Auch wenn die Grippewelle Arbeitsplätze leert, sind Rentner mit Minijob gefragter denn je. Warum genau jetzt der perfekte Zeitpunkt ist, sich ein dickes Weihnachtsgeld zu sichern, alle Details, Zahlen und juristischen Haken – das erfährt man hier bei Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..
Weihnachtsstress: Warum Rentner als Aushilfen gefragt sind
Wenn die Erkältungsrate steigt und Personal ausfällt, benötigen vor allem Gastronomie, Handel, Transport und Logistik kurzfristig Verstärkung. Der Krankenstand in Deutschland erreichte Anfang 2025 infolge starker Infektionswellen einen neuen Höchststand. Viele Arbeitgeber greifen dann kurzfristig auf erfahrene Rentner zurück, um den Betrieb vor Weihnachten aufrechtzuerhalten.
2025: Neue Minijob-Grenzen ermöglichen Extra-Verdienst
Ab Januar 2025 dürfen Minijobber – und damit auch Rentner – monatlich bis zu 556 € verdienen. Das bedeutet einen jährlichen Freibetrag von 6.672 €. Der Clou: Zweimal pro Jahr darf diese Grenze “unvorhersehbar” überschritten werden – zum Beispiel während der Vorweihnachtszeit.
| Zeitraum | Monatlicher Verdienst | Bemerkung |
|---|---|---|
| 10 Monate | 556 € | reguläre Monatsgrenze |
| 2 Monate | 1.112 € | unvorhersehbare Mehrarbeit |
| Gesamtjahr | 7.784 € | maximal, steuerfrei möglich |
Wie funktioniert der steuerfreie Weihnachtsgeld-Trick?
Das Gesetz erlaubt ausdrücklich, dass Minijobber in maximal zwei Monaten im Jahr die reguläre Verdienstgrenze – zum Beispiel wegen Krankheit oder Auftragsspitzen – überschreiten dürfen. Voraussetzung ist, dass diese Mehrarbeit nicht planbar war und dem Arbeitgeber schriftlich bestätigt wird. So bleibt der Minijob legal und der Zusatzverdienst steuerfrei. Denn es gilt weiterhin die pauschale Besteuerung durch den Arbeitgeber – für Rentner entsteht so keine höhere Steuerklasse oder Sozialabgabepflicht.
Wohin mit der Bestätigung?
Arbeitgeber müssen bescheinigen, dass das Überschreiten auf “unvorhersehbare betriebliche Gründe” zurückgeht – zum Beispiel Krankheit, Infektionswellen oder plötzliche Nachfrage. Wird dies korrekt dokumentiert, bleiben bis zu 1.112 € Extra-Verdienst steuer- und abgabenfrei.
Vorteile für Rentner – und Arbeitgeber
Rentner profitieren von flexiblen Arbeitseinsätzen, vollen Rentenzahlungen und steuerfreiem Zusatzverdienst. Arbeitgeber gewinnen Knowhow und Zuverlässigkeit – gerade in Phasen mit hohen Krankenständen, wie sie aktuelle Berichte zur Erkältungssaison 2025/26 zeigen.
FAQ
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2025 für Rentner?
Die Grenze liegt bei 556 € im Monat bzw. 6.672 € pro Jahr. Zwei Monate pro Jahr dürfen auf 1.112 € steigen, wenn das aus betrieblichen Gründen nötig ist.
Ist der Zusatzverdienst steuerfrei?
Ja, solange er im Rahmen der gesetzlichen Regelung liegt und der Arbeitgeber die unvorhergesehene Mehrarbeit schriftlich bestätigt. Die pauschale Steuer führt der Arbeitgeber ab, weitere Abgaben fallen für Rentner nicht an.
Für welche Branchen eignet sich der Trick besonders?
Speziell für Gastronomie, Einzelhandel, Transport und Logistik – überall dort, wo mit Mehrarbeit durch Krankheitswellen gerechnet werden muss.
Was passiert, wenn die Grenze öfter überschritten wird?
Wird mehr als zweimal pro Jahr über die Verdienstgrenze hinaus gearbeitet, droht der Verlust des Minijob-Status. Dann greifen volle Steuer- und Sozialabgabenpflicht.
Braucht man eine Steuererklärung?
Im Normalfall nicht, da die Abgaben pauschal durch den Arbeitgeber getragen werden und keine Steuerklasse VI anfällt.
Fazit
Die Weihnachtszeit 2025 wird für Rentner mit Minijob zu einer lukrativen Chance: Bis zu 1.112 € steuerfreies Extra-Weihnachtsgeld lassen sich mit dem legalen Zweimonatstrick sichern – vorausgesetzt, die Bedingungen werden schriftlich mit dem Arbeitgeber dokumentiert. Gastronomie, Logistik und Handel profitieren von flexiblen Aushilfen mit Erfahrung – ein Gewinn für beide Seiten, gerade wenn der Kränkungsstand steigt und Betriebe unter Druck geraten. So verschafft sich, wer informiert ist, einen echten Weihnachtsvorteil – und Bürger & Geld liefert alle nötigen Hintergründe.


