Mütterrente 3 erst 2028: Bundesregierung verkündet späten Start

Die Mütterrente 3 ist ein zentrales Thema der aktuellen Rentenpolitik und bringt für viele Eltern mit älteren Kindern eine spürbare Verbesserung. Doch wann tritt die neue Regelung in Kraft und was bedeutet sie konkret für die Betroffenen? Dieser Artikel fasst alle wichtigen Fakten zur Mütterrente 3 zusammen.

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Die Mütterrente 3 ist ein zentrales Projekt der aktuellen Bundesregierung zur Verbesserung der Rentenansprüche von Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Damit soll die langjährige Forderung nach einer Gleichstellung mit jüngeren Elterngenerationen erfüllt werden. Doch wann tritt die neue Regelung in Kraft? Und welche konkreten Vorteile bietet sie? Wir beantworten diese Fragen in nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.

Das Wichtigste vorab: Wann startet die Mütterrente 3?

Die Auszahlung der Mütterrente 3 ist frühestens ab 2028 vorgesehen. Der Grund: Trotz politischer Beschlüsse und öffentlicher Ankündigungen dauert die technische Umsetzung bei der Deutschen Rentenversicherung mehrere Jahre. Zunächst müssen die Computersysteme angepasst und die individuellen Ansprüche der rund zehn Millionen betroffenen Eltern berechnet werden. Eine Auszahlung vor 2028 ist daher nicht möglich.

Wird es eine Nachzahlung geben?

Eine rückwirkende Auszahlung der Mütterrente 3 ist ausgeschlossen. Weder für die Zeit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes noch für die Jahre zwischen Verabschiedung und Umsetzung (also vor 2028) wird es Nachzahlungen geben. Die Gründe liegen im hohen bürokratischen Aufwand und in den Wechselwirkungen mit anderen Sozialleistungen wie Witwen- und Grundsicherungsrenten. Eine nachträgliche Anpassung dieser Leistungen würde Millionen von Versicherten betreffen und ist nach Aussage der Deutschen Rentenversicherung nicht praktikabel.

Die Erhöhung erfolgt also ausschließlich ab dem Zeitpunkt, an dem die Reform umgesetzt wird – frühestens ab 2028. Wer die Voraussetzungen für die Mütterrente 3 erfüllt, erhält die Erhöhung dann mit der nächsten regulären Rentenauszahlung ab dem festgelegten Stichtag 2028. Ein eigener Antrag ist in der Regel nicht notwendig.

Was bringt die Mütterrente 3 konkret?

Mit der Mütterrente 3 erhalten Eltern für jedes vor 1992 geborene Kind künftig drei Rentenpunkte – bisher waren es 2,5 Rentenpunkte. Damit wird die Erziehungsleistung endlich mit der von Eltern gleichgestellt, deren Kinder nach 1992 geboren wurden. Der zusätzliche halbe Rentenpunkt pro Kind bedeutet für viele Eltern eine spürbare Rentenerhöhung.

Rechenbeispiel:
Ab dem 1. Juli 2025 ist ein Rentenpunkt rund 40,80 Euro wert.

  • 1 Kind: ca. 20,40 Euro mehr Rente pro Monat
  • 2 Kinder: ca. 40,80 Euro mehr Rente pro Monat
  • 3 Kinder: ca. 61,20 Euro mehr Rente pro Monat

Für die durchschnittliche Rentenbezugsdauer von Frauen (rund 22 Jahre) ergibt sich pro Kind ein zusätzlicher Rentenanspruch von etwa 5.400 Euro im Laufe des Lebens.

Wer profitiert von der Mütterrente 3?

Von der Mütterrente 3 profitieren vor allem Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden – insgesamt rund zehn Millionen Menschen. Die Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln des Bundeshaushalts und nicht über die Beiträge der gesetzlich Versicherten. Allerdings gibt es eine Einschränkung: Wer im Alter auf Grundsicherung angewiesen ist, profitiert nicht immer von der Rentenerhöhung, da diese in der Regel vollständig auf die Grundsicherung angerechnet wird.

Zusammenfassung: später Start der Mütterrente 3 – erst 2028

Die Mütterrente 3 ist ein wichtiger Schritt zur Anerkennung der Erziehungsleistung von Eltern älterer Kinder. Sie bringt eine spürbare Rentenerhöhung, allerdings frühestens ab 2028. Die Verzögerung der Auszahlung ist der Systemumstellung bei der Deutschen Rentenversicherung geschuldet.

Redakteure

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    Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.

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    Experte:

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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