für Einzelpersonen gilt eine Grenze von 62,55 Euro monatlich für die Stromkosten. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass das Jobcenter jeden Einzelfall separat prüft und nicht grundsätzlich verpflichtet ist, einen Zuschuss für Stromkosten zu gewähren.

Stromnachzahlung als einmaligen Bedarf

Sofern Sie bislang keine der genannten Optionen in Anspruch genommen haben und Ihre Stromkosten im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sind, besteht die Möglichkeit, beim Jobcenter vorstellig zu werden und einen Antrag auf einmaligen Bedarf für die Stromnachzahlung zu stellen. Bitte beachten Sie jedoch, dass auch hier eine individuelle Prüfung erfolgen wird und das Jobcenter nicht verpflichtet ist, Ihrem Antrag nachzukommen. Möglicherweise kann die Begleichung der Nachzahlung als Darlehen gewährt werden. Falls Ihr Antrag abgelehnt wird oder Sie mit einer Darlehensgewährung nicht einverstanden sind, können Sie natürlich Widerspruch einlegen und gegebenenfalls vor Gericht klären lassen. Dabei empfiehlt es sich, einen Anwalt zu konsultieren.

Wie die Stromkosten senken?

Um hohe Mehrkosten durch Stromverbrauch bestmöglich zu vermeiden, empfiehlt es sich, präventive Maßnahmen zu ergreifen. Hierbei könnten folgende Tipps behilflich sein:

  • Energiekostenmessgerät
  • Strombedarf aller Geräte überprüfen
  • Geräte nicht im Stand-by-Modus
  • bei Neukauf Stromspargeräte bevorzugen
  • LED-Leuchtmittel benutzen
  • monatlich Stromverbrauch ablesen

Wird eine Gutschrift auf das Bürgergeld angerechnet?

Sollten Sie sich entschieden haben, sparsam mit Ihrem Stromverbrauch umzugehen und am Ende des Jahres eine Gutschrift auf Ihrer Stromrechnung zu erhalten, so können Sie sich glücklich schätzen. Es steht Ihnen vollständig zu, das Geld für sich zu behalten, denn bei der Berechnung des Bürgergelds gilt dies nicht als zusätzliches Einkommen.

Schreibe einen Kommentar