Wenn das Geld fehlt: So bekommen Bürgergeld-Empfänger kostenlos rechtliche Hilfe
Wer Bürgergeld bekommt, weiß: Jeder Euro will zweimal umgedreht werden. Doch was, wenn Ärger mit dem Jobcenter, Vermieter oder Arbeitgeber droht – und man sich keinen Anwalt leisten kann? Damit niemand ohne Recht dasteht, gibt es den sogenannten Beratungsschein. Er öffnet auch Menschen mit wenig Geld den Weg zu rechtlicher Unterstützung.
Was ist ein Beratungsschein überhaupt?
Der Beratungsschein ist eine staatliche Hilfe, mit der Sie als Bürgergeld-Bezieher nur einen kleinen Eigenanteil zahlen – meist 15 Euro. Den Rest der Kosten übernimmt der Staat. Damit können Sie sich von einem Anwalt beraten lassen – ganz so, als hätten Sie selbst die Rechnung gezahlt.
Der Sinn dahinter: Recht darf keine Frage des Kontostands sein. Der Staat will sicherstellen, dass auch sozial Schwache ihre Interessen durchsetzen können.
Wann Sie Anspruch haben
Einen Anspruch auf einen Beratungsschein haben alle, die Bürgergeld, Grundsicherung oder ähnliche Sozialleistungen beziehen. Aber auch, wenn Ihr Einkommen knapp über dem Existenzminimum liegt, lohnt sich ein Antrag.
Wichtig ist: Der Fall darf nicht aussichtslos oder mutwillig sein. Wenn Sie also wirklich rechtliche Klärung brauchen – zum Beispiel, weil das Jobcenter Leistungen kürzt oder Ihr Vermieter Nebenkosten falsch abrechnet – stehen die Chancen gut.
So beantragen Sie den Beratungsschein
Der Antrag ist einfacher, als viele denken:
- Gehen Sie zum Amtsgericht Ihres Wohnortes.
- Bringen Sie Nachweise mit – z. B. Bürgergeldbescheid, Personalausweis und eventuelle Schreiben des Jobcenters oder Vermieters.
- Vor Ort prüft ein Rechtspfleger Ihre Unterlagen.
- Wenn alles passt, erhalten Sie den Beratungsschein sofort mit.
Mit diesem Schein können Sie anschließend zu einem Anwalt Ihrer Wahl gehen. Dort zahlen Sie lediglich die 15 Euro Eigenanteil – und die Beratung kann beginnen.
Tipp: Klären Sie den Eigenanteil vorher
Einige Anwälte übernehmen sogar den Eigenanteil aus Kulanz. Fragen Sie also ruhig nach – besonders dann, wenn Sie aktuell gar nichts zahlen können.
Fazit
Der Beratungsschein ist Ihre Eintrittskarte zum Recht – auch ohne prall gefülltes Konto. Egal ob Probleme mit Behörden, Vermietern oder Verträgen: Wer Bürgergeld bezieht, muss nicht auf Gerechtigkeit verzichten.


