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Doppelte Rentenbesteuerung: Wann Rentner 2026 Geld zurückbekommen könnten

Der nachfolgende Artikel stammt exklusiv aus „Bürger & Geld“, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V. und beleuchtet, warum die doppelte Rentenbesteuerung für Millionen Deutsche zur Schicksalsfrage wird. Erfahren Sie, was sich ab 2026 beim BMF ändert – und wie möglicherweise Geld zurückfließen kann.

Eine neue Diskussion über die doppelte Rentenbesteuerung betrifft ab 2026 Millionen Rentner. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) steht vor entscheidenden Neuerungen, die bisher kaum öffentlich besprochen wurden. Viele fragen sich mit Hoffnung: Kann es jetzt endlich Entlastung geben oder sogar Nachzahlungen geben, wenn Berechnungsmethoden angepasst werden?

Was ist doppelte Besteuerung konkret?

Doppelte Besteuerung bedeutet, wenn Rentner sowohl in der Ansparphase als auch bei der Auszahlung Steuern zahlen – und die steuerfreien Rentenzuflüsse unter den einst versteuerten Beiträgen liegen. Besonders betroffen sind Selbständige, aber mit steigender Besteuerung kann es zunehmend auch normale Arbeitnehmer betreffen. Hintergrund ist der Systemwechsel: Immer größerer Anteil der Rente ist steuerpflichtig, der steuerfrei bleibende Teil schrumpft.​

Neue Berechnungsmethoden ab 2026 – Was plant das BMF?

Das Finanzministerium hat wissenschaftliche Gutachten beauftragt und prüft, wie Renten künftig sachgerecht versteuert werden können. Im Fokus steht die „arithmetische Ermittlung“: Die neu geplante Methode vergleicht, wie groß die Summe der versteuerten Vorsorgeaufwendungen ist im Verhältnis zu steuerfreien Rentenzuflüssen.​

Wer könnte 2026 Geld zurückbekommen?

Das BMF erarbeitet aktuell Prüfkriterien und neue Vergleichsverfahren. Rentner, deren steuerfreie Zuflüsse tatsächlich unter ihren versteuerten Einzahlungen liegen, könnten theoretisch Ansprüche auf Entlastung oder Nachzahlungen geltend machen. Besonders relevant ist dies für Selbständige und Höherverdienende, deren Einzahlungen steuerlich nicht voll berücksichtigt wurden.​

Prüfung auf Verfassungswidrigkeit – Was sagen Gerichte?

Die Rechtsprechung ist eindeutig: Eine doppelte Besteuerung darf es nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nicht geben, ist aber individuell zu prüfen. Große Sammelklagen wurden abgewiesen, aber einzelne Rentner können mit neuen Berechnungen klagen. Das Bundesverfassungsgericht sieht keine strukturelle Doppelbesteuerung, prüft aber Einzelfälle weiter.​

Tabelle: Beispielhafte Berechnung der Doppelten Besteuerung

RentenjahrgangEinzahlungen aus versteuertem EinkommenSteuerfreier RentenzuflussDoppelte Besteuerung (Ja/Nein)
1955-195985.000 €80.500 €Ja
1960-196590.000 €93.000 €Nein
1970-1975110.000 €100.000 €Ja
1980-1985120.000 €125.000 €Nein
(Berechnungsmodell auf Basis aktueller BMF-Gutachten und BFH-Urteile)​

FAQ: Die häufigsten Fragen zur doppelten Besteuerung

Was ist der Unterschied zwischen versteuertem Einkommen und steuerfreien Zuflüssen?

Versteuertes Einkommen sind Rentenbeiträge, die nicht abgesetzt wurden, steuerfreie Zuflüsse sind Teile der Rente, die nicht erneut besteuert werden.

Wer prüft mögliche Ansprüche ab 2026?

Das BMF plant automatisierte Prüfungen, individuelle Klagen sind aber weiterhin möglich.

Welche Gruppen sind besonders betroffen?

Meist Selbständige, Höherverdienende und Männer wegen geringerer Lebenserwartung, oft auch ältere Jahrgänge.

Gibt es Hoffnung auf Rückzahlung für Rentner?

Das BMF erprobt neue Verfahren, Experten erwarten aber eher individuelle Entlastungen statt Massenrückzahlungen.

Fazit: Rentner müssen wachsam bleiben

Die doppelte Rentenbesteuerung bleibt ein Streitthema. Ab 2026 könnten neue Prüfverfahren des BMF dazu führen, dass einzelne Rentner tatsächlich Geld zurückbekommen. Andere müssen weiter auf Entlastung hoffen. Wichtig bleibt: Nur wer seine Steuerbescheide prüft und aktiv Nachfrage stellt, kann sein Recht wahren. Nach Ansicht von Experten, wie die Frankfurter Rundschau berichtet, wird die politische Diskussion um Nachzahlungen noch lange nicht beendet sein.​

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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