Digitalisierte Krankmeldung: Einfacher, aber nicht risikofrei – Bürgergeld-Empfänger unbedingt wissen müssen

Stand:

Autor: Experte:

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – eAU – vereinfacht den Alltag vieler Menschen. Arztpraxen melden Krankmeldungen direkt an die Krankenkassen, Unternehmen holen sie digital ab. Doch „Augen auf bei der Krankmeldung!“ – Meldet die Praxis nicht korrekt oder informiert der Arbeitnehmer zu spät, drohen Nachteile. Alle wichtigen Infos finden Sie hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V. .

Klarheit: Die elektronische Krankmeldung

Seit 2023 schicken Arztpraxen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen direkt an die gesetzlichen Krankenkassen. Arbeitgeber rufen diese digital ab. Arbeitnehmer müssen keine Papierbescheinigung mehr vorlegen. Dies gilt für Beschäftigte und Bürgergeld-Empfänger gleichermaßen, allerdings mit Ausnahmen bei privaten Versicherungen und Minijobs .

Was bleibt Ihre Pflicht?

Wer krank wird, muss weiterhin selbst handeln. Die Krankmeldung beim Arbeitgeber erfolgt persönlich, telefonisch oder per E-Mail – „so schnell wie möglich“, meist noch am ersten Tag. Das digitale Verfahren ersetzt keinesfalls die Pflicht zur unverzüglichen Information der Chefetage. Die elektronische Übermittlung startet erst nach Arztbesuch .

Fristen – Nur digital zählt nicht

Die Meldung muss, je nach Arbeitsvertrag, „unverzüglich“ oder spätestens am dritten Tag erfolgen. Wer später handelt, riskiert eine Abmahnung oder sogar Lohnverlust. Die eAU gleicht hier nicht aus – „Unwissen schützt vor Strafe nicht“, berichtet die Bundesagentur für Arbeit .

Was gilt für Bürgergeld und Arbeitslose?

Auch Empfänger von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld müssen ihre Krankheit sofort an das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit melden. Die elektronischen Wege beschleunigen die Abläufe, aber das persönliche Melden bleibt Pflicht. Versäumt jemand dies, drohen Sanktionen .

Fehlerquellen und Fallstricke

Technische Probleme, Übermittlungsfehler oder vergessene Meldungen sorgen für Unsicherheiten. Besonders im Krankheitsfall darf nicht auf den Postweg oder das System allein vertraut werden. Die Mehrzahl der Unternehmen fordert weiterhin eine kurze Info vom erkrankten Mitarbeitenden .

Tabelle: Pflichten bei der Krankmeldung

SituationPflichtmeldungFrist
ArbeitnehmerArbeitgeber sofort informierenTag der Erkrankung
Bürgergeld-EmpfängerJobcenter/Arbeitsagentur sofort informierenTag der Erkrankung
ArztbesucheAU wird elektronisch versandtSofort nach Besuch

Datenschutz & Transparenz

Das eAU-Verfahren schützt Patientendaten besser vor Missbrauch. Zugang zu Krankheitstagen und Diagnosen haben nur berechtigte Stellen. Trotzdem sollten Beschäftigte kontrollieren, ob Informationen wirklich angekommen sind .

FAQ zur elektronischen Krankmeldung

Muss ich dem Arbeitgeber trotzdem Bescheid geben?

Ja, ohne Mitteilung läuft das Verfahren nicht korrekt an .

Reicht die Info aus der Arztpraxis?

Erst wenn Sie selbst den Arbeitgeber informiert haben, besteht Rechtssicherheit .

Was passiert bei Technikproblemen?

Sofort nachmelden – schriftlich, telefonisch oder per Mail .

Gilt das System für alle?

Nein, privat Versicherte, Minijobber und Auslandsfälle melden wie bisher .

Drohen Sanktionen?

a, bei verspäteter oder vergessener Krankmeldung können Lohnabzug, Mahnung oder Leistungskürzung folgen, wie die Bundesagentur für Arbeit berichtete .

Fazit

Die digitale Krankmeldung vereinfacht vieles, schützt aber nur, wenn die eigenen Pflichten bekannt und erfüllt werden. Sorgfalt bei der Information und Fristwahrung bleibt oberstes Gebot – für Arbeitnehmer wie für Bürgergeld-Empfänger. Fehler im Ablauf können ernsthafte Folgen haben, betonte jüngst die Bundesagentur für Arbeit. Mehr Sicherheit bringt, wer trotz digitaler Wege immer auch persönlich informiert.

Redakteure

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.
Einsatz von KI: Wir nutzen KI-Werkzeuge unterstützend, z.B. für Entwürfe von Texten oder Symbolgrafiken. Die inhaltliche Verantwortung liegt vollständig bei unserer Redaktion.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.