Immer mehr Menschen in Deutschland sind trotz Arbeit auf zusätzliche staatliche Unterstützung angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Das Bürgergeld (Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende) kann als ergänzende Leistung zum Lohn beantragt werden, wenn das Einkommen nicht ausreicht. Doch wie funktioniert die Anrechnung? Wer hat Anspruch? Und wie viel bleibt tatsächlich vom Verdienst übrig? Hier in unserem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichten-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erfahren Sie alles Wichtige zur Kombination von Lohn und Bürgergeld (Neue Grundsicherung).
Wer kann Bürgergeld / Neue Grundsicherung ergänzend zum Lohn erhalten?
Das Bürgergeld (Neue Grundsicherung) steht nicht nur Arbeitslosen zu, sondern auch Erwerbstätigen mit geringem Einkommen. Wer trotz Job seinen Bedarf zum Leben nicht decken kann, kann beim Jobcenter einen Antrag auf aufstockendes Bürgergeld stellen. Voraussetzung im Jahr 2025 ist, dass das Einkommen – inklusive aller Einkünfte der Bedarfsgemeinschaft – unter dem gesetzlichen Existenzminimum liegt und das Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreitet (40.000 Euro für Einzelpersonen, 55.000 Euro für Paare).
Wie wird das Einkommen angerechnet? Freibeträge!
Das Jobcenter berücksichtigt bei der Berechnung des Bürgergelds nicht das gesamte Einkommen. Es gelten Einkommen-Freibeträge 2025, die nicht auf das Bürgergeld angerechnet werden. Die wichtigsten Regeln:
Grundfreibetrag: Die ersten 100 Euro des monatlichen Einkommens bleiben immer anrechnungsfrei.
Einkommen zwischen 100 und 520 Euro: 20 % des Betrags über 100 Euro werden nicht angerechnet.
Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro: 30 % des Einkommens in diesem Bereich bleiben anrechnungsfrei.
Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro: 10 % des Einkommens in diesem Bereich werden nicht angerechnet. Für Haushalte mit minderjährigen Kindern erhöht sich die Grenze auf 1.500 Euro .
Beispielrechnung zu den Freibeträgen beim Bürgergeld:
Angenommen, jemand verdient 700 Euro netto im Monat.
Die ersten 100 Euro bleiben komplett anrechnungsfrei.
Von den nächsten 420 Euro (100 bis 520 Euro) bleiben 20 % (84 Euro) anrechnungsfrei.
Von den weiteren 180 Euro (520 bis 700 Euro) bleiben 30 % (54 Euro) anrechnungsfrei.
Insgesamt sind also 238 Euro des Einkommens nicht auf das Bürgergeld anzurechnen.
Was zählt als Einkommen?
Neben dem Arbeitslohn werden auch andere Einkünfte wie Kindergeld, Unterhalt oder Elterngeld beim Bürgergeld (Neue Grundsicherung) berücksichtigt. Das gesamte Einkommen der Bedarfsgemeinschaft wird zur Berechnung herangezogen.
Wie erfolgt die Auszahlung?
Das Bürgergeld wird monatlich im Voraus gezahlt. Da das Gehalt hingegen meist am Monatsende kommt, kann es Probleme hinsichtlich der Anrechnung geben. Bei der Berechnung des Bürgergeldes gilt das sogenannte Zuflussprinzip: Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem das Geld tatsächlich auf dem Konto eingeht. Es wird der gesamte Monat betrachtet. Erhält man also beispielsweise das Gehalt für Mai erst im Juni, so wird es für die Juni Berechnung des Bürgergeldes berücksichtigt.
Weiterführende Infos:
Bürgergeld Auszahlung Juni 2025
Wichtige Tipps für Aufstocker:
- Prüfen Sie mit unserem Bürgergeld-Rechner, ob Sie Anspruch auf ergänzendes Bürgergeld haben.
- Beantragen Sie das Bürgergeld rechtzeitig beim Jobcenter – auch digital möglich.
- Achten Sie darauf, alle Einkünfte korrekt anzugeben, um Rückforderungen zu vermeiden.
- Lassen Sie Ihren Bescheid von einem Rechtsanwalt oder einer Beratungsstelle prüfen, falls Sie Zweifel an der Berechnung des Jobcenters haben.
Zusammenfassung zu Bürgergeld aufstocken beantragen
Bürgergeld bzw. die Neue Grundsicherung als Ergänzung zum Lohn stellt eine wichtige Unterstützung für Geringverdiener dar. Durch die Freibeträge bleibt ein Teil des Einkommens anrechnungsfrei, sodass sich Arbeit lohnt; es werden Arbeitsanreize gesetzt.