Bürgergeld & Minijob: So viel bleibt Ihnen vom 538 Euro Verdienst!

Wer 2024 einen Minijob ausübt, kann im Monat bis zu 538 Euro verdienen. Was aber, wenn man zusätzlich Bürgergeld bezieht. Wie viel Geld bleibt vom Minijob übrig? Wir haben die Einzelheiten zusammengestellt, mit Tabelle.

Das Einkommen aus einem Minijob wird nur zum Teil auf das Bürgergeld angerechnet.

Ein Minijob ist für viele Bürgergeld Bezieher der erste Schritt in die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Seit Anfang 2024 wurde die Minijob-Grenze um 18 Euro auf 538 Euro angehoben. Dies ist mit der Erhöhung des Mindestlohns einher gegangen, da Minijob und Mindestlohn gesetzlich aneinander gekoppelt sind.

Das Einkommen aus dem Minijob wird allerdings auf das Bürgergeld angerechnet, jedoch nur zu einem Teil.

In unserem Artikel wollen wir die Frage beantworten, wie viel von einem Hinzuverdienst aus Minijob auf das Bürgergeld angerechnet wird und wie viel man zusätzlich zum Bürgergeld behalten darf.

Viele Bürgergeld Bezieher haben einen Minijob

Wie viel darf ein Bürgergeld Bezieher vom Gehalt aus einem Minijob behalten?

Wer einen Minijob ausübt, kann einen nicht unbeträchtichtlichen Teil vom Gehalt trotz Bürgergeld Bezug behalten. Dafür sorgen die Einkommensfreibeträge im Bürgergeld-Gesetz.

Schaut man sich die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) an, die die Erwerbstätigkeit von Bürgergeld-Beziehern erfasst, so ergibt sich, dass knapp 350.000  Bürgergeld Berechtigte einen Minijob ausüben. (Die Zahlen beziehen sich auf den Sommer letzten Jahres, aktuelle Zahlen sind noch nicht ausgewertet.) Schaut man auf die Gesamtzahl derjenigen Leistungsbezieher, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen (ca 780.000), so sind dies nicht ganz die Hälfte aller Bürgergeld Bezieher. Mit anderen Worten: Fast die Hälfte aller Bürgergeld Bezieher, die aufstocken, tun dies mit einem Minijob. Von diesen Bürgergeld Minijobbern war der überwiegende Teil alleinstehend, ohne und mit Kindern.

Bürgergeld: Anrechnung Gehalt Minijob

Wer einen Minijob ausübt, kann im Monat maximal 538 Euro verdienen. Das ist die sogenannte Minijob-Grenze. Ist der Verdienst höher, handelt es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

Wenn man Minijob-Grenze im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit vollständig in Anspruch nimmt, so beträgt der Lohn 538 Euro. Das Gehalt wird (teilweise) auf das Bürgergeld angerechnet.  Wie die Anrechnung des Minijob-Entgelts auf das Bürgergeld im Detail aussieht, erklären wir mittels nachstehender Tabelle. Die Summen folgen aus § 11b SGB II (Bürgergeld Gesetz):

Tabelle Anrechnung Minijob auf Bürgergeld

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Freibeträge bei Einkommen aus MinijobEinkommen Minijob 538 EUR
100 Prozent von 100 EUR
(§ 11b Abs. 2 SGB II, Grundfreibetrag)
100,00 EUR
20 Prozent von 420 EUR
(§ 11b Abs. 3 Nr. 1)
84 EUR
30 Prozent von 18 EUR
(§ 11b Abs. 3 Nr. 2)
– 5,40 EUR
Summe Freibeträge Bürgergeld bei Minijob189,40 EUR
Anrechnung auf das Bürgergeld348,60 EUR

Fazit: Beträgt das Gehalt aus dem Minijob 538 Euro aus, so werden 348,60 Euro angerechnet und 189,40 Euro sind anrechnungsfrei.

Es ergibt sich eine kleine Diskrepanz zwischen der neuen Minijobgrenze von 538 Euro und der Einkommensfreibetrag. Bis zum Ende des letzten Jahres lag die Minijobgrenze bei 520 Euro, genau, wie der Einkommensfreibetrag nach § 11b Abs. 3 Nr. 1. Mit der Erhöhung der Minijobgrenze wurde der Einkommensfreibetrag jedoch nicht angehoben.

Schülerjobs bis 538 Euro anrechnungsfrei

Üben Schüler einen Minijob neben ihrer Schulausbildung ab, so werden gem. § 11b Abs. 2b SGB II 538 Euro nicht auf das Bürgergeld angerechnet, das volle Gehalt aus dem Minijob ist somit anrechnungsfrei und steht neben dem Bürgergeld zur Verfügung. Die Schüler Einkommensfreibeträge gelten für alle erwerbsfähigen Schüler, Studenten und Auszubildende, die das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und neben ihrer Ausbildung einer Nebentätigkeit nachgehen.

Bei einem Ferienjob ist die Regelung noch einmal anders. Hier kann auch jenseits der Minijob-Grenze anrechnungsfrei hinzuverdient werden.

Auch wer einen staatlich anerkannten Freiwilligendienst leistet und Schulabgänger einer allgemein- oder berufsbildenden Schule bis zum Ablauf des dritten Monats nach Beendigung der Schulausbildung profitieren von der Schüler-Hinzuverdienstgrenze des § 11b Abs. 2b SGB II.

2025 neue Minijob-Grenze von 556 Euro

Zum 1. Januar 2025 ist geplant, den Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde anzugeben. Damit wird die neue Minijob-Grenze für 2025 automatisch 556 Euro betragen.

Anpassung der Einkommensfreibeträge beim Bürgergeld

Ob die Einkommensfreibeträge beim Bürgergeld an die neue Minijobgrenze 2024 oder dann an die Minijobgrenze 2025 angepasst werden, steht noch nicht fest. Sollte das geschehen, so werde Bürgergeld Bezieher mit Minijob, die das Minijob-Gehalt voll ausschöpfen, noch mehr von ihrem Gehalt behalten können.

Weiterführende Info zu den Einkommensfreibeträgen und Hinzuverdienstgrenzen beim Bürgergeld

Weiterführende Informationen zu den Hinzuverdienstgrenzen und Einkommensfreibeträgen beim Bürgergeld finden Sie hier:

Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen beim Bürgergeld

Einkommensfreibeträge beim Bürgergeld

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