Effektive Bürgergeld – Kürzung: Bundesregierung verkündet offiziell Nullrunde
Die Bundesregierung hat im September 2025 einen brisanten sozialpolitischen Schritt gewagt: In einer offiziellen Verordnung wurde die sogenannte „Nullrunde“ für das Bürgergeld beschlossen. Damit bleibt der monatliche Regelsatz für über fünf Millionen Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, 2026 unverändert bei 563 Euro – trotz anhaltender Preissteigerungen und wachsender Lebenshaltungskosten. Das ist eine faktische Kürzung des Bürgergeldes, der Neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende!!
Was bedeutet die „Nullrunde“ beim Bürgergeld?
Unter einer Nullrunde versteht man, dass die Regelsätze im Bürgergeld nicht erhöht werden. Im deutschen Kontext folgen diese Sätze normalerweise einer jährlichen Anpassung nach gesetzlichen Vorgaben – insbesondere Preis- und Lohnentwicklung. Grundsätzlich wird die Höhe des Bürgergeldes jedes Jahr neu berechnet, um das soziale Existenzminimum abzusichern.
Durch die Nullrunde bleibt der Betrag für einzelne Erwachsene bei 563 Euro, für Paare bei jeweils 506 Euro pro Person. Kinder und Jugendliche erhalten weiterhin, abhängig vom Alter, zwischen 357 und 471 Euro im Monat. Dieser Fixbetrag gilt sowohl für Empfänger von Bürgergeld als auch für viele Rentner, deren Altersbezüge zu niedrig sind und die auf Grundsicherung angewiesen sind.
Nullrunde gilt nicht nur für Regelsatz!
Nicht nur der Bürgergeld Regelsatz wird nicht erhöht, sondern faktisch gekürzt. Auch sonstige Bürgergeld Leistungen, etwa die des Bildungs- und Teilhabepakets für Schüler werden nicht angehoben!
Hintergründe der faktischen Kürzungsentscheidung
Das gesetzliche Anpassungssystem schreibt vor, dass die Regelsätze aus den Daten der Preisentwicklung und der Löhne berechnet werden. In den Jahren 2023 und 2024 stiegen die Sätze um insgesamt rund zwölf Prozent durch die hohe Inflation, nun folgt eine Konsolidierung. Tatsächlich hätte eine strikte Anwendung der Formeln wegen der gesunkenen Inflation 2026 sogar zu einer Absenkung des Bürgergeldes geführt – ein Schritt, den eine Schutzklausel verhindert hat.
Die Bundesregierung argumentiert, dass die starke Erhöhung der letzten Jahre auf die außergewöhnlichen Inflationswerte reagiert hat und nun das System eine Pause einlegt, um die Relation zu den realen Lebenshaltungskosten zu wahren. Arbeitsminister und Regierung betonen, es handle sich um transparent berechnete Werte, nicht um „gewürfelte“ politische Entscheidungen.
Reaktionen: Kritik und fachliche Bewertungen
Viele Sozialverbände und Experten sind alarmiert: Sie warnen, dass die Nullrunde einen realen Kaufkraftverlust bedeutet – vor allem für Menschen am gesellschaftlichen Rand, die ihre Lebenshaltungskosten ohnehin kaum decken können. Während die Regierung Konsolidierung und fiskalische Vernunft betont, sind die Hauptforderungen der Verbände klar:
- Anpassung der Regelsätze an die tatsächlichen Kosten des Lebens – insbesondere bei Lebensmitteln und Energie
- Verzicht auf pauschale Kürzungen und Nullrunden
- Langfristige Überprüfung der Berechnungsformeln und Berücksichtigung der besonderen Situation von Familien und Kindern
Sozialforscher und Gewerkschaften fordern stattdessen eine Erhöhung auf deutlich über 600 Euro für Alleinstehende, um eine Grundsicherung tatsächlich existenzsichernd auszugestalten.
Der Verein Für soziales Leben e.V. schließt sich dieser Forderung an!
Auswirkungen auf Bevölkerung und Sozialstaat
Die Folgen der Nullrunde sind gravierend: Einige Millionen Menschen sind betroffen – darunter Kinder, Kranke und Ältere, die einen Großteil der Bürgergeld-Bezieher ausmachen. Gerade Familien mit mehreren Kindern und Alleinerziehende sind durch steigende Preise und unveränderte Regelsätze besonders belastet. Experten warnen, die Armut könne weiter steigen und ein sozialer Rückschritt sei möglich.
Auch für die öffentlichen Haushalte bringt die Maßnahme kurzfristig Einsparungen; langfristig drohen jedoch höhere Kosten durch vermehrte Gesundheitsprobleme und gesellschaftliche Ausgrenzung.
FAQ zur Bürgergeld-Nullrunde
Wer ist von der Nullrunde betroffen?
Über fünf Millionen Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe und analogen Leistungen sind direkt betroffen.
Wann tritt die Nullrunde offiziell in Kraft?
Ab Januar 2026, bestätigt durch die Bundesregierung im September.
Wie wird das Bürgergeld normalerweise berechnet?
Die Werte greifen auf Preis- und Lohnentwicklungen zurück, ergänzt um einen Mischindex – politische Eingriffe sind durch Schutzklauseln begrenzt.
Gibt es Ausnahmen oder Zusatzleistungen?
Zusatzleistungen wie das Bildungs- und Teilhabepaket bleiben auf dem gleichen Niveau und werden ebenfalls nicht der aktuellen Preisentwicklung angepasst.
Welche Kritik gibt es an der Nullrunde?
Sozialverbände sprechen von einem realen Kaufkraftverlust und fordern eine grundsätzliche Überarbeitung der Anpassungsformeln und höhere Mindestsätze.
Fazit zur faktischen Bürgergeld Kürzung 2026
Mit der offiziellen Nullrunde vollzieht die Bundesregierung eine faktische Bürgergeld-Kürzung, die Millionen Menschen betrifft und zu spürbaren Problemen im Alltag der sozial Schwächsten führen kann. Die Debatte über die angemessene Höhe der Grundsicherung und notwendige Reformen bleibt damit hochaktuell.