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Mütterrente 3: Praxisnahe Beispiele und Rechenhilfen für verschiedene Familiensituationen

Mehr Rente für Mütter und Väter: Mit der geplanten Mütterrente 3 erhalten Eltern für vor 1992 geborene Kinder endlich einen höheren Rentenanspruch. Praxisnahe Rechenbeispiele zeigen, wieviel die Reform in verschiedenen Familiensituationen tatsächlich bringt und erleichtern die individuelle Abschätzung des eigenen Rentenplus. Erfahren Sie mehr dazu im Expertenartikel von Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., und bleiben Sie bei allen Fragen rund um Rente und Sozialleistungen bestens informiert.

Die geplante Einführung der „Mütterrente 3“ sorgt bei vielen Eltern und insbesondere Müttern für Hoffnung auf ein spürbares Rentenplus. Doch wie wirkt sich die Reform konkret in verschiedenen Lebenslagen aus? Im Folgenden geben wir Ihnen praxisnahe Beispiele und erläutere, wie Sie die zu erwartende Rentenerhöhung selbst überschlagen können.

Was bringt die Mütterrente 3?

Die Mütterrente 3 sieht vor, dass Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder künftig mit drei statt bisher zwei bzw. zweieinhalb Entgeltpunkten pro Kind bei der Rente berücksichtigt werden. Ein Entgeltpunkt beträgt ab 2025 bundeseinheitlich 40,79 Euro – für Ost und West gleichermaßen.

Beispielrechnungen aus dem Alltag

a) Single-Mutter mit einem vor 1992 geborenen Kind

  • Sachverhalt: Eine Mutter hat 1988 ein Kind geboren und seitdem aufgezogen.
  • Vor der Reform: Ihr wurden für die Kindererziehungszeit 2,5 Entgeltpunkte gutgeschrieben (2,5 × 40,79 = 101,98 Euro brutto pro Monat).
  • Nach Mütterrente 3: Sie erhält 3 Entgeltpunkte (3 × 40,79 = 122,37 Euro brutto pro Monat).
  • Zusatz durch die Reform: +20,39 Euro brutto pro Monat.

b) Elternpaar mit zwei Kindern (eins vor, eins nach 1992)

  • Sachverhalt: Ein Paar hat 1990 und 1995 je ein Kind bekommen, die Erziehungszeiten werden jeweils der Mutter angerechnet.
  • Für das 1990 geborene Kind:
    • Vorher: 2,5 Punkte (101,98 Euro).
    • Nachher: 3 Punkte (122,37 Euro).
    • Zuwachs: 20,39 Euro.
  • Für das 1995 geborene Kind: Keine Änderung, da hier bereits 3 Punkte zählen.
  • Gesamtdifferenz: 20,39 Euro zusätzlich.

c) Single-Mutter mit drei Kindern, alle vor 1992 geboren

  • Sachverhalt: Mutter von drei Kindern, geboren 1985, 1988, 1991.
  • Vorher: 3 × 2,5 = 7,5 Entgeltpunkte (305,93 Euro pro Monat).
  • Nachher: 3 × 3 = 9 Entgeltpunkte (366,98 Euro pro Monat).
  • Monatlicher Mehrbetrag: +61,05 Euro brutto.

Die Rechenhilfe: So können Sie selbst überschlagen

  • Schritt 1: Zählen Sie die vor 1992 geborenen Kinder.
  • Schritt 2: Berechnen Sie die Differenz zwischen neuem und altem Punktsatz (meist +0,5).
  • Schritt 3: Entgeltpunkte × 40,79 Euro = monatlicher Bruttowert.
  • Schritt 4: Die neue Rente ergibt sich aus der Summe.

Sonderfälle und Hinweise

  • Die Anrechnung erfolgt in der Regel dem Elternteil, der die Erziehungszeiten überwiegend übernommen hat.
  • Auch Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern können profitieren, sofern sie die Erziehung nachweisen können.
  • In Patchwork-Familien sollte individuell geprüft werden, welcher Elternteil die Punkte bekommt.
  • Wer Grundsicherung im Alter bezieht, sollte wissen: Je nach Höhe wird das Rentenplus eventuell auf die Grundsicherung angerechnet und erhöht das verfügbare Einkommen nicht in vollem Umfang.

Fazit:

Die Mütterrente 3 sorgt in vielen Familiensituationen für eine spürbare Rentenerhöhung – besonders für Frauen, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben. Mit den obigen Beispielen und dem einfachen Rechenweg können Betroffene jetzt schon selbst abschätzen, wieviel ihnen die neue Reform bringt.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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