Beim Bezug von Bürgergeld ist die Frage, ob das Jobcenter die Vorlage von Kontoauszügen verlangen darf und für welchen Zeitraum, für viele Betroffene von großer Bedeutung. Die Antwort ist eindeutig: Ja, das Jobcenter darf Kontoauszüge anfordern – und dies ist sogar ein fester Bestandteil des Antragsverfahrens.
Warum verlangt das Jobcenter Kontoauszüge?
Das Jobcenter prüft mit Hilfe der Kontoauszüge, ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Bürgergeld besteht. Die Auszüge geben Aufschluss über Einkommen, Vermögen und regelmäßige Ausgaben. Nur so kann das Jobcenter sicherstellen, dass die Hilfebedürftigkeit tatsächlich vorliegt und keine verschwiegenen Einkünfte oder Vermögenswerte existieren.
Für welchen Zeitraum müssen Kontoauszüge vorgelegt werden?
In der Regel verlangt das Jobcenter die Kontoauszüge der letzten drei Monate. Dies gilt sowohl beim Erstantrag als auch bei Weiterbewilligungsanträgen. Die Kontoauszüge müssen von allen Konten eingereicht werden, die von Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft geführt werden – dazu zählen auch Gemeinschaftskonten und Online-Konten wie PayPal, sofern dort relevante Transaktionen stattfinden.
Ausnahmen: Längere Zeiträume möglich
In bestimmten Fällen kann das Jobcenter auch einen längeren Zeitraum anfordern, beispielsweise bei Selbstständigen, bei unregelmäßigem Einkommen oder wenn Unklarheiten bestehen. Dann kann es vorkommen, dass Kontoauszüge der letzten sechs Monate oder sogar noch länger verlangt werden. Dies ist jedoch die Ausnahme und muss im Einzelfall begründet werden.
Datenschutz: Was darf geschwärzt werden?
Kontoauszüge enthalten oft sensible Informationen. Das Jobcenter darf nur die Daten einsehen, die zur Leistungsprüfung notwendig sind. Angaben zu Gesundheit, Religion, politischer Überzeugung oder Gewerkschaftszugehörigkeit dürfen auf den Auszügen geschwärzt werden. Es reicht aus, Kopien der Kontoauszüge einzureichen – die Originale müssen nicht abgegeben werden.
Was passiert, wenn man die Kontoauszüge nicht vorlegt?
Wer die geforderten Kontoauszüge nicht vorlegt, verletzt seine Mitwirkungspflicht im Antragsverfahren. Das Jobcenter kann in diesem Fall die Leistungen ganz oder teilweise verweigern oder einstellen, da die Anspruchsberechtigung nicht geprüft werden kann. Die Folge ist meist ein Ablehnungsbescheid oder die Einstellung der laufenden Zahlungen.
Tipps für Antragstellende
- Kopien einreichen: Reichen Sie immer Kopien Ihrer Kontoauszüge ein, keine Originale.
- Alle Konten angeben: Denken Sie daran, auch Online-Konten und Gemeinschaftskonten anzugeben.
- Sensible Daten schwärzen: Schwärzen Sie alle Informationen, die nicht zur Prüfung Ihres Anspruchs notwendig sind.
- Fristen beachten: Halten Sie die Kontoauszüge der letzten drei Monate bereit, um Verzögerungen zu vermeiden.
Zusammenfassung: darf Jobcenter Vorlage von Kontoauszügen verlagen?
Das Jobcenter ist berechtigt, die Vorlage von Kontoauszügen zu verlangen. In der Regel werden die Auszüge der letzten drei Monate gefordert, in besonderen Fällen auch für einen längeren Zeitraum. Sensible Daten dürfen geschwärzt werden, und die Vorlage ist sowohl beim Erst- als auch beim Weiterbewilligungsantrag verpflichtend. Wer sich weigert, riskiert eine Ablehnung oder Einstellung der Leistungen.Unsere Empfehlung: die geforderten Auszüge vollständig und fristgerecht einzureichen, um einen reibungslosen Ablauf beim Bürgergeld Antrag zu gewährleisten.