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Nebenkostenabrechnung beim Bürgergeld: Wann Sie Ihr Guthaben 2026 behalten dürfen

Neue Jobcenter‑Praxis und Rechtsprechung entscheiden, ob das Guthaben als Einkommen zählt oder an den Leistungsträger zurückfließt.

Viele Bürgergeld‑Beziehende erhalten derzeit ihre Nebenkostenabrechnung für das vergangene Jahr und fragen sich, ob sie ein Guthaben behalten dürfen oder ob das Jobcenter die Summe vollständig anrechnet.​
2026 gelten weiterhin die Grundregeln des Sozialrechts: Entscheidend ist, ob die Kosten der Unterkunft in voller Höhe als Bedarf anerkannt wurden und ob das Guthaben aus diesen anerkannten Kosten stammt.​

Grundsatz:

Guthaben aus vom Jobcenter übernommenen Nebenkosten wird in der Regel als Einkommen gewertet und mindert in dem Monat der Auszahlung den Bürgergeld‑Anspruch.​
Anders sieht es aus, wenn Sie einen Teil der Miete oder der Vorauszahlungen selbst aus dem Regelbedarf finanzieren mussten – dann ist das Guthaben insoweit Ihnen zuzuordnen und nicht vollständig an das Jobcenter abzuführen.

Wichtig ist die genaue Prüfung der Nebenkostenabrechnung:


Stammen Rückzahlungen zum Beispiel aus nicht anerkannten Mehrflächen, Garagen oder nicht vom Jobcenter übernommenen Zusatzleistungen, können diese Beträge ganz oder teilweise beim Leistungsberechtigten verbleiben.
Erstattungen aus Stromabschlägen gehören in der Regel nicht zu den „Kosten der Unterkunft“, weil Haushaltsstrom aus dem Regelbedarf zu zahlen ist – hier sind die Jobcenter besonders streng, aber nicht jede Erstattung darf automatisch voll angerechnet werden.​

Für 2026 beobachten Sozialverbände und Beratungsstellen, dass Jobcenter Nebenkosten‑Guthaben zum Teil pauschal als Einkommen anrechnen, ohne die Einzelpositionen der Abrechnung zu prüfen.​
Betroffene sollten daher Bescheide genau kontrollieren und bei Zweifeln innerhalb der Widerspruchsfrist reagieren.

Unser Tipp:

  • Reichen Sie Nebenkostenabrechnungen immer vollständig und frühzeitig ein und fügen Sie den letzten Bewilligungsbescheid bei.
  • Lassen Sie im Zweifel eine unabhängige Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt prüfen, ob die Anrechnung des Guthabens korrekt ist.
  • Achten Sie darauf, dass das Jobcenter nur den Anteil als Einkommen berücksichtigt, der auf die tatsächlich übernommenen Unterkunftskosten entfällt.​

Ausführliche Ratgeber‑Informationen zum Thema finden Sie hier:

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