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Wohngeld plus Kinderzuschlag: So kombinierst Du beide Leistungen und profitierst – Anspruch, Beispiele, Tabelle!

Familien mit geringem Einkommen können Wohngeld und Kinderzuschlag kombinieren und dadurch monatlich einige hundert Euro zusätzlich erhalten – das ist vor allem durch die Wohngeldreform 2025 und höhere Freibeträge heute leichter möglich als je zuvor. Dieser Beitrag auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., bietet einen umfassenden Überblick: Welche Voraussetzungen gelten, wann besteht Anspruch, wie wird gerechnet und wo profitieren Familien besonders? Am Ende erwartet Sie eine Tabelle mit den zentralen Zahlen und Rechenbeispielen.

Voraussetzungen für Wohngeld und Kinderzuschlag

Familien können Wohngeld und Kinderzuschlag parallel beantragen – aktuell noch bei unterschiedlichen Behörden, zukünftig laut Koalitionsvertrag über einen gemeinsamen Antrag. Die Familienkasse und Wohngeldstelle stimmen sich dann ab, um eine Überzahlung und Doppelanspruch zu vermeiden. Anspruch haben:

  • Eltern, die mindestens 600 € (Alleinerziehende) bzw. 900 € (Elternpaare) Brutto pro Monat verdienen.
  • Mindestens ein Kind lebt im Haushalt, ist unter 25 Jahre alt, unverheiratet, und es wird Kindergeld bezogen.
  • Das Gesamteinkommen reicht aus, um den Familienbedarf fast zu decken, aber liegt unter den Höchstgrenzen.
  • Einkommen über den Bedarf reduziert den Kinderzuschlag anteilig, unterhalb gibt es Bürgergeld.

Was zählt zum Familienbedarf?

Der Familienbedarf berechnet sich folgendermaßen:

  • Regelbedarf nach SGB II/SGB XII für alle Haushaltsmitglieder (Eltern, Kinder).
  • Wohnkosten (Miete, Heizung, Warmwasser).
  • Eventuelle Mehrbedarfe für Alleinerziehende oder Schwangere.

Regelbedarfe für 2025 und 2026:

Berechtigte2025
Elternpaar1.012 €
Alleinerziehend563 €
Kind < 6 Jahre357 €
Kind 6–13 Jahre390 €
Kind 14–17 Jahre471 €
Kind 18–25 Jahre451 €

Dazu addiert werden die Wohnkosten, die mit Wohngeld gefördert werden (je nach Mietstufe und Haushaltsgröße häufig zwischen 150 und 800 Euro).

Kinderzuschlag und Wohngeld: Höhe und Berechnung

  • Kinderzuschlag beträgt ab Januar 2025 maximal 297 € pro Kind und Monat inkl. Sofortzuschlag.
  • Wohngeld richtet sich nach Einkommen, Miete, Haushaltsgröße und Heizkostenkomponente. Als grobe Orientierung: Familien mit zwei Kindern bekommen häufig zwischen 150 und 500 € monatlich.

Der Anspruch entsteht, wenn Einkommen, Kindergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag gemeinsam den Familienbedarf decken, aber keine Überzahlung erfolgt.

Beispielrechnung: Wohngeld und Kinderzuschlag kombiniert

Beispiel 1: Elternpaar mit zwei Kindern unter 6 Jahren, Stadt, Miete 800 €

  • Einkommen (Netto nach Abzügen): 1.596 €
  • Kindergeld (2 x 255 €): 510 €
  • Wohngeld: 198 €
  • Kinderzuschlag (2 x 297 €): 594 €
  • Summe: 2.898 €
  • Familienbedarf: 1.012 € (Eltern) + 714 € (Kinder) + 800 € (Miete) = 2.526 €
  • Ergebnis: Die Familie deckt ihren Bedarf, überschüssiges Einkommen reduziert den Kinderzuschlag anteilig.

Beispiel 2: Alleinerziehender mit einem 7-jährigen Kind, Miete 500 €

  • Einkommen: 800 €
  • Kindergeld: 255 €
  • Wohngeld: 120 €
  • Kinderzuschlag (max.): 297 €
  • Summe: 1.472 €
  • Familienbedarf: 563 € (Eltern) + 390 € (Kind) + 500 € (Miete) = 1.453 €
  • Anspruch: Voller Kinderzuschlag, Wohngeld und Bildung-Teilhabepaket möglich.

Tabelle: Wohngeld, Kinderzuschlag und Bürgergeld im Vergleich

LeistungFür wen?VoraussetzungenHöhe der LeistungVorteil für Familien
WohngeldKleine/mittlere EinkommenEinkommen unter bestimmter Grenze, Miete150–800 € je nach FaktorEntlastung bei Wohnkosten
KinderzuschlagEltern mit geringem EinkommenMindesteinkommen, Kindergeld, Bedarf knappBis zu 297 € je KindZusatzförderung gezielt für Kinder
BürgergeldHaushalte ohne ausreichendes EinkommenUnterschreitung Familienbedarf563 € Erwachsener, 357–471 € Kind + volle MieteGrundsicherung, falls Wohngeld/KiZ nicht ausreichen

FAQ: Wohngeld und Kinderzuschlag

Kann man beide Leistungen gemeinsam bekommen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich, solange der Bedarf nicht bereits durch das Einkommen und Kindergeld gedeckt wird und keine Überzahlung erfolgt.

Wie funktioniert die Beantragung?

2025 noch getrennt – Familienkasse (Kinderzuschlag) und Wohngeldstelle. Ab 2026 voraussichtlich gemeinsamer Antrag, automatische Prüfung durch die Behörden.

Gibt es Zusatzleistungen?

Ja, Bildung und Teilhabe, Befreiung von KiTa-Gebühren, Heizkostenkomponente im Wohngeld.

Zusammenfassung: Wohngeld und Kinderzuschlag kombinieren, auch mit Kindergeld

Mit Wohngeld und Kinderzuschlag kombiniert profitieren Familien mit geringen Einkommen stark und werden besonders vor verdeckter Armut geschützt. Die neuen Einkommensgrenzen und vereinfachte Beantragung machen Leistungen nutzerfreundlicher als je zuvor. Besonders für Familien mit mehreren Kindern oder teuren Wohnkosten lohnt sich ein Antrag – die staatlichen Leistungen sind 2025 so hoch und zugänglich wie nie.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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