Das Wichtigste vorab:
- Die Bürgergeld Auszahlung für Juli 2025 erfolgt am Montag, den 30.06.2025. Die Sozialleistung Bürgergeld wird immer im Voraus überwiesen, für Juli somit Ende des laufenden Monats Juni.
- Manche Jobcenter zahlen das Bürgergeld für Juli aber auch schon ein paar Tage eher aus.
- Sämtliche Auszahlungstermine für das Bürgergeld 2025 und 2026 finden Sie in unserer Tabelle auf Bürger & Geld: Bürgergeld Auszahlung 2025.
Bürgergeld Auszahlung Juli 2025 – die Tabelle
Tabelle Bürgergeld Auszahlung für Juli 2025 | |
Auszahlungstermin Bürgergeld | Bürgergeld für Monat |
Montag, 30.06.2025 | Juli 2025 |
Die Auszahlung des Bürgergeldes für den Monat Juli 2025 erfolgt am letzten Werktag bzw. Bankarbeitstag des Vormonats Juni.
Der letzte Bankarbeitstag im Juni ist Montag, der 30. Spätestens an diesem Tag muss das Bürgergeld ausgezahlt, also auf das Empfängerkonto überwiesen werden. Viele Jobcenter überweisen das Geld jedoch auch schon eher.
Alle Bürgergeld Auszahlungstermine 2025
In unserer Tabelle zur Bürgergeld Auszahlung haben wir alle Bürgergeld Auszahlungstermine 2025 für Juli bis Dezember im Überblick zusammengefasst. Klicken Sie folgenden Link:
Tabelle Bürgergeld Auszahlungstermine 2025
Bürgergeld für Juli 2025 berechnen
Wenn der Bürgergeld Anspruch oder der Anspruch auf Bürgergeld – Mehrbedarf erst im Laufe des Monats Juli 2025 entsteht, also der Antrag erst im Juli 2025 beim Jobcenter erfolgt, wird die oder die anteilige Leistung erst im Nachhinein ausgezahlt. Das Jobcenter muss die Zahlung jedoch selbstverständlich nach Eingang des Antrags und der Nachweise so rasch wie möglich veranlassen. Der Antrag im Laufe des Monats Juli wirkt auf den 1. Juli 2025zurück.
Fazit: Entsteht der Bürgergeld Anspruch also erst im Laufe des Monats Juli 2025, wird zur Berechnung des Anspruchs die Zahl der Anspruchstage mit einem Dreißigstel der vollen monatlichen Leistungen multipliziert. Es spielt keine Rolle, dass Juli 31 Tage hat!
Beispiele:
- Anspruch entsteht am 21. Juli 2025 = Für Juli werden 10/30 der monatlichen Leistung gezahlt.
- Anspruch entsteht am 17. Juli 2025 = Für Juli werden 13/30 der monatlichen Leistung gezahlt.
- Anspruch entsteht am 30. Juli 2025 = Für Juli wird 1/30 der monatlichen Leistung gezahlt.
Die Rechtsgrundlagen finden sich hier:
- § 41 SGB II – Berechnung der Leistung
- § 42 SGB II – Auszahlung der Bürgergeld Geldleistung
Regelsätze 2025: das bleibt im Juli 2025 gleich!
Für 2025 gab und gibt es keine Erhöhung des Bürgergelds – der Regelsatz ist auf dem Vorjahresniveau:
- Alleinstehende/Alleinerziehende: 563 Euro
- Paare je Partner: 506 Euro
- Junge Erwachsene (18–24 Jahre, im Haushalt der Eltern): 451 Euro
- Jugendliche (14–17 Jahre): 471 Euro
- Kinder (6–13 Jahre): 390 Euro
- Kinder (0–5 Jahre): 357 Euro
Zusätzlich werden die Kosten für Unterkunft, Heizung und Krankenversicherung übernommen.
Sie möchten Ihren Bürgergeld Anspruch selbst berechnen: Bürgergeld Rechner
Was, wenn Bürgergeld nicht Ende Juli auf Konto ist?
Achtung: sofort handeln, wenn das Bürgergeld am 30.06.2025 nicht auf dem Konto ist! Wenn ein Antrag versäumt wurde, kann dies auch für Juli noch bis zum 31.07.2025 um 23.59 Uhr nachgeholt werden. Gegebenenfalls muss man den Antrag per Email oder online stellen!
Überweisung: so erfolgt die Zahlung für Juli 2025
Die Auszahlung des Bürgergeldes für Juli 2025 erfolgt in aller Regeld durch Überweisung auf das Konto des Leistungsempfängers. Es muss ein SEPA-fähiges Konto sein. Seine Bankverbindung muss der Antragsteller dem Jobcenter mitteilen.
Das Bürgegeld kann man sich auch per Barscheck auszahlen lassen. Die dadurch zusätzlich entstehenden Kosten muss man dann jedoch selbst tragen.
Bürgergeld Auszahlungstermin Juli 2025 gilt für Regelsatz, Miete und Mehrbedarfe
Die Auszahlung des Bürgergeldes für Juli 2025 betrifft den gesamten Anspruch, also nicht nur auf den Bürgergeld Regelsatz, sondern auch auf die Miete und Heizkosten und auf einen möglichen Mehrbedarf.
Bürgergeld Regelsatz, Miete, Heizkosten und Mehrbedarfe für Juli 2025 werden in einer Summe gezahlt und, wie oben dargestellt, in jedem Fall spätestens am 30.06.2025 auf dem Konto eines jeden Bürgergeld Beziehers verbucht sein.
Wenn das Jobcenter auf Wunsch des Bürgergeld Beziehers die Miete für Juli 2025 direkt an den Vermieter und / oder den Abschlag für die Heizkosten für Juli 2025 direkt an den Wärmeenergieversorger überweist, so geschieht das ebenfalls am 30.06.2025.
Quellen
Eigenen Recherche