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Bürgergeld: Diese Zuschüsse gibt es 2025 für Haushaltsgegenstände

Für viele Menschen, die Bürgergeld beziehen, sind Haushaltsgegenstände wie Möbel, Elektrogeräte oder Küchenausstattung eine große finanzielle Herausforderung. Doch das Sozialrecht sieht vor, dass Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse oder sogar vollständige Kostenübernahmen durch das Jobcenter erhalten können. In diesem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erklären wir, welche Haushaltsgegenstände gefördert werden, wann ein Anspruch besteht und wie ein Antrag gestellt wird.

Grundsatz: Erstausstattung nach SGB II

Das Bürgergeld ist eine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und dient der Sicherung des Existenzminimums. Es wird bald “Neue Grundsicherung” heißen. Neben dem monatlichen Regelsatz, der laufende Kosten für Ernährung, Strom oder Kleidung abdecken soll, gibt es Sonderleistungen für die Erstausstattung der Wohnung. Dazu zählen grundlegende Haushaltsgegenstände, die notwendig sind, um eine eigenständige Lebensführung zu ermöglichen.

Der rechtliche Rahmen ist in § 24 Abs. 3 SGB II geregelt. Dort ist ausdrücklich festgelegt, dass für Erstausstattungen gesonderte Leistungen neben dem Regelsatz erbracht werden.

Welche Haushaltsgegenstände bezahlt das Jobcenter?

Ein Anspruch auf Zuschüsse oder Sachleistungen besteht immer dann, wenn bestimmte Haushaltsgegenstände zur grundlegenden Lebensführung fehlen. Dazu können beispielsweise gehören:

  • Möbel: Bett, Tisch, Stühle, Schrank, Sofa
  • Küchenausstattung: Kühlschrank, Herd oder Kochplatten, Spüle
  • Haushaltsgeräte: Waschmaschine, eventuell auch ein Staubsauger
  • Grundlegende Haushaltswaren: Töpfe, Teller, Besteck, Pfannen
  • Boden- und Fensterbeläge: Teppich, Vorhänge, Gardinenstangen

Es geht hier nicht um Luxus oder Komfort, sondern ausschließlich um notwendige Gegenstände, die den Alltag bewältigbar machen.

In welchen Situationen wird die Erstausstattung gewährt?

Das Jobcenter zahlt Zuschüsse für Haushaltsgegenstände nicht automatisch, sondern nur dann, wenn ein besonderer Bedarf vorliegt. Typische Fälle sind:

  • Erstmaliger Auszug in eine eigene Wohnung, etwa nach dem Ende einer Wohngemeinschaft, Scheidung oder nach der Jugendhilfezeit.
  • Wohnungsbrand oder Wasserschaden, bei dem Möbel und Geräte zerstört wurden.
  • Trennung vom Partner, wenn kein gemeinsamer Haushalt mehr besteht und ein Betroffener neu eingerichtet werden muss.
  • Familienzuwachs, etwa Geburt eines Kindes, wenn dadurch zusätzlicher Bedarf für Möbel oder Ausstattung entsteht.

Gerade bei einem Neuanfang können diese Leistungen entscheidend sein, um überhaupt eine funktionierende, bewohnbare Wohnung zu haben.

Geldleistung oder Gutscheine?

In der Praxis gibt es Unterschiede zwischen den Jobcentern. Manche zahlen eine pauschale Geldleistung, mit der die Betroffenen die benötigten Haushaltsgegenstände selbst kaufen dürfen. In anderen Fällen werden Gutscheine oder Sachleistungen ausgegeben, die in bestimmten Möbelhäusern oder Sozialkaufhäusern eingelöst werden können.

Vorteil einer Geldleistung: mehr Selbstbestimmung und die Möglichkeit, gezielt günstige Angebote oder gebrauchte Möbel auszuwählen. Bei Sachleistungen legt das Jobcenter den Einkaufsort fest, was manchmal als Einschränkung empfunden wird.

Antrag richtig stellen

Ein Zuschuss für Haushaltsgegenstände wird nicht automatisch bewilligt, sondern muss aktiv beantragt werden. Dabei sind folgende Schritte wichtig:

  1. Formloser Antrag beim zuständigen Jobcenter (schriftlich oder über die Online-Plattform).
  2. Begründung angeben, warum der Bedarf entstanden ist, zum Beispiel: Auszug, Trennung, Brand oder Schaden.
  3. Nachweise vorlegen, etwa Mietvertrag bei Erstanmietung, Fotos von beschädigten Möbeln oder eine Trennungsbescheinigung.
  4. Kostenvoranschläge oder Listen der benötigten Gegenstände beifügen, wenn das Jobcenter dies verlangt.

Je ausführlicher der Antrag begründet ist, desto schneller erfolgt in der Regel die Bearbeitung.

Wie hoch sind die Zuschüsse?

Die Höhe der Zuschüsse für Haushaltsgegenstände ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Jedes Jobcenter kann Pauschalen festlegen, die sich an durchschnittlichen Preisen für Möbel und Geräte orientieren.

Zum Beispiel kann ein Satz wie folgt aussehen (Beispielwerte, regional unterschiedlich):

GegenstandZuschuss (ca.)
Bett mit Matratze120 – 150 €
Kleiderschrank100 – 200 €
Tisch mit Stühlen80 – 150 €
Kühlschrank200 – 300 €
Waschmaschine250 – 350 €

Es handelt sich bei diesen Beträgen nur um Durchschnittswerte. Manche Jobcenter setzen auf reale Quittungen, andere zahlen Pauschalen.

Unterschiede zwischen Zuschuss und Darlehen

Neben Zuschüssen gibt es auch die Möglichkeit, ein Darlehen beim Jobcenter zu beantragen, wenn der Haushaltsgegenstand nicht als Erstausstattung anerkannt wird. Ein typisches Beispiel ist der Ersatz einer Waschmaschine, wenn bereits eine vorhanden war, die jedoch kaputtgeht. In solchen Fällen übernimmt das Jobcenter die Kosten als rückzahlbares Darlehen, das später in Raten mit dem Bürgergeld verrechnet wird.

Tipps für Betroffene

  • Frühzeitige Antragstellung: Am besten sofort nach Bekanntwerden des Bedarfs stellen.
  • Sozialkaufhäuser nutzen: Dort lassen sich Möbel günstig kaufen, oft gefördert durch Jobcenter-Gutscheine.
  • Beratungshilfe einholen: Sozialberatungsstellen oder Wohlfahrtsverbände helfen beim Ausfüllen von Anträgen.
  • Bescheid prüfen: Falls der Antrag abgelehnt wird, lohnt sich häufig ein Widerspruch. Gerichte haben in vielen Fällen zugunsten der Antragsteller entschieden.

Häufige Fragen (FAQ)

Bekomme ich eine neue Waschmaschine bezahlt, wenn meine alte kaputtgeht?

In der Regel nur als Darlehen, da es sich nicht um eine Erstausstattung handelt.

Muss ich alle Möbel neu kaufen, oder kann ich auch gebraucht kaufen?

Das Jobcenter akzeptiert auch gebrauchte Möbel, solange diese funktionstüchtig sind. Viele Pauschalen sind sogar auf Gebrauchtpreise ausgelegt.

Kann das Jobcenter meinen Antrag ablehnen?

Ja, wenn der Bedarf nicht anerkannt wird oder Möbel bereits vorhanden sind. Gegen eine Ablehnung kann man jedoch Widerspruch einlegen.

Müssen Quittungen nachgereicht werden?

Manche Jobcenter verlangen Kaufbelege, andere zahlen pauschal. Es hängt vom regionalen Vorgehen ab.

Zusammenfassung zu: Geld für Haushaltsgegenstände beim Jobcenter beantragen

Bürgergeld-Beziehende haben Anspruch auf Zuschüsse für Haushaltsgegenstände, wenn ein besonderer Bedarf wie Erstausstattung nach Auszug, Verlust durch Schaden oder Familienzuwachs besteht. Die Unterstützung erfolgt entweder als Geldleistung, Gutschein oder Sachleistung und ist eine wichtige Hilfe für ein menschenwürdiges Leben in einer eigenen Wohnung. Wer rechtzeitig einen Antrag stellt, hat gute Chancen, die notwendige Unterstützung zu erhalten.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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