Immer mehr Menschen in Deutschland sehen sich im Ruhestand mit einer zu niedrigen Rente konfrontiert. Die steigenden Lebenshaltungskosten und eine geringe Altersvorsorge führen dazu, dass zahlreiche Seniorinnen und Senioren ihren Lebensunterhalt nicht mehr aus eigenen Mitteln bestreiten können. Neben der gesetzlichen Rente stellt sich dann oft die Frage: Welche staatliche Unterstützung hilft weiter, und kann man frei zwischen Wohngeld und Grundsicherung im Alter wählen?
Wohngeld und Grundsicherung – Die wichtigsten Unterschiede
Wohngeld und Grundsicherung im Alter sind zwei verschiedene Sozialleistungen, die Rentner mit geringem Einkommen in Anspruch nehmen können. Es handelt sich dabei aber um unterschiedliche Instrumente des Sozialstaats:
- Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Anspruch darauf haben Menschen mit geringem Einkommen, die ihre Miet- oder Belastungskosten für selbst genutztes Wohneigentum nicht allein tragen können. Die genaue Höhe des Wohngeldes wird anhand von Einkommen, Haushaltsgröße und Mietniveau am Wohnort berechnet.
- Grundsicherung im Alter hingegen ist eine Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), die allen Personen zusteht, die das Rentenalter erreicht haben und deren Einkommen – selbst mit Wohngeld – nicht für den gesamten Lebensunterhalt ausreicht. Sie deckt neben den Wohnkosten auch den gesamten notwendigen Lebensbedarf sowie weitere Bedarfe wie Krankenversicherung ab.
Kann man zwischen Wohngeld und Grundsicherung im Alter wählen?
Viele Betroffene fragen sich, ob sie nach eigenem Ermessen eine der beiden Leistungen wählen können. Die Antwort darauf ist differenziert:
- Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf gleichzeitigen Erhalt von Wohngeld und Grundsicherung. Wer Grundsicherung bezieht, erhält bereits Leistungen für Miete bzw. Wohnkosten im Rahmen dieser Hilfe – Wohngeld als zusätzlicher Zuschuss entfällt in diesem Fall.
- Ein Anspruch auf Wohngeld als Ergänzung zur Rente kann aber nur geltend gemacht werden, wenn die Rente plus Wohngeld höher wären, als die Rente plus Grundsicherung.
- Somit gibt es, entgegen weit verbreiteter Auffassung, tatsächlich ein Wahlrecht zwischen beiden Leistungen, wenn theoretisch Anspruch auf beide Leistungen besteht, die Voraussetzungen somit unterschiedlich erfüllt werden. Rentner*innen können sich (nur in diesem Fall) entscheiden, entweder einen Antrag auf Wohngeld zu stellen oder Grundsicherung zu beantragen – beides zugleich ist nicht möglich.
- Entscheidet man sich für Wohngeld, verzichtet man auf zahlreiche Zusatzleistungen, die mit der Grundsicherung verbunden wären, wie etwa die Befreiung von der Rundfunkgebühr (GEZ), Sozialticket bei öffentlichen Verkehrsmitteln, günstige Tarife für Telekommunikation oder vergünstigten Zugang zu kulturellen Einrichtungen.
- Die Grundsicherung hingegen sorgt dafür, dass der komplette Mindestbedarf (einschließlich Wohnkosten, Gesundheitsvorsorge, Mehrbedarf für behinderte Menschen etc.) gedeckt ist und gewährt den Zugang zu den genannten sozialen Vergünstigungen.
Wann steht welche Leistung zu?
Ob nun Wohngeld oder Grundsicherung die bessere Wahl ist, hängt von individuellen Faktoren ab. Hier einige grobe Richtlinien:
- Wenn Ihre Rente und eventuell andere Einkommen Ihr Existenzminimum übersteigen, aber die Wohnkosten belasten: Dann können Sie Wohngeld beantragen. Typischer Fall: Einkommen ist knapp über der Grundsicherungsschwelle, die Miete aber trotzdem kaum bezahlbar.
- Wenn das Gesamteinkommen unterhalb des gesetzlichen Existenzminimums liegt (für 2025: ca. 563 € Regelsatz zuzüglich Miet- und Heizkosten) besteht ein Anspruch auf Grundsicherung. Diese hebt das Einkommen auf die Höhe des Regelsatzes an und übernimmt auch die angemessenen Wohnkosten.
- In Einzelfällen – etwa wenn der Grundsicherungsanspruch nur als Darlehen besteht oder Wohngeld zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit beiträgt – könnten rechtliche Ausnahmen greifen.
Achtung: Viele kommunale Behörden empfehlen, zunächst einen Antrag auf Wohngeld zu stellen, wenn die Erfolgsaussichten bestehen und die Grundsicherung nicht zwingend notwendig ist. Besonders bei noch laufender Prüfung der Rentenansprüche kann das sinnvoll sein. Kommt später heraus, dass doch ein Anspruch auf Grundsicherung bestanden hätte, kann der Antrag rückwirkend gestellt werden; allerdings ist in diesem Fall das zu viel gezahlte Wohngeld zurückzuzahlen.
Tabelle: Wohngeld und Grundsicherung im Vergleich
Merkmal | Wohngeld | Grundsicherung im Alter |
---|---|---|
Zuschuss zu | Wohnkosten | Lebensunterhalt inkl. Wohnkosten |
Anspruchsvoraussetzung | Geringes Einkommen, Miete zu hoch | Einkommen/Vermögen unter Existenzminimum |
Leistungen | Zuschuss zur Miete/Belastung | Regelsatz + Unterkunft + Mehrbedarfe |
Nebeneffekte | Keine Sozialvergünstigungen | GEZ-Befreiung, Sozialticket etc. |
gleichzeitiger Bezug | Nicht möglich mit Grundsicherung | Nicht möglich mit Wohngeld |
Antragsweg | Wohngeldbehörde | Sozialamt |
Zumsammenfassung: Wohngeld oder Grundsicherung zusätzlich zur Rente
Menschen, deren Rente nicht zum Leben reicht, haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihren Lebensabend mit staatlicher Unterstützung zu sichern. Es besteht im Prinzip kein Wahlrecht zwischen Wohngeld und Grundsicherung. Beide Leistungen können auch nicht gleichzeitig bezogen werden.
Wohngeld geht der Grundsicherung vor. Zunächst muss also geprüft werden, ob die Rente zusammen mit dem Wohngeld höher ist als die Rente mit der Grundsicherung.
Nur wenn beides gleich hoch wäre, kann gewählt werden.