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Unglaublich, wie viel Rente Eltern ohne Arbeit allein für Kindererziehung 2025 erhalten können!

Exklusiv hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.: Wie sichern sich Eltern, die nie berufstätig waren und ihr Leben der Kindererziehung widmen, finanzielle Ansprüche? Der Artikel beleuchtet Hintergründe, Berechnungen und Praxistipps rund um die Kindererziehungszeiten und die Mütterrente 2025 für Betroffene und deren Familien.

Überblick: Rente für reine Kindererziehung

Immer mehr Eltern fokussieren sich auf die Erziehung ihrer Kinder und verzichten zugunsten der Familie auf eine Erwerbstätigkeit. Wie steht es um die Rentenansprüche dieser Elternteile, insbesondere Mütter, die nie oder nur kurz gearbeitet haben? Entscheidend ist, dass auch reine Kindererziehungszeiten einen eigenen Rentenanspruch auslösen können – Stichwort „Mütterrente“ und Kindererziehungszeiten.

Kindererziehungszeiten: Das Kernprinzip für die „Rente ohne Arbeit“

Kindererziehungszeiten sind gesetzlich anerkannte Zeiten, in denen Eltern ihre Kinder selbst betreuen. Diese Zeiten gelten rentenrechtlich fast genauso wie Beitragszeiten durch Erwerbstätigkeit, werden also bei der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet und können zum Aufbau eines eigenen Rentenanspruchs führen.

  • Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, werden 30 Monate (= 2,5 Jahre) Kindererziehungszeit angerechnet, was 2,5 Rentenpunkten entspricht.
  • Für ab 1992 geborene Kinder sind es 36 Monate (= 3 Jahre) und damit 3 Rentenpunkte pro Kind.

Auch wenn während dieser Zeit keine Erwerbstätigkeit bestand, zählt die Kindererziehungszeit als Pflichtbeitragszeit – das heißt: Sie ersetzt fehlende Beitragsjahre durch eigene Erziehungsleistung.

Die Höhe der Rente: Wie viel gibt es für reine Kindererziehung?

Die Monatsrente richtet sich nach den sogenannten Entgeltpunkten (Rentenpunkten), multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert.

Für das Jahr 2025 gelten folgende Werte:

Zeitraum/GeburtsjahrMonate ErziehungRentenpunkte pro KindMonatsrente (Wert 2025: 40,79 € pro Punkt)Beispielrechnung
Kind vor 1992 geboren302,5101,98 €2,5 x 40,79 €
Kind ab 1992 geboren363122,37 €3 x 40,79 €
2 Kinder, beide ab 1992 geboren726244,74 €2 x 3 x 40,79 €
3 Kinder, alle ab 1992 geboren1089367,11 €3 x 3 x 40,79 €

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Wichtig:
Nicht jeder Elternteil bekommt automatisch die Rente für Kindererziehungszeiten. Es gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die Erziehung muss in Deutschland oder in bestimmten anrechenbaren Staaten erfolgt sein.
  • Die anrechnende Person muss in der gesetzlichen Rentenversicherung gemeldet sein, auch ohne Arbeitstätigkeit (Hausfrau/Hausmann).
  • Kindererziehungszeiten werden pro Kind nur einem Elternteil zugeordnet – meist der Mutter, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird.
  • Die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) beträgt 5 Jahre: Diese kann allerdings allein durch Kindererziehungszeiten erreicht werden, etwa bei zwei nach 1992 geborenen Kindern (je 3 Jahre = 6 Beitragsjahre).

Achtung: Wer nur ein Kind erzogen hat und nie gearbeitet hat, erreicht die 5-Jahres-Wartezeit nicht und muss fehlende Monate ggf. durch freiwillige Beiträge auffüllen.

Antragstellung und Nachmeldung: So wird die Rente für Eltern beantragt

Die Anerkennung der Kindererziehungszeiten erfolgt auf Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung mit dem Formular V0800.
Wichtige Dokumente sind:

  • Geburtsurkunde(n) der Kinder
  • ggf. Nachweise zum Aufenthaltsort, Sorgerecht oder Wechsel der Erziehungsleistung
  • Erklärung zur Zuordnung der Zeiten (bei mehreren möglichen Anspruchstellern).

Wurden Kindererziehungszeiten nicht automatisch von den Behörden an die Rentenversicherung gemeldet, lassen sie sich noch Jahrzehnte später nachtragen. Es sollte unbedingt vor Rentenantrag geprüft werden, ob sie im Rentenkonto vermerkt sind – sonst kann ein erheblicher Teil der Altersversorgung fehlen.

Steuerliche Behandlung

Die Mütterrente erhöht die gesetzliche Rente und ist damit grundsätzlich steuerpflichtig. In der Praxis bleibt der Großteil jedoch steuerfrei, solange das gesamte zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag (2025: 12.096 € für Singles, 24.192 € für Verheiratete) liegt.

Beispiel: Eine Mutter mit 2 ab 1992 geborenen Kindern erhält 244,74 € monatlich an Mütterrente. Bei alleiniger Rente bleibt sie damit fast immer unterhalb des Freibetrags, sodass meist keine Steuerlast entsteht.

Reformen: Änderungen bei der Mütterrente ab 2027

Mit der Mütterrente III wird ab 2027 für alle Kinder – unabhängig vom Geburtsjahr – eine Anrechnung von 3 Jahren Kindererziehungszeit und 3 Rentenpunkten pro Kind kommen. Das bedeutet für Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern eine spürbare Erhöhung der monatlichen Rente.

Diese Reform wird rückwirkend für alle Betroffenen ausgezahlt, die ab 2027 ihre Rente beziehen, beziehungsweise als Nachzahlung, wenn sie bereits von der Rente leben.

Besondere Situationen: Auch Väter, Pflege- und Adoptiveltern profitieren

Nicht nur Mütter, auch Väter, die hauptsächlich erzogen haben, erhalten die Mütterrente. Das gilt außerdem für Pflege- oder Adoptiveltern, wenn sie die Erziehung nachweislich übernommen haben. Entscheidend ist, wer das Kind überwiegend betreut hat – unabhängig von der biologischen Elternschaft.

FAQs zur Rente für Eltern ohne Erwerbstätigkeit

Wie hoch ist die Rente für Eltern, die nie gearbeitet haben?

Etwa 122,37 € monatlich pro Kind (ab 1992 geboren), rund 101,98 € bei vor 1992 geborenen Kindern (Stand 2025)

Bekommen auch Eltern, die nie gearbeitet haben, eine Rente?

Ja, sofern mindestens die 5-jährige Wartezeit über Kindererziehungszeiten erreicht wird – das ist ab zwei Kindern (nach 1992 geboren) möglich.

Was passiert, wenn ich nur ein Kind hatte?

Dann muss die verbleibende Wartezeit durch freiwillige Beiträge aufgefüllt werden, sonst besteht kein Rentenanspruch.

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

Geburtsurkunde, ggf. Erklärungen zur Zuordnung, Nachweise zum Wohnsitz und Status in der Rentenversicherung.

Wird die Mütterrente automatisch gezahlt?

Nur, wenn alle Erziehungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung korrekt gemeldet sind. Fehlen sie, muss ein Nachtrag erfolgen.

Muss auf die Mütterrente Steuer gezahlt werden?

Sie zählt zur gesetzlichen Rente und ist damit grundsätzlich steuerpflichtig, bleibt aber in der Regel unterhalb des Freibetrags und somit steuerfrei.

Fazit: Familienarbeit lohnt sich auch für die gesetzliche Rente

Wer sein Leben der Kindererziehung widmet, bleibt bei der gesetzlichen Rente nicht außen vor. Auch reine Kindererziehungszeiten, ohne einen einzigen Tag Erwerbstätigkeit, ermöglichen einen eigenständigen Rentenanspruch. Durch Reformen und die Anerkennung der vollen 3 Jahre pro Kind ab 2027 steigen die Beträge sogar weiter an. Eltern sollten unbedingt frühzeitig prüfen, dass alle Erziehungszeiten bei der Rentenversicherung korrekt hinterlegt sind – denn jeder Rentenpunkt zählt im Alter.

Hinweis: Dieser Artikel wurde exklusiv für Bürger & Geld, das Magazin des Vereins Für soziales Leben e. V., verfasst. Für individuelle Fälle empfiehlt sich eine Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung oder den Sozialverband.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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