Höherer Mindestlohn 2026 und 2027: Was bedeutet das für Rentner?

Ab 2026 steigt der Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 Euro und 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde. Doch wie wirkt sich das auf die Rente aus? Wir zeigen, was die Mindestlohnerhöhung für Rentner bzw. die Rente bedeutet.

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Ab 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland in zwei Schritten: zunächst auf 13,90 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2026 und dann auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027. Diese Anpassung sorgt für mehr Einkommen bei Millionen Arbeitnehmern, doch was bedeutet das eigentlich für Rentner bzw. die Rente? Wir erklären hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., die Auswirkungen auf die Rente und zeigen, welche Chancen und Risiken sich daraus ergeben.

Mindestlohn-Anpassung: Das steckt dahinter

Die Mindestlohnkommission hat die Erhöhung einstimmig beschlossen. Damit profitieren rund 6 Millionen Beschäftigte von einem höheren Bruttolohn. Für einen Vollzeitjob bedeutet das ab 2027 ein monatliches Plus von etwa 310 Euro brutto im Vergleich zu heute. Die Anpassung gilt als größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns.

Höherer Mindestlohn und die Rente

Auch wenn Rentner selbst meist keinen Mindestlohn mehr beziehen, wirkt sich die Anhebung indirekt auf die gesetzliche Rente und also auf künftige Rentner aus. Denn der Rentenanspruch hängt maßgeblich von den Beiträgen ab, die während des Arbeitslebens gezahlt wurden. Ein höherer Mindestlohn bedeutet:

  • Mehr Rentenbeiträge: Wer im Niedriglohnsektor arbeitet, zahlt durch den höheren Stundenlohn auch mehr in die Rentenkasse ein. Das führt zu einem höheren Rentenanspruch pro Beschäftigungsjahr.
  • Rentenanspruch steigt moderat: Konkret steigt der Rentenanspruch pro Jahr bei Mindestlohnbeschäftigung zwar an, aber die Effekte sind begrenzt. Ein Beispiel: Bei Vollzeitbeschäftigung mit Mindestlohn kann sich der Rentenanspruch pro Jahr um rund 20 bis 21 Euro monatlich erhöhen, je nach aktuellen Rentenwerten.
  • Keine armutsvermeidenden Renten allein durch Mindestlohn: Auch mit den neuen Mindestlohnsätzen reicht ein langjähriger Niedriglohnjob meist nicht aus, um im Alter eine armutsfeste Rente zu erhalten. Die Rentenleistung bleibt trotz höherer Beiträge im unteren Bereich.

Besonderheiten für Teilzeitbeschäftigte

Für Teilzeitbeschäftigte ist die Situation komplexer. Wer weniger als 30% der sozialversicherungspflichtigen Vollzeit arbeitet, läuft Gefahr, in der Altersvorsorge weiter benachteiligt zu werden. Der höhere Mindestlohn hilft zwar, aber der Rentenanspruch bleibt bei geringen Arbeitszeiten niedrig.

Fazit: Chancen und Grenzen der Mindestlohn-Erhöhung

Die Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro (2026) und 14,60 Euro (2027) ist ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit und Kaufkraft im Niedriglohnsektor. Für Rentner, die aktuell noch arbeiten, steigt der Rentenanspruch durch die höheren Beiträge. Langjährige Mindestlohnbeschäftigte profitieren jedoch nur moderat, da die Rentenansprüche weiterhin niedrig bleiben und allein nicht vor Altersarmut schützen.

Redakteure

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    Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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