Kinderzuschlag Auszahlung und Termin Juli 2025 – Alles auf einen Blick

Der Kinderzuschlag bietet Familien mit kleinen und mittleren Einkommen auch im Juli 2025 eine finanzielle Unterstützung. Lesen Sie hier, wann der Kinderzuschlag überwiesen wird, wie hoch er ausfällt und wie Sie ihn mit anderen Leistungen optimal kombinieren können!

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Der Kinderzuschlag ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Im Juli 2025 gibt es einige Besonderheiten bei der Auszahlung sowie bei den Voraussetzungen und Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Leistungen. In diesem Artikel auf Bürger & Geld erfahren Sie, wann der Kinderzuschlag im Juli 2025 ausgezahlt wird, wie Sie den Termin für Ihre Familie ermitteln und wie die Kombination mit anderen Leistungen funktioniert.

Kinderzuschlag Juli 2025: Wann erfolgt die Auszahlung?

Die Auszahlung des Kinderzuschlags erfolgt im Juli 2025 zeitgleich mit dem Kindergeld. Der genaue Auszahlungstermin richtet sich nach der sogenannten Endziffer Ihrer Kindergeldnummer. Die Endziffer ist die letzte Ziffer Ihrer Kindergeldnummer (z.B. „123FK456789“). Anhand dieser Ziffer wird festgelegt, an welchem Tag im Monat Sie das Kindergeld und den Kinderzuschlag erhalten.

In nachfolgender Tabelle die Auszahlungstermine für den Kinderzuschlag im Juli 2025:

Endziffer der KindergeldnummerAuszahlungstermin Juli 2025
003.07.2025
104.07.2025
207.07.2025
309.07.2025
410.07.2025
511.07.2025
614.07.2025
717.07.2025
818.07.2025
921.07.2025

Die Überweisung erfolgt direkt auf das Konto der Person, die auch das Kindergeld erhält. Der Kinderzuschlag wird nicht rückwirkend ausgezahlt, sondern immer für den aktuellen Monat – vorausgesetzt, der Antrag wurde rechtzeitig gestellt.

Kinderzuschlag: Höhe und Voraussetzungen im Juli 2025

Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Kinderzuschlag bis zu 297 Euro monatlich pro Kind. Voraussetzung ist, dass Sie erwerbstätig sind, ein Mindesteinkommen erreichen (600 Euro brutto für Alleinerziehende, 900 Euro brutto für Paare) und Ihr Einkommen zusammen mit dem Kinderzuschlag, Kindergeld und eventuellem Wohngeld ausreicht, um den Bedarf Ihrer Familie zu decken.

Der Kinderzuschlag wird für maximal sechs Monate bewilligt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Kombination des Kinderzuschlags mit anderen Leistungen

Der Kinderzuschlag kann mit anderen staatlichen Leistungen kombiniert werden, um Familien bestmöglich zu unterstützen. Besonders relevant ist die Kombination mit dem Wohngeld:

  • Wohngeld und Kinderzuschlag: Beide Leistungen können gleichzeitig beantragt werden. Das Wohngeld hilft bei der Finanzierung der Wohnkosten, während der Kinderzuschlag den Bedarf der Kinder absichert. Die Familienkasse und die Wohngeldstelle stimmen sich automatisch ab, sodass Sie beide Leistungen parallel beziehen können, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Auszahlung erfolgt jedoch an unterschiedlichen Tagen. Weitere Infos: Auszahlung Wohngeld Juli 2025
  • Bildung und Teilhabe: Wer Kinderzuschlag erhält, hat zusätzlich Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Dazu zählen Zuschüsse zu Schulausflügen, Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagessen in Schule oder Kita sowie Teilhabeleistungen am sozialen und kulturellen Leben.
  • Bürgergeld: Kinderzuschlag und Bürgergeld können in der Regel nicht gleichzeitig bezogen werden. Allerdings kann der Kinderzuschlag helfen, aus dem Bürgergeldbezug herauszukommen, wenn das Einkommen ausreichend ist, um den Bedarf der Familie zu decken.

Zusammenfassung Kinderzuschlag im Juli 2025 – Termine, Höhe und Kombination

Im Juli 2025 wird der Kinderzuschlag wie gewohnt zeitgleich mit dem Kindergeld ausgezahlt – der genaue Termin hängt von der Endziffer Ihrer Kindergeldnummer ab. Die Höhe beträgt bis zu 297 Euro monatlich pro Kind. Besonders für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen ist die Kombination mit Wohngeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe eine wichtige Unterstützung.

Redakteure

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    Hartmut Dreier ist ein Vollblutjournalist mit sozialem Herz. Er engagiert sich seit Jahren in unserem Online-Magazin.  Er hat Kommunikationswissenschaft und Journalismus studiert. Gebürtig stammt er aus Bayern, arbeitete in Berlin und Frankfurt a. M.  Seinen Artikeln sieht man an, dass sie gut recherchiert und für die Menschen geschrieben sind.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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