Rente mit 63: Wer ab 2026 wirklich noch früher in Rente darf – und welche Abschläge drohen

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Abschied von der „Rente mit 63“ – Was sich ab 2026 wirklich ändert

Für Millionen Deutsche war sie lange ein greifbares Ziel: die „Rente mit 63“. Früher aus dem Job aussteigen, endlich Zeit für Familie und Hobbys – das galt als verdiente Belohnung nach Jahrzehnten harter Arbeit. Doch diese Zeiten enden langsam, aber sicher. Ab 2026 wird der Renteneintritt mit exakt 63 Jahren zur Seltenheit. Nur noch zwei Altersrentenarten erlauben es überhaupt, so früh in den Ruhestand zu gehen – und das nicht ohne schmerzliche Abschläge.

Alle Infos zu den aktuellen Rentenregeln und wer künftig wirklich noch mit 63 in Rente gehen kann, gibt es hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins für soziales Leben e. V..

Früher Ruhestand: Ein Auslaufmodell

Die „Rente mit 63“ war einst das Lieblingsprojekt vieler Arbeitnehmergenerationen. 2014 eingeführt, galt sie als Versprechen an all jene, die jahrzehntelang eingezahlt und das Rentensystem mitgetragen haben. Doch der demografische Wandel und steigende Rentenausgaben haben das Modell inzwischen stark verändert.

Seit der Reform steigt die Altersgrenze für den abschlagsfreien Rentenbeginn schrittweise an – abhängig vom Geburtsjahr. Wer 1964 oder später geboren ist, kann nicht mehr mit 63 ohne Abschläge in Rente gehen. Für diese Jahrgänge liegt die abschlagsfreie Grenze inzwischen bei 65 Jahren.

Die Folge: Ein Rentenbeginn mit 63 bleibt nur noch in Ausnahmefällen möglich – und das meist mit finanziellen Einbußen.

1. Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Eine der letzten Möglichkeiten, tatsächlich noch mit 63 Jahren in Rente zu gehen, ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Sie richtet sich an Personen mit einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.

Um diese Rente zu erhalten, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestens 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Die Schwerbehinderung muss zum Zeitpunkt des Rentenbeginns offiziell bestehen.

Aktuell gilt eine schrittweise Anhebung der Altersgrenzen: Wer im Jahr 1964 geboren wurde, kann frühestens mit 62 Jahren und 2 Monaten mit Abschlägen in Rente gehen. Der reguläre, abschlagsfreie Rentenbeginn liegt künftig bei 65 Jahren.

Wer also tatsächlich mit 63 aus dem Berufsleben aussteigen will, muss einen Abschlag von bis zu 10,8 Prozent in Kauf nehmen – ein Minus, das dauerhaft auf die monatliche Rente wirkt.

Für viele lohnt sich dennoch die Teilrente, um die Arbeitsbelastung zu reduzieren, ohne vollständig auszusteigen. Der Übergang in den Ruhestand lässt sich so flexibel gestalten.

2. Altersrente für langjährig Versicherte – die bekannte „Rente mit 63“

Auch die Altersrente für langjährig Versicherte ist eine Option für den früheren Rentenbeginn – allerdings nur für diejenigen, die mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen können. Dazu zählen Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Selbstständigkeit, Kindererziehung oder Pflege.

Die einstige „Rente mit 63“ funktioniert heute anders als beim Start 2014. Denn damals konnten alle, die 45 Jahre Beitragszeit nachweisen konnten („besonders langjährig Versicherte“), abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente gehen. Diese Möglichkeit wurde jedoch stufenweise abgeschafft.

Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt:

  • Abschlagsfreie Rente erst mit 65 Jahren.
  • Vorzeitiger Rentenbeginn frühestens mit 63 Jahren, allerdings mit 0,3 Prozent Abschlag pro Monat vor dem regulären Rentenalter. Das bedeutet bis zu 7,2 Prozent weniger Rente bei zwei Jahren früherem Start.

Das macht deutlich: Die „Rente mit 63“ gibt es faktisch nicht mehr in ihrer alten Form. Sie bleibt für viele nur ein Symbol vergangener Zeiten.

Abschläge summieren sich – Beispielrechnung

Wer 1964 geboren wurde und 45 Beitragsjahre erreicht, kann mit 65 ohne Abzüge in Rente gehen. Ein Rentenbeginn mit 63 würde eine Kürzung von 7,2 Prozent bedeuten. Bei einer monatlichen Bruttorente von 1.600 Euro sind das über 115 Euro weniger – Monat für Monat, lebenslang.

Auch wenn dieser Abschlag auf den ersten Blick überschaubar klingt, summieren sich die Einbußen über Jahrzehnte schnell auf mehrere zehntausend Euro. Viele Rentenexperten raten daher, genau zu prüfen, ob ein früherer Rentenantrag wirklich sinnvoll ist oder ob andere Übergangsmodelle – etwa Teilrente oder Altersteilzeit – lohnender sind.

Übergangsmodelle im Trend

Immer mehr Beschäftigte nutzen heute flexible Übergangsmodelle, um den Schritt in den Ruhestand sanfter zu gestalten. Teilrenten oder Altersteilzeitprogramme erlauben es, die Arbeitszeit nach und nach zu reduzieren und dennoch Rentenansprüche weiter auszubauen.

Auch der Arbeitgeber profitiert, weil erfahrene Fachkräfte länger im Betrieb bleiben. Das Modell der flexiblen Altersrente ist inzwischen fester Bestandteil vieler Personalstrategien – vor allem im öffentlichen Dienst und in großen Unternehmen.

Warum die Reform unaufhaltsam ist

Hintergrund der Verschiebung liegt im demografischen Druck: Immer weniger Beitragszahler finanzieren immer mehr Rentenempfänger. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung wird bis 2035 jeder fünfte Deutsche im Rentenalter sein.

Ohne Anpassungen würde die Rentenkasse langfristig an ihre Grenzen stoßen. Daher erhöht die Politik schrittweise die Altersgrenzen, um den Generationenvertrag stabil zu halten – auch wenn das für viele Beschäftigte bedeutet, länger zu arbeiten als ursprünglich geplant.

Fazit: Die Rente mit 63 lebt nur noch in Ausnahmefällen

Die klassische „Rente mit 63“ ist heute praktisch Geschichte. Nur bestimmte Personengruppen – Schwerbehinderte oder langjährig Versicherte mit Abschlägen – können sie noch nutzen. Wer früher aussteigen möchte, sollte sich frühzeitig beraten lassen und die finanziellen Folgen genau durchrechnen.

Die Botschaft lautet: Frühzeitige Planung ist entscheidend. Denn wer seine Versicherungszeiten kennt und mögliche Übergangsmodelle prüft, kann trotz steigender Altersgrenzen den Renteneinstieg flexibel und sicher gestalten.

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