Viele Jugendliche möchten mit einem Schülerjob eigenes Geld verdienen – doch wie sieht es 2025 beim Thema Mindestlohn für Schüler aus? Wer hat Anspruch, wie hoch ist die Vergütung im Minijob, und welche Rechte sollten Schüler unbedingt kennen? Hier erfährst du alle wichtigen Fakten und Tipps, um faire Bezahlung und Arbeitsbedingungen sicherzustellen!
Was ist der Mindestlohn und warum ist er für Schüler relevant?
Der gesetzliche Mindestlohn regelt in Deutschland die unterste Grenze, die Arbeitgeber pro Arbeitsstunde zahlen müssen. Seit 1. Januar 2025 beträgt der Mindestlohn 12,82€ pro Stunde. Bei Minijobs und geringfügigen Beschäftigungen gilt unabhängig vom Arbeitsumfang immer der Mindestlohn – allerdings gibt es für Schüler eine wichtige Altersgrenze.
Mindestlohn für Schüler – ab wann gilt er?
Der gesetzliche Mindestlohn steht nur Beschäftigten ab 18 Jahren zu. Das bedeutet:
- Schüler unter 18 Jahren haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Mindestlohn.
- Erst ab dem 18. Geburtstag gilt für Schüler im Job der festgelegte Mindestlohn – unabhängig von der Art des Jobs (Minijob, Ferienjob, Nebenjob).
Viele jüngere Schüler erhalten allerdings Stundenlöhne, die deutlich unter dem Mindestlohn liegen. Typische Vergütungen reichen aktuell von 4 bis 12 Euro pro Stunde, abhängig von Alter und Jobart:
Alter | Typischer Stundenlohn Schülerjob |
---|---|
13 Jahre | 4–5€ |
14 Jahre | 5–6€ |
15 Jahre | 6–8€ |
16 Jahre | 7–10€ |
17 Jahre | 7–12€ |
18 Jahre | Mindestens 12,82€ (gesetzlicher Mindestlohn) |
Welche Schülerjobs sind überhaupt erlaubt?
Für Schülerinnen und Schüler gelten strenge Jugendschutzvorgaben:
- Ab 13 Jahren: Erlaubt sind „leichte Arbeiten“, z.B. Zeitung austragen, Nachhilfe, Babysitten, Tiere betreuen, Regale auffüllen, Flyer verteilen.
- Ab 15 Jahren: Mehr Möglichkeiten, aber maximal 8h/Tag und 40h/Woche, keine gefährlichen Tätigkeiten, keine Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit.
- Unter 18 Jahren: Keine gefährlichen Arbeiten und strenge Arbeitszeitregeln (z.B. keine Beschäftigung nach 20 Uhr). Viele Ferienjobs und Minijobs sind hier möglich, etwa Kassieren, Küchenhilfe oder Lagerarbeiten in einem sicheren Rahmen.
Minijobs für Schüler – besondere Regeln beachten
Bei Minijobs gilt ab 2025:
- Verdienstgrenze: Bis zu 556 € pro Monat sind erlaubt.
- Maximal erlaubte Arbeitszeit: Etwa 43 Stunden pro Monat zum Mindestlohn. Da jünger als 18-Jährige aber keinen Mindestlohn bekommen müssen, kann die Vergütung darunter liegen.
- Vergütung im Ferienjob: Auch hier gilt: Erst ab 18 Jahren gibt es den Mindestlohn. Für alle anderen Schülerjobs wird die Bezahlung individuell im Arbeitsvertrag festgelegt.
Rechte von Schülern im Job – das solltest du wissen!
- Vertragspflicht: Jeder Schülerjob sollte einen schriftlichen Arbeitsvertrag haben.
- Urlaubsanspruch: Auch Minijobber und Ferienjobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
- Kindergeld: Der Schülerjob gefährdet das Kindergeld nicht, solange die Verdienstgrenze (556€/Monat) nicht überschritten wird.
- Sozialversicherung: Schülerjobs sind meist über die Minijob-Zentrale pauschal versichert (Renten- und Krankenversicherung, Pauschalsteuer).
Tipps für Schüler zur optimalen Jobwahl und Bezahlung
- Vergleich lohnt sich: Prüfe verschiedene Angebote – gerade ab 16 Jahren ist oft mehr als der übliche Mindestlohn drin.
- Vertrag prüfen: Stelle sicher, dass alle Arbeitszeiten, Tätigkeiten und Vergütungen vertraglich festgehalten werden.
- Gewerkschaften & Beratungsstellen: Jugendliche und Eltern können sich kostenlos beraten lassen, z.B. bei Minijob-Zentrale, Gewerkschaften, oder der Jugendinfo.
- Fair bleiben: Auch wenn kein gesetzlicher Mindestlohn gilt, ist eine faire Bezahlung wichtig. Scheue dich nicht, nach mehr Geld oder besseren Bedingungen zu fragen!
Für Schüler unter 18 Jahren besteht 2025 kein Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Erst ab deinem 18. Geburtstag bist du automatisch dabei und kannst ab dann mindestens 12,82€ pro Stunde für deinen Schülerjob verlangen. Für Jüngere empfiehlt sich ein Vergleich verschiedener Jobs und eine kritische Prüfung des Arbeitsvertrags – je älter du bist, desto höher liegt meist auch die Bezahlung. Nutze Beratungsangebote für Fragen zum Arbeitsrecht und arbeite stets fair und informiert!
Achte bei der Jobsuche immer auf die aktuellen Mindestlohn- und Arbeitszeitregelungen.
Forderung der Linkspartei: Mindestlohn für Schülerjobs
Um ein Ausnutzen von Schülern zu verhindern, fordert die Linkspartei, die Altersgrenze für den Mindestlohn abzuschaffen. Damit hätten auch minderjährige Schüler Anspruch auf Mindestlohn.
Wir, der Verein Für soziales Leben e.V., schließen uns dieser Forderung an. Es sind keine Gründe ersichtlich, warum Schüler keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben sollten!
FAQ zum Schüler-Mindestlohn 2025
Ab wann gilt der Mindestlohn für Schüler?
Erst ab dem 18. Geburtstag.
Wie hoch ist der Mindestlohn ab 2025?
12,82€/Stunde.
Gefährdet ein Schülerjob mein Kindergeld?
Nein, solange maximal 556€/Monat verdient werden.
Gibt es Anspruch auf Urlaub/Krankheitsfall?
Ja, auch für Minijobber und Ferienjobber.