Neue Grundsicherung 2026: Vom Bürgergeld zur „harten“ Linie
Mit der Reform wird das Bürgergeld ab 2026 durch eine neue Grundsicherung mit strengeren Regeln ersetzt, die stärker auf schnelle Vermittlung in Arbeit und konsequentes Fordern setzt. Offiziell wird betont, dass sich Arbeit mehr lohnen und „Totalverweigerer“ spürbare Konsequenzen für fehlende Mitwirkung spüren sollen.
Kernpunkte sind härtere Sanktionen, der Wegfall einiger Schonzeiten und engere Grenzen beim Schonvermögen sowie strengere Prüfungen von Wohnkosten. Sozialverbände warnen bereits vor mehr Unsicherheit für Betroffene und einem höheren Risiko, unter das Existenzminimum zu rutschen.
30 Prozent als neue Standardsanktion
Das bisherige Stufenmodell mit 10, 20 und 30 Prozent Kürzung wird abgeschafft; stattdessen soll eine einheitliche Sanktion von 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate die Regel sein. Diese Kürzung greift etwa, wenn zumutbare Arbeit abgelehnt, Maßnahmen abgebrochen oder Bewerbungsauflagen nicht erfüllt werden.
Bei einem alleinstehenden Erwachsenen mit einem Regelbedarf um 563 Euro bedeutet eine 30-Prozent-Kürzung rund 150 Euro weniger pro Monat über drei Monate. Gerade bei bereits knappen Haushaltsbudgets kann diese Absenkung die Grenze zum echten Existenzproblem überschreiten und Mietrückstände oder Schulden auslösen.
„Dreimal plus eins“: So funktioniert die Totalsanktion
Das neue Sanktionsmodell bei Meldeversäumnissen im Jobcenter lässt sich als „dreimal plus eins“ beschreiben und bildet die wohl drastischste Neuerung der Grundsicherung 2026. Gemeint ist eine vierstufige Eskalation der Sanktionen, die im Extremfall zum kompletten Leistungsstopp inklusive Miete führen kann.
- Erster Verstoß: Beim ersten unentschuldigten Nicht-Erscheinen zum Termin erfolgt eine spürbare Reaktion – je nach Ausgestaltung zunächst eine Verwarnung mit neuer Einladung oder bereits eine 30-Prozent-Kürzung des Regelbedarfs.
- Zweiter Verstoß: Wird auch der nächste Termin verpasst, greift eine Kürzung von 30 Prozent, die teils für drei Monate angesetzt wird oder zumindest für einen Monat festgeschrieben ist.
- Dritter Verstoß: Nach dem dritten Meldeversäumnis können sämtliche Geldleistungen aus der Grundsicherung für mindestens einen Monat eingestellt werden; Kosten der Unterkunft (Miete und Heizung) werden in dieser Stufe vielfach noch weitergezahlt.
- „Plus eins“ – vierter Verstoß: Wer auch die nächste Einladung ignoriert, muss damit rechnen, dass künftig auch Miet- und Heizkosten gestrichen werden – damit wäre die Grundsicherung praktisch vollständig auf null gesetzt, bis wieder Kontakt und Kooperation mit dem Jobcenter besteht.
Die Bundesregierung verweist darauf, dass diese Vollsanktion vor allem auf „Totalverweigerer“ zielt, also Personen, die sich konsequent jeder Mitwirkung entziehen. Sozialverbände befürchten hingegen, dass gerade Menschen mit psychischen Erkrankungen, Sprachproblemen oder Überforderung überproportional in dieses Raster geraten.
Rechtlicher Rahmen und Grenzen der Sanktionen
Rechtlich bewegen sich die Totalsanktionen im Spannungsfeld zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019, das starre Sanktionsmodelle mit vollständigem Leistungsentzug kritisch bewertet und enge Grenzen zum Schutz des Existenzminimums gezogen hat. Deshalb sieht die neue Grundsicherung zwingend Anhörungen vor jeder Sanktion vor, damit Betroffene wichtige Gründe wie Krankheit, fehlende Ladung oder schwere familiäre Ereignisse vorbringen können.
Kinder und besonders schutzbedürftige Personen sollen nicht unmittelbar von Totalsanktionen erfasst werden, auch wenn sie in Bedarfsgemeinschaften mittelbar betroffen sein können. Gleichzeitig weisen Fachleute darauf hin, dass auch bei verschärften Regeln jede Sanktion verhältnismäßig sein und die individuellen Umstände – etwa psychische Erkrankungen oder mangelnde Erreichbarkeit – berücksichtigen muss.
Wer ist besonders gefährdet?
Betroffen sind alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Leistungen der neuen Grundsicherung beziehen und vom Jobcenter betreut werden. Besonders gefährdet sind Personen, die bereits bisher Schwierigkeiten hatten, Termine einzuhalten, Post zu verstehen oder mit Behörden zu kommunizieren, etwa Menschen mit psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen, Sprachbarrieren oder instabilen Wohnverhältnissen.
Auch Personen mit wechselnden Adressen, ohne festen Wohnsitz oder mit hoher Schuldenbelastung laufen Gefahr, Einladungen nicht zu erhalten oder zu ignorieren und so unbewusst in die „dreimal plus eins“-Sanktionsspirale hineinzugeraten. Expertinnen und Experten rechnen damit, dass Beratungsbedarf und Widersprüche gegen Bescheide mit Totalsanktionen stark zunehmen werden.
Was Betroffene 2026 konkret tun sollten
Wer Grundsicherung bezieht, sollte Termine und Schreiben des Jobcenters sehr ernst nehmen und alle Einladungen sorgfältig aufbewahren. Wichtig ist, bei Krankheit oder wichtigen Gründen frühzeitig zu reagieren und den Termin abzusagen oder eine ärztliche Bescheinigung nachzureichen, um eine Sanktion zu vermeiden.
Bei angedrohten oder bereits ausgesprochenen Kürzungen lohnt die genaue Prüfung des Bescheids, gegebenenfalls mit Unterstützung einer Sozialberatung, eines Fachanwalts oder von Erwerbsloseninitiativen. Widersprüche und Eilanträge zum Sozialgericht können in bestimmten Fällen verhindern, dass das Existenzminimum unterschritten und etwa Mietschulden oder Stromsperren ausgelöst werden.


