Pflegende Angehörige stemmen einen Großteil der Pflege in Deutschland – oft unter hohen persönlichen und finanziellen Belastungen. Umso wichtiger ist, wie sich diese Arbeit auf die eigene Rente auswirkt und welche Verbesserungen jetzt möglich sind. Neue Regelungen, höhere Pflegegrade und angepasste Rentenbeiträge sorgen dafür, dass Pflege zu Hause stärker anerkannt und in Euro und Cent spürbar wird. Wer seine Arbeitszeit reduziert oder ganz aus dem Job aussteigt, kann sich damit künftig besser vor Altersarmut schützen – sofern die Voraussetzungen erfüllt und die richtigen Anträge gestellt werden. Alle wichtigen Infos, Hintergründe, Zahlen und rechtlichen Grundlagen findet man hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..
Mehr Rente durch Pflege – das Prinzip
Pflegende Angehörige gelten rechtlich als „nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen“, wenn sie regelmäßig mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen eine oder mehrere pflegebedürftige Personen zu Hause versorgen. In diesen Fällen zahlt die Pflegekasse oder das private Pflegepflichtversicherungsunternehmen Rentenbeiträge direkt an die gesetzliche Rentenversicherung – die Pflegeperson selbst muss dafür keine eigenen Beiträge leisten. Grundlage ist insbesondere § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI, der die Versicherungspflicht für pflegende Angehörige regelt. Entscheidend ist zudem, dass die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist und noch keine Vollrente wegen Alters bezieht. Wer diese Hürden erfüllt, sammelt mit jeder Pflege-Woche Entgeltpunkte, die die eigene Altersrente dauerhaft erhöhen.
Wie viel Rente bringt Pflege konkret?
Die Höhe der zusätzlichen Rente hängt vor allem vom Pflegegrad, dem tatsächlichen Pflegeumfang und der Art der in Anspruch genommenen Leistungen ab. Je höher der Pflegegrad und je mehr Pflegegeld statt Sachleistungen fließt, desto höher fallen die Rentenbeiträge aus. Laut Bundesgesundheitsministerium kann ein Jahr Pflegetätigkeit aktuell einen monatlichen Rentenanspruch von grob rund 7 bis 35 Euro bringen – je nach Einstufung und Konstellation. Über mehrere Jahre summiert sich das: Wer zum Beispiel fünf Jahre lang intensiv pflegt, kann so im Alter schnell deutlich über 100 Euro mehr im Monat erhalten. Für viele, die ihre Erwerbsarbeit reduzieren, ist das zwar kein vollständiger Ausgleich, aber ein wichtiger Baustein gegen Altersarmut.
Ein Vergleich verdeutlicht die Schieflage: Für die Erziehung eines nach 1992 geborenen Kindes werden drei Rentenpunkte gutgeschrieben, während pflegende Angehörige oft deutlich länger und intensiver arbeiten müssen, um auf vergleichbare Rentenpunkte zu kommen. Sozialverbände wie der VdK kritisieren diese Ungleichbehandlung seit Jahren und fordern spürbar höhere Rentenansprüche für Pflege – insbesondere bei hohen Pflegegraden. Diskutiert werden unter anderem mehr Rentenpunkte für Pflegegrad 1 sowie die Einbeziehung pflegender Angehöriger, die selbst bereits eine Rente beziehen. Diese Forderungen erhöhen den politischen Druck, die rentenrechtliche Anerkennung von Pflege weiter auszubauen.
Verbesserungen und Fallstricke ab 2025/2026
Mit den jüngsten Pflegereformen wurden zahlreiche Leistungsbeträge der Pflegeversicherung erhöht, unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und Kurzzeitpflege. Dadurch stehen pflegebedürftigen Menschen und ihren Familien mehr Mittel zur Verfügung, um die Betreuung zu Hause zu organisieren – was indirekt auch die Basis für Rentenbeiträge stärkt. Gleichzeitig zeigen Analysen, dass Verbesserungen und Verschlechterungen eng beieinander liegen: Während bestimmte Gruppen profitieren, fallen andere durch Raster oder stoßen an starre Grenzen wie die 30-Stunden-Grenze für Erwerbstätigkeit. So kann ein Überschreiten dieser Grenze dazu führen, dass die Pflegezeit rentenrechtlich überhaupt nicht mehr berücksichtigt wird. Ein Urteil, das sich ausdrücklich auf § 3 Satz 3 SGB VI stützt, zeigt, dass Gerichte diese Grenze strikt auslegen – zum Nachteil von pflegenden Angehörigen, die nur knapp über 30 Stunden arbeiten.
Besonders heikel ist die Situation für Menschen, die selbst bereits eine Altersrente beziehen und gleichzeitig Angehörige pflegen. Nach aktueller Rechtslage werden für Vollrentner in der Regel keine zusätzlichen Rentenpunkte mehr aus Pflegezeiten gutgeschrieben, obwohl sie oft in erheblichem Umfang versorgen und entlasten. Auch hier fordern Sozialverbände Nachbesserungen, etwa durch eine Öffnung für Teilrentenmodelle oder besondere Bonusregelungen. Bis es dazu kommt, bleibt vielen nur, sich frühzeitig beraten zu lassen und – wenn möglich – vor Erreichen der Regelaltersgrenze mit der Pflegezeit anzusetzen, um Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung auszulösen. Wer diese Chance verpasst, verschenkt schnell mehrere Entgeltpunkte und damit bares Geld im Alter.
So sichern sich Pflegepersonen ihre Ansprüche
Damit die Rentenversicherung Pflegezeiten anerkennt, müssen pflegende Angehörige aktiv werden. Zunächst ist wichtig, dass der Pflegebedürftige einen anerkannten Pflegegrad und Anspruch auf Leistungen aus der sozialen oder privaten Pflegeversicherung hat. Anschließend sollten Pflegepersonen gemeinsam mit der Pflegekasse klären, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind: Mindestpflegeumfang, Pflege zu Hause, keine Erwerbstätigkeit über 30 Stunden pro Woche. Die Pflegekasse meldet die Daten dann an die Deutsche Rentenversicherung, die wiederum die Beiträge verbucht und später die zusätzlichen Entgeltpunkte bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Sinnvoll ist es, alle Bescheide, Nachweise über Pflegezeiten und Schriftwechsel sorgfältig zu dokumentieren, um im Zweifel den Umfang der Pflegetätigkeit belegen zu können.
Die Deutsche Rentenversicherung bietet eigene Broschüren und Beratungsangebote speziell für Pflegepersonen an. Unter Titeln wie „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“ wird erklärt, welche Formulare notwendig sind, wie die Meldung über die Pflegekasse läuft und wie sich Pflegezeiten im Versicherungsverlauf wiederfinden. Wer unsicher ist, ob alles korrekt erfasst wurde, sollte sich frühzeitig einen Versicherungsverlauf zusenden lassen und ihn prüfen lassen – Fehler fallen sonst oft erst kurz vor Rentenbeginn auf. Auch Sozialverbände, Rentenberatungen und Pflegestützpunkte unterstützen bei der Durchsetzung von Ansprüchen und helfen im Streitfall bis vor die Sozialgerichte.
Politischer Druck für mehr Gerechtigkeit
Die Debatte um mehr Rente für pflegende Angehörige wird in den kommenden Jahren an Schärfe gewinnen. Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt, gleichzeitig fehlen Fachkräfte, sodass die Bedeutung von Pflege in der Familie weiter zunimmt. Verbände wie der VdK verweisen auf Studien, nach denen vor allem Frauen ihre Erwerbsarbeit massiv reduzieren, um Angehörige zu pflegen – mit gravierenden Folgen für ihre spätere Rente. Diese Rentenlücke droht die ohnehin bestehende Ungleichheit in der Alterssicherung von Männern und Frauen zu verschärfen. Forderungen reichen von zusätzlichen Rentenpunkten für alle Pflegegrade über die Besserstellung pflegender Rentnerinnen und Rentner bis hin zu einer grundsätzlichen Anhebung der Bewertung von Pflegezeiten im Rentensystem.
Gleichzeitig muss die Politik die Balance halten zwischen finanzieller Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung und der überfälligen Anerkennung von Pflegearbeit. Klar ist: Ohne pflegende Angehörige würde das Pflegesystem kollabieren – und die Kosten für stationäre Versorgung würden explodieren. Eine stärkere rentenrechtliche Honorierung von Pflege kann deshalb nicht nur als soziale Gerechtigkeitsfrage, sondern auch als Investition in die Stabilität des gesamten Sozialstaats gesehen werden. Wie schnell und umfassend die nächsten Schritte kommen, hängt vom politischen Willen und dem öffentlichen Druck ab.
Quellen:
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Soziale Absicherung für Pflegepersonen.
- Deutsche Rentenversicherung: „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“.
- Sozialverband VdK: Kampagne „Mehr Rente für pflegende Angehörige“.

