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Kündigung erhalten? Das musst du bei Arbeitslosigkeit sofort tun!!

Wer eine Kündigung erhält und plötzlich arbeitslos ist, muss jetzt blitzschnell reagieren. Damit keine finanziellen Nachteile entstehen und die Jobsuche optimal verläuft, sind sofortige und gut strukturierte Schritte entscheidend. Welche das sind, zeigen wir in nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Sofortmaßnahmen nach der Kündigung

Nach Erhalt einer Kündigung geht es zunächst darum, Ruhe zu bewahren und überlegt zu handeln. Die wichtigsten Schritte sind:

  • Schnell arbeitsuchend melden:
    Wer eine Kündigung bekommt, muss sich spätestens am dritten Tag nach Zugang der Kündigung bei der Agentur für Arbeit „arbeitsuchend“ melden – am besten sofort, auch telefonisch oder online möglich.
    Verpasst man diese Frist, droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld!
  • Persönlich arbeitslos melden:
    Am ersten Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit ist ein persönlicher Besuch bei der Agentur für Arbeit erforderlich.
    Dabei werden wichtige Unterlagen benötigt: Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber, Lichtbildausweis und ggf. Sozialversicherungsausweis.
  • Arbeitslosengeld beantragen:
    Nach der Meldung als arbeitslos kann das Arbeitslosengeld I beantragt werden. Das geht inzwischen online, per Post oder direkt vor Ort.
    Die Höhe des Geldes richtet sich nach dem letzten Gehalt und liegt meist zwischen 60 % (ohne Kinder) und 67 % (mit Kindern) des Nettolohns.

Bürgergeld beantragen, wenn klar ist, dass das Arbeitslosengeld zum Leben nicht reicht

Ist das Arbeitslosengeld zu niedrig, um den notwendigen Lebensunterhalt sicherzustellen, oder besteht überhaupt kein Anspruch auf Arbeitslosengeld (weil die erforderlichen Zeiten nicht erfüllt sind), so muss umgehend das Jobcenter informiert werden und ein Antrag auf Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) gestellt werden.

Arbeitslosengeld und Bürgergeld können gleichzeitig und parallel beantragt und auch bezogen werden.

Ein Antrag auf Bürgergeld sollte auch in Zweifelsfällen und vorsorglich gestellt werden. Denn: Bürgergeld wird nur für die Zukunft, nicht für zurückliegende Monate gezahlt!

Kündigung prüfen und anwaltliche Hilfe suchen

Jede Kündigung sollte sorgfältig geprüft werden:

  • Sind Fristen und Formvorschriften eingehalten?
  • Gibt es einen sozial gerechtfertigten Grund oder haben Sie unter Umständen einen besonderen Kündigungsschutz (zum Beispiel als Schwangere oder lange Betriebszugehörigkeit)?

Speziell bei zweifelhaften oder überraschenden Kündigungen ist schnelles juristisches Handeln ratsam – nur mit einer Kündigungsschutzklage (Frist: drei Wochen!) besteht die Chance, die Kündigung anzufechten oder eine Abfindung auszuhandeln.

Wichtige Fristen und Dokumente

  • Arbeitsbescheinigung:
    Der Arbeitgeber muss eine Arbeitsbescheinigung ausstellen, ohne diese kann das Arbeitslosengeld nicht berechnet werden.
  • Zwischenzeugnis verlangen:
    Es empfiehlt sich, sofort nach der Kündigung ein Zwischenzeugnis anzufordern – dieses ist für spätere Bewerbungen oft entscheidend.

Finanzielle Ansprüche sichern

  • Arbeitslosengeld sichern:
    Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld I: Mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt in den letzten 30 Monaten vor Arbeitslosigkeit.
    Auch Zeiten mit Krankengeld, Elternzeit oder freiwilligem Wehrdienst werden angerechnet.
  • Abfindung und Sperrzeit:
    Wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen, droht oft eine mehrwöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Lassen Sie die Situation von einem Experten prüfen bevor Sie etwas unterzeichnen.

Unterstützung durch das Arbeitsamt und neue Jobsuche

Das Arbeitsamt bietet direkt nach der Anmeldung Leistungen für die Jobsuche: Bewerbungstrainings, Vermittlungsunterlagen, Zugang zu Stellenbörsen und Beratung.
Wer schnell handelt, kann oftmals direkt Maßnahmen wie Fortbildungen oder Coachings beantragen.

Was tun, wenn der Verlust des Arbeitsplatzes auf Eigenkündigung beruht?

  • Bei Eigenkündigung liegt ohne wichtigen Grund meist eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vor. Nur triftige Gründe (z. B. gesundheitliche Probleme nachweisbar) verhindern die Sperre.

Zusammenfassung: Kündigung – Das Wichtigste auf einen Blick

Wer eine Kündigung erhalten hat, sollte innerhalb der ersten drei Tage die Agentur für Arbeit und / oder das Jobcenter informieren, alle geforderten Dokumente bereithalten und anwaltlichen Rat einholen, wenn es Unsicherheiten hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Kündigung gibt. Je gründlicher und schneller gehandelt wird, desto besser stehen die Chancen auf eine reibungslose finanzielle Unterstützung durch Arbeitsagentur und Jobcenter und neue Jobperspektiven.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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