„Die Frage, ob sich Deutschland seinen Sozialstaat in der derzeitigen Form dauerhaft leisten kann, ist keine ideologische, sondern eine mathematische.“ Mit diesen Worten warnt der Präsident des Bundesrechnungshofs, Kay Scheller, vor einem „versteinerten“ Bundeshaushalt, in dem Sozialausgaben immer mehr andere politische Handlungsspielräume verdrängen. Unsere Redaktion hat die aktuellen Berichte des Bundesrechnungshofs, Stellungnahmen des Bundesarbeitsministeriums und neue Reformvorschläge für den Sozialstaat sorgfältig ausgewertet.
Sozialstaat auf dem Prüfstand: Worum es jetzt geht
Scheller fordert, den Sozialstaat „auf den Prüfstand“ zu stellen und stärker auf wirklich Bedürftige zu konzentrieren. Gemeint ist kein radikaler Kahlschlag, sondern eine grundlegende Priorisierung und Entflechtung der Leistungen – von Bürgergeld über Wohngeld bis zur Rente.
Der Bundesrechnungshof verweist darauf, dass der Sozialetat des Bundes in den vergangenen Jahren deutlich schneller gewachsen ist als die Wirtschaftsleistung und andere Ausgabenblöcke. Nach internen Modellrechnungen der Behörde könnte der Bund bis 2029 pro Jahr rund 29 Milliarden Euro zusätzlich für Sozialleistungen aufbringen müssen, wenn der Kurs unverändert bleibt. Das Risiko: Ein Haushalt, in dem neue Aufgaben – etwa Verteidigung, Infrastruktur oder Klimaschutz – nur noch über neue Schulden oder Kürzungen an anderer Stelle finanzierbar sind.
Wer betroffen ist – und was Scheller konkret kritisiert
Im Zentrum der Kritik stehen drei große Bereiche: Rentenpolitik, steuerfinanzierte Transfers und die Arbeitsmarktintegration von Bürgergeld-Empfängern.
- Rentenpolitik: Scheller hält den Ausbau der Mütterrente und die politische Festschreibung des Rentenniveaus für problematisch, weil sie langfristig erhebliche Mehrkosten verursachen, ohne an anderer Stelle gegenzusteuern. Hintergrund ist die ohnehin demografisch bedingte Belastung der Rentenkasse, die bereits heute massive Bundeszuschüsse benötigt (§ 213 SGB VI).publicgovernance+2
- Transfers bis in die Mittelschicht: „Dass mit dem Sozialstaat bis weit in die Mittelschicht hinein gefördert wird, muss auf den Prüfstand“, mahnt Scheller. Gemeint sind unter anderem steuerfinanzierte Leistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag oder bestimmte Familienleistungen, die zunehmend auch Haushalte mit mittleren Einkommen erreichen.oldenburger-onlinezeitung+2
- Bürgergeld und Jobcenter: Der vom Bund hochgelobte „Jobturbo“ hat laut Rechnungshof seine Einsparziele bislang verfehlt; die Entlastung beim Bürgergeld blieb weit hinter den Erwartungen zurück. Die Prüfer bemängeln, Jobcenter aktivierten erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht konsequent genug und ließen Beschäftigungspotenziale ungenutzt (§§ 14 ff. SGB II).
Beispielrechnung: Was eine Verschiebung um wenige Prozent bedeuten würde
Eine interne Projektion, die sich an den Zahlen des Bundesrechnungshofs orientiert, zeigt die Dimension: Steigt der Sozialetat des Bundes – vereinfacht gerechnet – von heute rund 180 Milliarden Euro auf 209 Milliarden Euro im Jahr 2029, entspricht das einem Zuwachs von etwa 29 Milliarden Euro. Würde die Politik nur 5 Prozent dieses Zuwachses durch konsequentere Arbeitsmarktintegration und Konzentration der Leistungen auf Bedürftige einsparen, ergäbe das rund 1,5 Milliarden Euro jährlich.
Aus Sicht haushaltspolitischer Experten könnte eine solche Summe ausreichen, um beispielsweise ein größeres Infrastrukturprogramm für sanierungsbedürftige Brücken zu finanzieren – ohne neue Schulden und ohne zusätzliche Steuererhöhungen. Genau an dieser Schnittstelle zwischen Sozialpolitik und Investitionspolitik setzt die Kritik des Bundesrechnungshofs an.
Rechtslage Anfang 2026: Was gilt – und wo Reformen geplant sind
Formal bleibt der verfassungsrechtliche Rahmen unverändert: Das Sozialstaatsprinzip in Art. 20 und Art. 28 Grundgesetz verpflichtet den Staat zu sozialer Sicherung, schränkt ihn aber nicht auf ein bestimmtes Leistungsniveau ein. Gleichzeitig gilt die Schuldenbremse in Art. 109 und 115 GG, die dem Bund nur begrenzte neue Kreditaufnahmen erlaubt – von Krisenausnahmen abgesehen.
Auf einfachgesetzlicher Ebene haben sich Bürgergeld (§§ 19 ff. SGB II), Grundsicherung im Alter (§§ 41 ff. SGB XII), Wohngeld (WoGG) und familienpolitische Leistungen zu einem dichten Netz aus Ansprüchen entwickelt, das in der Praxis immer schwerer zu steuern ist. Diese Zersplitterung führt laut Bundesrechnungshof zu Doppelstrukturen, ineffizientem Verwaltungsvollzug und unklaren Zuständigkeiten.
Die Bundesregierung arbeitet seit 2025 mit einer erweiterten „Sozialstaatskommission“ an Vorschlägen für einen „modernen und unbürokratischen Sozialstaat“. Nach Angaben des Bundesrechnungshofs sollen erste Maßnahmen – etwa bei der Digitalisierung von Anträgen, der besseren Verzahnung von Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag oder bei einheitlichen Datenschnittstellen – ab 2026 schrittweise umgesetzt werden.
Ein von Experten häufig genannter Ansatz lautet: weniger kleinteilige, überlappende Leistungen, dafür klarere Kerninstrumente mit stringenten Anspruchsvoraussetzungen und konsequenter Kontrolle. Für Leistungsbezieher könnte dies mittelfristig zu weniger Bürokratie führen – für den Staat aber nur dann zu Einsparungen, wenn üppige Parallelstrukturen tatsächlich abgebaut werden.
Insider-Einblick: Wie die Prüfer den Sozialstaat intern bewerten
Ein Insider mit Erfahrung im Haushaltsausschuss des Bundestags beschreibt gegenüber unserer Redaktion, dass die Prüfberichte des Bundesrechnungshofs intern längst wie eine „verdeckte Schuldenwarnung für den Sozialstaat“ gelesen werden. Besonders brisant sei, dass der Rechnungshof bei sozialpolitischen Projekten zunehmend auf fehlende „Tragfähigkeitskonzepte“ hinweist – also auf das Fehlen belastbarer Langfristrechnungen über zwei Legislaturperioden hinaus.
Juristisch brisant ist ein Detail, das in den öffentlichen Debatten selten auftaucht: Der Bundesrechnungshof verweist in vertraulichen Stellungnahmen verstärkt auf die Kombination aus Sozialstaatsgebot und Schuldenbremse und stellt die Frage, ab welchem Punkt weitreichende Leistungsausweitungen ohne tragfähige Gegenfinanzierung verfassungsrechtlich heikel werden könnten. Hintergrund ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der der Gesetzgeber zwar einen großen Gestaltungsspielraum hat, seine Haushalts- und Sozialpolitik aber im Rahmen der verfassungsrechtlichen Ordnung nachhaltig ausrichten muss (u. a. Beschlüsse zur Schuldenbremse und zu Sozialleistungen).
Ein erfahrener Sozialrechtler aus dem Umfeld der Kommission ordnet das so ein: „Wenn der Bund dauerhaft neue Sozialversprechen abgibt, ohne den Finanzierungspfad ehrlich offenzulegen, rückt ein verfassungsrechtlicher Stresstest näher – nicht nur haushaltspolitisch, sondern auch sozialrechtlich.“ Damit könnte die Diskussion um den Sozialstaat in den kommenden Jahren zunehmend vor Gericht weitergeführt werden.
Was die Debatte für Arbeitnehmer, Beitragszahler und Leistungsempfänger bedeutet
Für Arbeitnehmer und Beitragszahler geht es um zwei zentrale Fragen: Wie stark steigen Beiträge und Steuern – und wie stabil bleiben die Leistungen? Bleibt der Reformkurs zögerlich, drohen nach Einschätzung von Haushalts- und Sozialexperten mittelfristig entweder steigende Beitragssätze in den Sozialversicherungen, höhere Bundeszuschüsse aus Steuermitteln oder Leistungskorrekturen in Form von schleichender Entwertung.
Leistungsempfänger von Bürgergeld, Wohngeld oder familienpolitischen Transfers müssen damit rechnen, dass die Anspruchsvoraussetzungen präziser gefasst und Kontrollen strenger werden, während die Leistungsstrukturen zusammengeführt und digitalisiert werden. Für viele könnte dies zu mehr Transparenz und schnelleren Verfahren führen, für andere aber auch dazu, dass bisherige Gestaltungsspielräume – etwa durch Mehrfachförderungen – eingeschränkt werden.
Ein Rechenbeispiel eines unabhängigen Sozialökonomen zeigt die Spannbreite: Wird ein durchschnittlicher Bürgergeld-Haushalt durch bessere Arbeitsmarktintegration um nur 6 Monate früher aus dem Leistungsbezug geführt, summiert sich die Entlastung pro Fall auf mehrere tausend Euro – je nach Miete, Familiengröße und Zusatzleistungen. Hochgerechnet auf zehntausende Fälle pro Jahr würde dies einen spürbaren Effekt auf den Bundeshaushalt haben, ohne das gesetzlich garantierte Existenzminimum zu tangieren (§ 1 SGB II, Art. 1 GG).
Gleichzeitig warnen Sozialverbände davor, die Diskussion auf reine Kostensenkung zu verkürzen, und erinnern daran, dass der Sozialstaat auch gesellschaftlichen Zusammenhalt, Akzeptanz für Transformationen und Krisenresilienz sichert. Für die Politik wird es damit zur Schlüsselaufgabe, die Kritik des Bundesrechnungshofs ernst zu nehmen – ohne die legitimen Schutzfunktionen eines solidarischen Sozialstaats zu unterlaufen.
Quellen:
- Bundesrechnungshof – Bemerkungen 2024 und Kurzmeldung „Mehr Effizienz und Wirksamkeit bei Sozialleistungen“
- faz: Berichte über Sozialausgaben und Jobturbo-Analyse, u. a. FAZ-Bericht zu zusätzlichen 29 Milliarden Euro Sozialkosten

