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Rente mit 63: Anspruch auch ohne 45 Jahre Arbeit?

Viele Menschen sind unsicher, ob sie mit 63 Jahren in Rente gehen können – auch ohne 45 Arbeitsjahre. Bürger & Geld, das Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., erklärt in diesem Artikel die Unterschiede zwischen der vorgezogenen Altersrente mit Abschlag und der abschlagsfreien „Rente mit 63“ nach 45 Versicherungsjahren. Wer sich nicht auskennt, riskiert Einbußen. Wir erläutern, worauf Sie achten müssen und wie Sie Fehlentscheidungen vermeiden.

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Autor: Chef-Redakteur

Was hinter der beliebten Ruhestandsregel steckt

Wer vom „Ruhestand mit 63“ hört, denkt oft an einen goldenen Frühstart ins Rentenleben. Doch der Weg zur Rente mit 63 ist steiniger und komplexer, als viele ahnen: Die „Rente mit 63“ ist nicht gleich „Rente mit 63“. Der Unterschied zwischen abschlagsfreier Rente nach 45 Jahren und der vorgezogenen Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen ist erheblich – und ein häufiger Irrtum kostet bares Geld.

Missverständnis „Rente mit 63“ – Zwei Wege, zwei Bedingungen

Die Deutschen Rentenversicherung unterscheidet bei der Altersrente zwischen zwei grundlegenden Möglichkeiten für den Rentenstart ab 63:

  1. Die Altersrente für langjährig Versicherte:
    Wer mindestens 35 Jahre sogenannter „anrechenbarer Zeiten“ (sogenannte Wartezeit) nachweisen kann, darf ab 63 Jahren in Rente gehen. Achtung: Diese Möglichkeit ist immer mit Abschlägen verbunden! Für jeden Monat, den man vor der eigenen Regelaltersgrenze in Rente geht, werden 0,3 Prozent Abschlag berechnet – bis maximal 14,4 Prozent (vier Jahre früher).
  2. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte:
    Voraussetzung sind hier mindestens 45 Jahre Pflichtbeiträge und bestimmte andere anrechnungsfähige Zeiten. Wer sie erreicht, kann bis zu zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze – derzeit also mit 64 – völlig abschlagsfrei in Rente gehen.

Diese Unterscheidung ist essenziell: Nicht jeder, der 63 Jahre alt ist, kann abschlagsfrei in Rente gehen!

Voraussetzungen für Rentenbeginn ab 63 – auch ohne 45 Jahre Arbeit

Zentral sind vor allem die 35 anrechenbaren Jahre, die für die „Altersrente für langjährig Versicherte“ gefordert werden. Sie umfassen neben Berufsjahren auch beispielsweise:

  • Kindererziehungszeiten,
  • Zeiten der Pflege von Angehörigen,
  • Wehr- und Zivildienst,
  • Zeiten von Arbeitslosigkeit (begrenzt).

Das bedeutet: Wer Lücken im Berufsleben hat, kann unter Umständen trotzdem mit 63 in Rente gehen – aber eben nur mit finanziellen Einbußen.

Beispielrechnung:
Ist die Regelaltersgrenze 67 und Sie gehen mit 63, ergeben sich 48 Monate Vorzeit. Das macht einen dauerhaften Rentenabschlag von 14,4 Prozent.

Die abschlagsfreie Variante erfordert hingegen eine lückenlose Erwerbsbiografie oder großzügige Einbeziehung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten, sodass insgesamt 45 anrechnungsfähige Jahre zusammenkommen.

Abschläge: Das unterschätzte Risiko beim Frühstart

Der finanzielle Preis für den verfrühten Ruhestand kann hoch sein. Besonders, weil die Abzüge lebenslang gelten. Wer 14,4 Prozent weniger Rente erhält, büßt auch sämtliche mögliche jährliche Anpassungen auf diesen niedrigeren Betrag ein. Das addiert sich über die Jahre zu einem erheblichen Verlust.

Während die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren voller Rentenbeiträge für viele das Ziel ist, reicht oft nur der Blick auf die 35 Jahre für einen vorgezogenen Ruhestand. Das führt zu bösen Überraschungen – insbesondere, wenn schon gesundheitliche Einschränkungen vorliegen oder das Arbeitslosengeld ausläuft.

Oft können sogar ein paar zusätzliche Monate Pflichtbeitrag den Unterschied machen: Manche können mit einer freiwilligen Nachzahlung von Beiträgen aus einer Arbeitslosigkeit, Schulausbildung oder eines Studiums noch fehlen Monate aufholen.

Lohnt sich der Antrag auf Rente mit 63 überhaupt?

Es ist eine Grundsatzentscheidung. Wer vorzeitig mit Abschlägen in Rente geht, hat dauerhaft weniger Einkommen, aber mehr freie Zeit. Ob sich das lohnt, hängt von der persönlichen Lebensplanung, weiteren Einkommen, Vermögen und dem Gesundheitszustand ab.

Ein kluger Tipp: Lassen Sie sich beraten, bevor Sie unwiderruflich einen Antrag stellen. Die Deutsche Rentenversicherung und auch Verbraucherzentralen bieten kostenlose Beratungen an.

Zusammenfassung: Anspruch auch ohne 45 Jahre Arbeit

Fakt ist: Ein vorzeitiger Ruhestand mit 63 ist auch möglich, wenn keine 45 Versicherungsjahre zusammenkommen – allerdings nur mit Einbußen. Wer die anspruchsvollen 45 Jahre voll macht, genießt eine abschlagsfreie Rente, kann aber auch erst mit frühestens 64 aus dem Berufsleben ausscheiden.

Die Begriffe „Rente mit 63“ und „abschlagsfreie Rente mit 63“ sind so zu unterscheiden, dass Fehlinformationen vermieden werden und keine finanziellen Nachteile entstehen.

Quellen und seriöse Nachweise

  • Deutsche Rentenversicherung: Altersrente für langjährig Versicherte, Altersrente für besonders langjährig Versicherte, Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“.
  • Verbraucherzentrale: „Rente mit 63 – Wer kann früh abschlagsfrei gehen?“
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Regelungen zur gesetzlichen Rente.

Fazit des Vereins Für soziales Leben e. V.:

Die Möglichkeiten, mit 63 in Rente zu gehen, sind attraktiver denn je – aber auch voller Fallstricke. Verlassen Sie sich nicht auf Mythen oder Halbwissen im Bekanntenkreis. Prüfen Sie genau, welche Rentenvariante für Ihre persönliche Situation gilt und lassen Sie sich beraten. Wer die Regeln kennt, kann rechtzeitig Entscheidungen treffen und spart sich teure Fehler. Ihr Verein Für soziales Leben e. V. empfiehlt, bei Fragen zu Rentenbeginn und Abschlägen die Beratungsangebote der Rentenversicherung gezielt zu nutzen.

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  • Title: Anspruch auf Rente mit 63 auch ohne 45 Jahre Arbeit
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  • OG-Title: Rente mit 63 – Anspruch auch ohne 45 Jahre Arbeit
  • OG-Description: Wer kann mit 63 in Rente gehen? Alles zu Abschlägen, Voraussetzungen und Möglichkeiten – von Bürger & Geld, Verein Für soziales Leben e. V.

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