Bürgergeld: Arbeit lohnt sich – bald mehr Hinzuverdienst? Tabelle hier!

Das Ifo-Institut schlägt eine Anhebung der Einkommensfreibeträge bzw. Hinzuverdienstgrenzen beim Bürgergeld vor. Durch mehr Hinzuverdienst soll sich Arbeit mehr lohnen. Die Vorschläge und die aktuellen anrechnungsfreien Hinzuverdienstgrenzen erfahren Sie in unserem Artikel.

Arbeit lohnt sich durch mehr Hinzuverdienst und höhere Einkommensfreibeträge.

Die Diskussion über das Bürgergeld unter dem Stichwort: “Lohnt sich Arbeit noch?” reißt nicht ab. Von rechter Seite der Politik wird ins Feld geführt, das Bürgergeld sei zu hoch, arbeiten lohne sich nicht mehr richtig. Mit Bürgergeld hätte man mehr Geld im Portemonnaie als mit einem Gehalt auf Mindestlohnniveau.

Zu dieser Thematik gehört auch der Hinzuverdienst beim Bürgergeld. Viele Leistungsbezieher fragen sich, ob sie trotz Bürgergeld (früher Hartz IV) etwas dazuverdienen können. Die gute Nachricht: Ja, das ist möglich und sogar vom Konzept des Gesetzes her erwünscht! Der Hinzuverdienst und eine nur teilweise Anrechnung des Gehalts auf das Bürgergeld sollen als Anreiz für die Arbeitsaufnahme und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt dienen.

In unserem Artikel erklären wir die aktuellen Hinzuverdienstgrenzen 2024 beim Bürgergeld und geben einen Ausblick auf mögliche weitere Erhöhungen der Einkommensfreibeträge, also einen besseren Hinzuverdienst, wie sie z.B. das das ifo-Institut vorschlägt.

Hinzuverdienst Bürgergeld: Wie viel darf man anrechnungsfrei hinzuverdienen?

Hinzuverdienstgrenzen beim Bürgergeld neu justiert.

Beim Bürgergeld gibte es Einkommensfreibeträge. Innerhalb der Hinzuverdienstgrenzen kann man Erwerbseinkommen ohne Anrechnung auf das Bürgergeld behalten. Es wir diskutiert, sie zu erhöhen.

Der komplett anrechnungsfreie Hinzuverdienst beim Bürgergeld liegt bei 100 Euro pro Monat (Stand 2024). Es handelt sich dabei um den Grundfreibetrag. Das bedeutet, dass Sie bis zu dieser Höhe nebenbei Geld verdienen können, ohne dass Ihre Bürgergeld-Leistung verringert wird.

Verdienen Sie mehr, wird ein Teil des Zuverdienstes auf das Bürgergeld anrechnet. Die Hinzuverdienstgrenzen stellen wir in nachfolgender Tabelle dar:

Tabelle Bürgergeld Hinzuverdienst anrechnungsfrei

Einkommen in den BereichenEinkommensfreibetrag (bezogen auf den Teil
des Einkommens in der linken Spalte)
100 Euro100 Prozent
101 – 520 Euro20 Prozent des Einkommens
521 – 1000 Euro30 Prozent des Einkommens
1001 – 1200 Euro / 1500 Euro*10 Prozent des Einkommens
über 1200 Euro / 1500 Euro*0 Prozent
* bei einem Kind im Haushalt

Details zu den Hinzuverdienstgrenzen beim Bürgergeld finden Sie hier:

Einkommensfreibeträge und Hinzuverdienst beim Bürgergeld

Beispielrechnung Einkommensfreibeträge und Hinzuverdienst

Sie verdienen mit einem Job 1.100 Euro im Monat und haben kein Kind.

  • Anrechnungsfreier Betrag vom Verdienst zwischen 0 und 100 Euro: 100 Euro (100 Prozent)
  • Anrechnungsfreier Betrag vom Verdienst zwischen 100 Euro und 520 Euro: 84 Euro (20 Prozent)
  • Anrechnungsfreier Betrag vom Verdienst zwischen 520 Euro und 1000 Euro: 144 Euro (30 Prozent)
  • Anrechnungsfreier Betrag vom Verdienst zwischen 1000 Euro und 1200 Euro: 10 Euro (10 Prozent)

    Anrechnungsfreier Betrag: insgesamt 338 Euro

    Angerechnetes Einkommen: 1100 Euro – 338 Euro = 762 Euro

Ihre Bürgergeld-Leistung wird um 762 Euro gekürzt.

Welche Einnahmen zählen als Hinzuverdienst?

Zum Zuverdienst zählen alle Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit. Dazu gehören Erwerbseinkommen aus:

  • Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
  • Minijobs
  • Honorare aus freiberuflicher Tätigkeit

Zur Erinnerung: Es geht hier um Einkommensfreibeträge hinsichtlich des Erwerbseinkommens. Nur für Erwerbseinkommen gelten die oben aufgeführten Freibeträge.

Anderes Einkommen wird z. T.  vollumfänglich auf das Bürgergeld angerechnet, anderes dagegen überhaupt nicht.

Aufnahme einer Erwerbstätigkeit mit dem Jobcenter abstimmen

Es ist wichtig, sich vor Aufnahme einer Nebentätigkeit beim der Jobcenter zu informieren, ob und inwieweit der Zuverdienst die Bürgergeld-Leistung beeinflusst. Zudem ist man verpflichtet, Änderungen der persönlichen und finanziellen Verhältnisse dem Jobcenter zu melden. Zu letzterem zählt die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, egal, in welchem Umfang.

Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen beim Bürgergeld?

Die Frage, ob die Hinzuverdienstgrenzen beim Bürgergeld angehoben werden sollten, ist aktuell Gegenstand einer politischen Debatte.

Argumente für eine Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen:

    Höherer Anreiz zur Arbeit: Durch eine Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen würde sich der Anreiz erhöhen, einer Nebentätigkeit und später sogar einen Haupttätigkeit nachzugehen und so dem System Bürgergeld zu entsteigen. Die  Steigerung der Erwerbsbeteiligung und die Reduzierung der Abhängigkeit von staatlichen Leistungen ist ein Ziel des Bürgergeld Gesetzes.

    Verbesserung der finanziellen Situation: Ein höherer Zuverdienst könnte die finanzielle Situation von Bürgergeldempfängern verbessern und ihnen ermöglichen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

    Gerechtigkeit: Die aktuellen Hinzuverdienstgrenzen werden von einigen als zu niedrig empfunden. Eine Anhebung würde die Gerechtigkeit des Systems verbessern.

Argumente gegen eine Anhebung der Hinzuverdienstrenzen:

    Weniger Anreiz zur Suche nach einem Vollzeitjob: Durch eine Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen könnte der Anreiz verringert werden, einen Vollzeitjob zu suchen. Dies könnte zu einem Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit führen.

    Höhere Kosten für den Staat: Eine Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen würde zu höheren Kosten für den Staat führen.

    Komplexität des Systems: Eine Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen könnte das System des Bürgergeldes komplexer machen und die Verwaltungskosten erhöhen.

ifo Institut: Anhebung der Einkommensfreibeträge, mehr Hinzuverdienst beim Bürgergeld

Das ifo Institut hat folgende Einkommensfreibeträge bzw. Anrechnungsmodalitäten für den Zuverdienst vorgeschlagen:

Einkommensfreibeträge bei kinderloser Bedarfsgemeinschaft

Einkommen aus ErwerbstätigkeitEinkommensfreibetrag (anrechnungsfreier Hinzuverdienst)
0 – 360 Euro0 Prozent
ab 360 40 Prozent

Um den gegenwärtigen maximalen Freibetrag von 348 Euro zu erreichen, müsste ein Einkommen von ca. 1.230 Euro erzielt werden.

Im Minijob mit Maximalgehalt würden nur 64 Euro anrechnungsfrei verbleiben. Aktuell sind es 184 Euro.

Einkommensfreibeträge bei Bedarfsgemeinschaft mit Kindern

EinkommenEinkommensfreibetrag (anrechnungsfreier Hinzuverdienst)
0 – 100 Euro100 Prozent
101 – 360 Euro 20 Prozent
ab 360 Euro40 Prozent

Würde man Vollzeit zum Mindestlohn arbeiten, so ergibt sich nach dem neuen Vorschlag ein Einkommensfreibetrag von ca. 840 Euro. Nach der gegenwärtigen Rechtslage bleiben nur 378 anrechnungsfrei in der Geldbörse.

Bei einem Minijob würden allerdings anstelle von aktuell 184 Euro nur 164 Euro verbleiben.  monatlich, im Vergleich zu 378 Euro, die aktuell beim Bürgergeld gelten. Ein Minijobber hätte aber anstatt wie jetzt 184 Euro nur noch 164 Euro anrechnungsfrei beim Bürgergeld.

Finanzminister Lindner will Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen

Auch der Finanzminister Lindner hat sich kürzlich für eine Anhebung der Einkommensfreibeträge ausgesprochen. Dies und ein „Job-Turbo“, also eine schneller Eingliederung von Bürgergeld-Beziehern, sollen helfen, das Bürgergeld System zu verbessern und zielführender zu machen.

Zusammenfassung zu mehr Hinzuverdienst beim Bürgergeld

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Nicht jeder Zuverdienst, der beim Bürgergeld erzielt wird, wird auf den Anspruch angerechnet. Es gibt Einkommensfreibeträge.
  • Von verschiedenen Seiten, auch von der Bundesregierung, kommt der Vorschlag, die Einkommensfreibeträge beim Bürgergeld anzuheben. So sollen eine nachhaltigere Wiedereingliederung und eine bessere Motivation erreicht werden.

Quellen