Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Mindestlohn für Schülerjobs 2025: Was gilt? Ein umfassender Guide für Jugendliche und Eltern

Immer mehr Jugendliche möchten neben der Schule eigenes Geld verdienen – sei es für neue Kleidung, den Führerschein oder einfach mehr finanzielle Unabhängigkeit. Doch schnell taucht die Frage auf: Gilt für Schülerjobs der Mindestlohn – und wenn ja, ab wann? Seit 2025 liegt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland bei 12,82 € pro Stunde, aber nicht jeder Schüler hat automatisch Anspruch darauf. Wer die Regeln kennt, kann nicht nur faire Bezahlung sichern, sondern auch Ärger mit Arbeitgebern vermeiden. In diesem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erfährst du, ab welchem Alter der Mindestlohn gilt, welche Jobs erlaubt sind und welche Rechte Schüler unbedingt kennen sollten – inklusive praktischer Tipps für die Suche nach dem bestbezahlten Nebenjob.

Viele Jugendliche möchten mit einem Schülerjob eigenes Geld verdienen – doch wie sieht es 2025 beim Thema Mindestlohn für Schüler aus? Wer hat Anspruch, wie hoch ist die Vergütung im Minijob, und welche Rechte sollten Schüler unbedingt kennen? Hier erfährst du alle wichtigen Fakten und Tipps, um faire Bezahlung und Arbeitsbedingungen sicherzustellen!

Was ist der Mindestlohn und warum ist er für Schüler relevant?

Der gesetzliche Mindestlohn regelt in Deutschland die unterste Grenze, die Arbeitgeber pro Arbeitsstunde zahlen müssen. Seit 1. Januar 2025 beträgt der Mindestlohn 12,82€ pro Stunde. Bei Minijobs und geringfügigen Beschäftigungen gilt unabhängig vom Arbeitsumfang immer der Mindestlohn – allerdings gibt es für Schüler eine wichtige Altersgrenze.

Mindestlohn für Schüler – ab wann gilt er?

Der gesetzliche Mindestlohn steht nur Beschäftigten ab 18 Jahren zu. Das bedeutet:

  • Schüler unter 18 Jahren haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Mindestlohn.
  • Erst ab dem 18. Geburtstag gilt für Schüler im Job der festgelegte Mindestlohn – unabhängig von der Art des Jobs (Minijob, Ferienjob, Nebenjob).

Viele jüngere Schüler erhalten allerdings Stundenlöhne, die deutlich unter dem Mindestlohn liegen. Typische Vergütungen reichen aktuell von 4 bis 12 Euro pro Stunde, abhängig von Alter und Jobart:

AlterTypischer Stundenlohn Schülerjob
13 Jahre4–5€
14 Jahre5–6€
15 Jahre6–8€
16 Jahre7–10€
17 Jahre7–12€
18 JahreMindestens 12,82€ (gesetzlicher Mindestlohn)

Welche Schülerjobs sind überhaupt erlaubt?

Für Schülerinnen und Schüler gelten strenge Jugendschutzvorgaben:

  • Ab 13 Jahren: Erlaubt sind „leichte Arbeiten“, z.B. Zeitung austragen, Nachhilfe, Babysitten, Tiere betreuen, Regale auffüllen, Flyer verteilen.
  • Ab 15 Jahren: Mehr Möglichkeiten, aber maximal 8h/Tag und 40h/Woche, keine gefährlichen Tätigkeiten, keine Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit.
  • Unter 18 Jahren: Keine gefährlichen Arbeiten und strenge Arbeitszeitregeln (z.B. keine Beschäftigung nach 20 Uhr). Viele Ferienjobs und Minijobs sind hier möglich, etwa Kassieren, Küchenhilfe oder Lagerarbeiten in einem sicheren Rahmen.

Minijobs für Schüler – besondere Regeln beachten

Bei Minijobs gilt ab 2025:

  • Verdienstgrenze: Bis zu 556 € pro Monat sind erlaubt.
  • Maximal erlaubte Arbeitszeit: Etwa 43 Stunden pro Monat zum Mindestlohn. Da jünger als 18-Jährige aber keinen Mindestlohn bekommen müssen, kann die Vergütung darunter liegen.
  • Vergütung im Ferienjob: Auch hier gilt: Erst ab 18 Jahren gibt es den Mindestlohn. Für alle anderen Schülerjobs wird die Bezahlung individuell im Arbeitsvertrag festgelegt.

Rechte von Schülern im Job – das solltest du wissen!

  • Vertragspflicht: Jeder Schülerjob sollte einen schriftlichen Arbeitsvertrag haben.
  • Urlaubsanspruch: Auch Minijobber und Ferienjobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
  • Kindergeld: Der Schülerjob gefährdet das Kindergeld nicht, solange die Verdienstgrenze (556€/Monat) nicht überschritten wird.
  • Sozialversicherung: Schülerjobs sind meist über die Minijob-Zentrale pauschal versichert (Renten- und Krankenversicherung, Pauschalsteuer).

Tipps für Schüler zur optimalen Jobwahl und Bezahlung

  • Vergleich lohnt sich: Prüfe verschiedene Angebote – gerade ab 16 Jahren ist oft mehr als der übliche Mindestlohn drin.
  • Vertrag prüfen: Stelle sicher, dass alle Arbeitszeiten, Tätigkeiten und Vergütungen vertraglich festgehalten werden.
  • Gewerkschaften & Beratungsstellen: Jugendliche und Eltern können sich kostenlos beraten lassen, z.B. bei Minijob-Zentrale, Gewerkschaften, oder der Jugendinfo.
  • Fair bleiben: Auch wenn kein gesetzlicher Mindestlohn gilt, ist eine faire Bezahlung wichtig. Scheue dich nicht, nach mehr Geld oder besseren Bedingungen zu fragen!

Für Schüler unter 18 Jahren besteht 2025 kein Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Erst ab deinem 18. Geburtstag bist du automatisch dabei und kannst ab dann mindestens 12,82€ pro Stunde für deinen Schülerjob verlangen. Für Jüngere empfiehlt sich ein Vergleich verschiedener Jobs und eine kritische Prüfung des Arbeitsvertrags – je älter du bist, desto höher liegt meist auch die Bezahlung. Nutze Beratungsangebote für Fragen zum Arbeitsrecht und arbeite stets fair und informiert!

Achte bei der Jobsuche immer auf die aktuellen Mindestlohn- und Arbeitszeitregelungen.

Forderung der Linkspartei: Mindestlohn für Schülerjobs

Um ein Ausnutzen von Schülern zu verhindern, fordert die Linkspartei, die Altersgrenze für den Mindestlohn abzuschaffen. Damit hätten auch minderjährige Schüler Anspruch auf Mindestlohn.

Wir, der Verein Für soziales Leben e.V., schließen uns dieser Forderung an. Es sind keine Gründe ersichtlich, warum Schüler keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben sollten!

FAQ zum Schüler-Mindestlohn 2025

Ab wann gilt der Mindestlohn für Schüler?

Erst ab dem 18. Geburtstag.

Wie hoch ist der Mindestlohn ab 2025?

12,82€/Stunde.

Gefährdet ein Schülerjob mein Kindergeld?

Nein, solange maximal 556€/Monat verdient werden.

Gibt es Anspruch auf Urlaub/Krankheitsfall?

Ja, auch für Minijobber und Ferienjobber.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.