Seit Monaten sorgt der Rundfunkbeitrag wieder für Zündstoff – zwischen Landesregierungen, Gerichten und Millionen Beitragszahlern. Während die Politik blockiert, klagen ARD und ZDF. Die einen nennen es Gerechtigkeit, die anderen Abzocke. Fest steht: Die Uhr für eine Entscheidung läuft – und 2026 könnte alles anders werden.
Der Status quo: 18,36 Euro bleiben vorerst
Bis auf Weiteres zahlen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland 18,36 Euro im Monat an den sogenannten Rundfunkbeitrag. Das teilte die gemeinsame Pressestelle von ARD, ZDF und Deutschlandradio im Dezember 2024 mit. Die geplante Erhöhung auf 18,94 Euro scheiterte, weil sich die Länderchefinnen und Länderchefs nicht einig wurden.
Nach Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hätte die kleine Anpassung eigentlich zum 1. Januar 2025 greifen sollen. Doch die Ministerpräsidentenkonferenz stoppte sie – mit der Begründung, die Sender seien ausreichend finanziert.
ARD und ZDF sahen das anders und reichten im November 2024 Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, um eine „funktionsgerechte Finanzierung“ einzufordern.
Rechtliche Fragen: Verfassung und Verwaltungsgerichte im Fokus
Die juristischen Fronten verhärten sich. Während in Karlsruhe über die Beschwerde der Sender verhandelt wird, beschäftigen sich Verwaltungsgerichte bundesweit mit neuen Klagen von Bürgerinnen und Bürgern.
Im Oktober 2025 urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass man grundsätzlich gegen den Rundfunkbeitrag klagen dürfe, wenn man mangelnde Vielfalt des Programms geltend macht. Damit dürfen Gerichte künftig prüfen, ob ARD und ZDF ihren gesetzlichen Auftrag tatsächlich erfüllen, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete.
Zuvor hatte eine Frau aus Bayern geklagt, weil sie das Programm als „nicht ausgewogen“ empfand. Das Gericht bestätigte zwar die Zahlungspflicht, eröffnete aber neue juristische Wege. Damit steht eine Grundsatzfrage im Raum: Wie weit dürfen Bürgerinnen die inhaltliche Qualität öffentlich-rechtlicher Angebote juristisch anzweifeln ?
Karlsruhe entscheidet erst 2026
Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich erst 2026 über die Beschwerde der Rundfunkanstalten entscheiden. Das bestätigten sowohl DWDL als auch die FAZ. Bis dahin bleibt alles beim Alten – also auch der Beitrag von 18,36 Euro.
Ein Urteil zugunsten von ARD und ZDF könnte rückwirkende Beitragserhöhungen ermöglichen. Umgekehrt könnte Karlsruhe die Länder stärken – was langfristig zu einem neuen Finanzierungsmodell führen würde.
Für die Sender bedeutet der Aufschub Einschnitte. Mehrere Rundfunkanstalten haben bereits Sparpläne vorgelegt, um Personal und Kosten zu reduzieren.
Wer zahlt – und wer nicht?
Der Rundfunkbeitrag bleibt eine der am häufigsten kritisierten Abgaben Deutschlands. Doch nicht alle müssen zahlen: Für bestimmte Gruppen gelten Befreiungen oder Ermäßigungen.
Laut Verbraucherzentrale und Beitragsservice gilt:
- Befreit sind Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
- Auch Beziehende von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind beitragsfrei.
- Studierende mit BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe, die nicht mehr im Elternhaus leben, können sich ebenfalls befreien lassen.
Für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen gelten Sonderregelungen:
- Wer einen Grad der Behinderung von mindestens 80 Prozent und das Merkzeichen RF erhält, kann eine Ermäßigung beantragen.
- Diese beginnt mit dem Datum der Zuerkennung und kann auch Angehörige im gleichen Haushalt betreffen.
Tabelle: Übersicht Befreiungs- und Ermäßigungsgründe
Personengruppe | Voraussetzung | Art der Regelung | Dauer |
---|---|---|---|
Bürgergeld-, Sozialhilfeempfänger | Nachweis über Leistungsbezug | Befreiung | Dauer des Leistungsbezugs |
Menschen mit Merkzeichen RF | GdB mindestens 80 | Ermäßigung auf ⅓ (6,12 Euro) | Gültigkeit des Nachweises |
Studierende mit BAföG | Nicht im Elternhaushalt lebend | Befreiung | Während des BAföG-Bezugs |
Asylbewerber | Leistungsbezug nach AsylbLG | Befreiung | Dauer des Aufenthaltsstatus |
Ehepartner und Kinder bis 25 | Leben im selben Haushalt wie Befreite | keine extra Zahlung | Gilt automatisch |
Neue Zahlungsregeln seit 2025
Seit Januar 2025 gibt es Änderungen im Zahlungsablauf: Laut Rechtsanwaltskanzlei Brandt muss bei jeder Überweisung zwingend die individuelle Beitragsnummer im Verwendungszweck stehen. Ohne diese wird die Zahlung nicht korrekt zugeordnet – es drohen Mahnungen und Vollstreckungen.
Zudem versendet der Beitragsservice nur noch eine einzige Zahlungsaufforderung pro Jahr. Wer eine Frist versäumt, muss mit Säumniszuschlägen rechnen. Diese Umstellung gilt als Teil einer Effizienzoffensive und soll Verwaltungskosten senken.
Geplante Entwicklung: Neues Finanzmodell ab 2027
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat Ende 2024 beschlossen, dass der Rundfunkbeitrag bis 2026 stabil bleibt. Ab 2027 soll eine Neuordnung der Finanzierung erfolgen. Denkbar ist ein sogenanntes „Widerspruchsmodell“, bei dem die Empfehlung der KEF künftig nur noch mit einfacher Mehrheit der Länder beschlossen werden soll.
Damit würde die bisherige Blockademöglichkeit einzelner Bundesländer entfallen – ein Systemwechsel mit Signalwirkung. Kritiker befürchten allerdings, dass dies politische Einflussnahme erleichtern könnte, während Befürworter argumentieren, es mache das Verfahren demokratischer.
Ist der Rundfunkbeitrag überhaupt gesetzeskonform?
Juristisch ist der Rundfunkbeitrag nach wie vor verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2018 bestätigt, dass eine wohnungsbezogene Beitragspflicht rechtens sei. Daran ändert auch der Streit um die Beitragserhöhung zunächst nichts.
Die Rechtsgrundlage bildet der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag. Änderungen sind nur durch Zustimmung aller Länder gültig – oder durch Entscheidung des Verfassungsgerichts.
Stimmen aus Politik und Gesellschaft
Während Ministerpräsidenten Stabilität loben, rumort es in der Bevölkerung. Viele sehen in der Beitragsstruktur einen unzeitgemäßen Zwang. „Eine Reform ist überfällig, sonst verliert der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Akzeptanz“, zitiert die Stuttgarter Zeitung einen Medienrechtler.
ARD-Vorsitzender Kai Gniffke verteidigt derweil die Verfassungsbeschwerde: „Wir stehen für ein unabhängiges und starkes öffentlich-rechtliches System. Ohne angemessene Finanzierung ist das nicht zu gewährleisten“, erklärte er laut Tagesschau.
So geraten Legitimationsdruck und Finanzbedarf zunehmend in Widerspruch – eine Debatte, die bis 2026 weiter schwelen dürfte.
FAQ: Häufige Fragen zum Rundfunkbeitrag
Wie hoch ist der aktuelle Rundfunkbeitrag?
Der Beitrag liegt seit August 2021 bei 18,36 Euro pro Wohnung und Monat. Eine Erhöhung ist bis 2026 nicht in Sicht.
Wer muss den Rundfunkbeitrag zahlen?
Grundsätzlich jeder Haushalt in Deutschland, unabhängig davon, ob Geräte vorhanden sind.
Wie kann ich mich befreien lassen?
Eine Befreiung ist möglich für Beziehende von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung oder BAföG, sofern sie nicht mehr im Elternhaus leben.
Was passiert, wenn ich nicht zahle?
Es drohen Säumniszuschläge und Zwangsvollstreckungen. Seit 2025 gibt es keine mehrfachen Zahlungserinnerungen mehr.
Wann entscheidet das Bundesverfassungsgericht über eine mögliche Erhöhung?
Voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026.
Fazit: Warten auf Karlsruhe – und die Zukunft der Rundfunkfinanzierung
Der Rundfunkbeitrag bleibt eine Frage, die weit über Zahlen hinausgeht. Er spiegelt nicht nur das Verhältnis zwischen Staat und Medien wider, sondern auch die Bereitschaft der Gesellschaft, für unabhängige Information zu zahlen.
Noch 2026 könnte zum entscheidenden Jahr werden: Entweder sichern sich ARD und ZDF mit Rückenwind aus Karlsruhe neue Mittel – oder die Länder drücken eine Reform durch, die das System grundlegend verändert.
Eines ist sicher: Der Streit um die „GEZ“ ist längst mehr als ein Finanzthema. Es ist ein Spiegel unserer Demokratie – und eine Probe für ihre Unabhängigkeit.