Rente nach 45 Jahren: Warum so viele in die gefährliche Abschlagsfalle tappen

Stand:

Autor: Experte:

Früh in Rente nach 45 Arbeitsjahren – und dann doch hunderte Euro weniger im Monat: Viele Beschäftigte wiegen sich in falscher Sicherheit, wenn sie die vielzitierte „Rente nach 45 Jahren“ planen. Wer den falschen Rentenweg wählt oder zu früh den Antrag stellt, rutscht aus der privilegierten Altersrente für besonders langjährig Versicherte in eine andere Rentenart – mit lebenslangen Abschlägen von bis zu 14,4 Prozent. Welche Regeln gelten, welche Zeiten zählen und wie die Abschlagsfalle konkret zuschnappt – alle Infos finden sich hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..

Rente nach 45 Jahren – was wirklich dahintersteckt

Die „Rente nach 45 Jahren“ ist keine eigene Rentenart, sondern die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach § 38 SGB VI. Sie ermöglicht einen um bis zu zwei Jahre vorgezogenen, aber abschlagsfreien Ruhestand, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Voraussetzungen sind mindestens 45 Jahre an anrechenbaren Versicherungszeiten (Wartezeit) und ein Rentenbeginn höchstens zwei Jahre vor der persönlichen Regelaltersgrenze. Diese Grenze steigt je nach Geburtsjahrgang stufenweise an, für nach 1964 Geborene liegt sie bei 65 Jahren für die besonders langjährig Versicherten und bei 67 Jahren als reguläres Rentenalter. Wer diese Parameter verfehlt, landet automatisch in einer anderen Rentenart.

Die große Verwechslungsgefahr: 45 Jahre vs. 35 Jahre

Der häufigste Fehler: Versicherte mit 45 Beitragsjahren gehen mit 63 oder 64 in Rente und glauben, automatisch abschlagsfrei zu sein. Tatsächlich greift dann oft nicht die Rente für besonders langjährig Versicherte, sondern die Altersrente für langjährig Versicherte nach § 36 SGB VI, für die nur 35 Jahre Wartezeit nötig sind – aber mit Abschlägen.

Bei dieser Rentenart kostet jeder Monat vor der jeweiligen abschlagsfreien Altersgrenze 0,3 Prozent dauerhaft, maximal 14,4 Prozent bei 48 Monaten Vorziehen. Die Abschläge gelten lebenslang, verringern die Rentenbasis und damit indirekt auch die Grundlage für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Einmal wirksam geworden, lassen sich diese Kürzungen nicht wieder rückgängig machen.

Ein Beispiel: Wer regulär 1.500 Euro Rente bekäme, erhält bei 10 Prozent Abschlag nur noch 1.350 Euro – über 20 Jahre summiert sich der Verlust auf rund 36.000 Euro. Solche Beträge entscheiden im Alter oft darüber, ob Reserven aufgebaut oder aufgezehrt werden.

Welche Zeiten auf die 45 Jahre wirklich zählen

Nicht jede Lücke im Versicherungsverlauf ist harmlos: Entscheidend ist, welche Zeiten die 45‑jährige Wartezeit überhaupt füllen dürfen. Anerkannt werden unter anderem:

  • Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit.
  • Kindererziehungszeiten und Zeiten nicht erwerbsmäßiger Pflege.
  • Wehrdienstzeiten sowie bestimmte Ersatzzeiten.
  • Pflichtbeiträge aus Minijobs, wenn Rentenversicherungspflicht besteht.
  • Freiwillige Beiträge, sofern mindestens 18 Jahre Pflichtbeitragszeiten vorliegen (§ 51 Abs. 3a SGB VI).

Besonders heikel sind Zeiten mit Arbeitslosengeld-Bezug: ALG I kann grundsätzlich zählen, wird in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn aber nur in Ausnahmefällen angerechnet – etwa bei Insolvenz oder vollständiger Betriebsaufgabe des Arbeitgebers. ALG II bzw. Hartz IV/Bürgergeld ist für die 45‑Jahres-Wartezeit generell nicht anrechenbar. Wer kurz vor der Rente arbeitslos wird, riskiert daher, die 45 Jahre zu verfehlen und aus der abschlagsfreien Rente zu fallen.

Wie die Abschlagsfalle konkret zuschnappen kann

Typisch ist der Fall eines Versicherten mit 45 Versicherungsjahren, der seinen Rentenbeginn deutlich vor der „45‑Jahre‑Altersgrenze“ wählt. Wird der Antrag etwa auf die Altersrente für langjährig Versicherte gestellt oder die Rente pauschal „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ beantragt, findet automatisch die Rentenart mit Abschlag Anwendung.

Die Folgen:

  • Der Status „besonders langjährig Versicherte(r)“ geht für diesen Rentenbeginn verloren.
  • Die Rente zählt als Altersrente für langjährig Versicherte mit bis zu 14,4 Prozent Abschlag.
  • Die Kürzung bleibt dauerhaft – auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Selbst wer formal 45 Jahre zusammen hat, profitiert also nur dann von einer abschlagsfreien Rente, wenn die Altersgrenze und die richtige Rentenart exakt eingehalten werden. Ein falsch formulierter Antrag oder ein fehlender Blick in die Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung kann hier teuer werden.

Jahrgänge und Fristen – warum der Zeitpunkt so wichtig ist

Die Altersgrenzen für die abschlagsfreie 45‑Jahre‑Rente wurden seit 2016 stufenweise angehoben. Ältere Jahrgänge konnten noch mit 63 abschlagsfrei gehen, für jüngere verschiebt sich die Grenze bis maximal 65 Jahre. Parallel steigt das reguläre Rentenalter für die meisten Versicherten auf 67 Jahre.

2025 etwa liegt das reguläre Rentenalter für den Jahrgang 1959 bei 66 Jahren und zwei Monaten. Wer zu diesem Jahrgang gehört und die Bedingungen für die Rente für besonders langjährig Versicherte erfüllt, kann bis zu zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen – muss aber exakt die richtige Rentenart beantragen. Ein frühzeitiger Blick in die persönliche Renteninformation und die Broschüren der Deutschen Rentenversicherung reduziert das Risiko kostspieliger Fehlentscheidungen.

So lässt sich die Abschlagsfalle vermeiden

Wer die Weichen rechtzeitig stellt, kann die Vorteile der 45‑Jahre‑Rente sichern und die Abschlagsfalle umgehen. Wichtige Schritte sind:

  • Versicherungsverlauf prüfen: Frühzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung eine Kontenklärung und schriftliche Rentenauskunft anfordern.
  • Zeiten komplett machen: Lücken durch freiwillige Beiträge schließen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • ALG-Phasen planen: Kurz vor Rentenbeginn möglichst vermeiden, unbedachte Arbeitslosigkeit kann die 45‑Jahres-Wartezeit gefährden.
  • Richtige Rentenart wählen: Im Antrag gezielt die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ angeben, nicht einfach den frühestmöglichen Zeitpunkt ankreuzen.
  • Professionelle Beratung nutzen: Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, Sozialverbände wie SoVD oder VdK sowie spezialisierte Rentenberater helfen, individuelle Risiken zu erkennen.

Gerade nach Jahrzehnten harter Arbeit sollte aus dem Traum einer frühen, abschlagsfreien Rente kein finanzieller Albtraum im Alter werden. Wer die komplexen Regeln kennt, Fristen einhält und sich beraten lässt, kann die „Rente nach 45 Jahren“ tatsächlich als lohnenden Einstieg in den Ruhestand nutzen – statt in einer teuren Abschlagsfalle zu landen.

Quellen:

  • Deutsche Rentenversicherung (DRV): Informationen zu Rentenarten, Altersgrenzen und Wartezeiten.
  • SoVD und andere Sozialverbände: Hinweise zu ALG I, 45‑Jahre-Wartezeit und Beratungsangeboten.

Redakteure

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.
Einsatz von KI: Wir nutzen KI-Werkzeuge unterstützend, z.B. für Entwürfe von Texten oder Symbolgrafiken. Die inhaltliche Verantwortung liegt vollständig bei unserer Redaktion.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.