Rente: die Lücke bei den Frauen – wie Care-Arbeit auch 2026 zur Armutsfalle werden kann!

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„Frauen beziehen in Deutschland im Schnitt rund ein Viertel weniger Alterseinkünfte als Männer“, zeigt eine aktuelle Auswertung der Bundesstiftung Gleichstellung zum Gender Pension Gap auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamts. Nachfolgender Artikel auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben, gibt einen Überblick über die neuen fachlichen Informationen zbd aktuellen Studien zur Altersarmut von Frauen und gibt Hinweise, wie sie ihre Rente im Alter sichern sollten.

Altersvorsorge für Frauen: Wie Care-Arbeit die Rente drückt – und was sich jetzt ändern muss

Wer heute über Altersarmut spricht, spricht über Frauen. Mehr als 60 Prozent der Menschen, die im Rentenalter unter der Armutsgefährdungsgrenze leben, sind weiblich. Laut Paritätischem Armutsbericht ist inzwischen jede fünfte Frau über 65 Jahre armutsgefährdet – Tendenz anhaltend hoch. Hinter diesen Zahlen stehen strukturelle Ursachen: Teilzeit, Minijobs, längere Erwerbspausen für Kinder und Pflege, dazu ein verfestigter Gender Pay Gap und die Folgen steuerlicher Fehlanreize.

Ein Blick in typische Erwerbsbiografien zeigt, wie eng finanzielle Eigenständigkeit, Care-Arbeit und Altersvorsorge zusammenhängen. Nach wie vor übernehmen Frauen den Großteil der Kinderbetreuung und Pflege, reduzieren dafür ihre Stunden oder steigen ganz aus dem Job aus. Viele kehren nur langsam oder gar nicht mehr in Vollzeit zurück – mit direkten Folgen für Rentenpunkte und spätere Nettorenten.

Teilzeit, Care-Arbeit und Steuerklasse 3/5: Der „perfekte Sturm“ für die Rentenlücke

Die Soziologin Birgit Happel fasst es so zusammen: Wer dauerhaft in Teilzeit arbeite, müsse mit spürbar geringerer Rente rechnen, und jede zweite Frau könne ihren Lebensunterhalt im Alter voraussichtlich nicht allein sichern. Verstärkt werde dieser Effekt durch unbezahlte Care-Arbeit – Kinder, Haushalt, Pflege von Angehörigen –, deren wirtschaftlicher Wert bislang weder im Steuer- noch im Rentensystem ausreichend abgebildet ist.

Zusätzlichen Druck erzeugt die weit verbreitete Steuerklassenkombination III/V bei Ehepaaren: Der besser Verdienende, meist der Mann, profitiert von Steuerklasse III, während die Partnerin in Steuerklasse V deutlich weniger Netto erhält. „Die Steuerklassenwahl 3/5 begünstigt strukturelle Abhängigkeit und hält Frauen klein“, warnt Happel – zudem sinken Elterngeld und andere Lohnersatzleistungen, weil sie sich am Nettoeinkommen orientieren. Finanzexperten sprechen in diesem Zusammenhang von einem „Dreifach-Effekt“: weniger Rente, weniger eigenes Vermögen, mehr Abhängigkeit vom Partner.

Beispielrechnung aus der Bürger & Geld Redaktion

Eigene Berechnungen der Redaktion zeigen, wie stark sich ein jahrzehntelanger Teilzeitjob auswirkt:

  • Szenario A: 40 Jahre Vollzeit zu 3.500 Euro brutto, durchgehende Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung, ergibt überschlägig eine gesetzliche Rente von rund 1.700 Euro brutto.
  • Szenario B: 10 Jahre Vollzeit, danach 25 Jahre Teilzeit mit 60 Prozent und 5 Jahre Minijob-Phase ergeben dagegen nur etwa 1.050 Euro brutto – eine Rentenlücke von rund 650 Euro im Monat.

Die Zahlen sind modellhaft berechnet auf Basis aktueller Rentenwert- und Entgeltpunkte-Relationen der Deutschen Rentenversicherung; deutlich wird jedoch, wie stark Teilzeit- und Miniphase die Altersversorgung drücken.

Gender Pension Gap: Die versteckte Kluft im Ruhestand

Der Gender Pension Gap – also die Rentenlücke zwischen Frauen und Männern – lag in Deutschland zuletzt bei rund 25,8 Prozent, ohne Hinterbliebenenrenten sogar bei knapp 36,9 Prozent. Andere Studien kommen für eigenständig erworbene Alterseinkommen sogar auf eine Differenz von über 40 Prozent. Besonders deutlich ist der Abstand in Westdeutschland, während in Ostdeutschland die Lücke aufgrund der traditionell höheren Erwerbsquote von Frauen spürbar kleiner ausfällt.

In der Praxis bedeutet dies: Männer erhalten im Durchschnitt mehrere Hundert Euro mehr Rente pro Monat als Frauen. Gleichzeitig steigt die Zahl der Rentnerinnen, die ergänzende Grundsicherung im Alter benötigen, seit Jahren überdurchschnittlich an. Altersarmut ist damit nicht nur weiblich, sie ist zunehmend alleinerziehend, teilzeitbeschäftigt und über 65.

Neue Instrumente: Finanzbildung, digitale Tools und Beratung

Politik und Institutionen reagieren inzwischen vorsichtig auf diese Entwicklung. Unter dem Dach der Initiative „Finanzielle Bildung“ hat die Bundesregierung die Plattform „Mit Geld & Verstand“ gestartet, die Bürgerinnen und Bürger bei Finanz- und Vorsorgeentscheidungen unterstützen soll. Hier finden sich grundlegende Informationen zu Sparen, Investieren und Altersvorsorge – ein wichtiger, wenn auch später Schritt.

Parallel hat das Fraunhofer IAO mit der „Lebenskarte Eigenständigkeit“ ein digitales Tool entwickelt, das durch zentrale Lebensphasen führt: Ausbildung, Berufseinstieg, Familiengründung, Pflege und Ruhestand. Nutzerinnen sehen, welche Entscheidungen Konsequenzen für Einkommen, Absicherung und Rente haben – etwa Teilzeitbeginn, Wechsel der Steuerklasse oder längere Auszeit. Expertinnen werten diese Tools als Bausteine, die strukturelle Nachteile nicht beseitigen, aber individuelle Fehlentscheidungen verringern können.

Was Frauen konkret tun können

Fachleute nennen drei Ebenen, auf denen Frauen handeln sollten: Erwerbsbiografie, innerfamiliäre Finanzregeln und eigenständige Vermögensbildung.

  1. Erwerbsbiografie aktiv steuern
    Wer Familie plant, sollte früh über Rollenverteilung und Arbeitszeitmodelle sprechen – idealerweise vor der Geburt des ersten Kindes. Aus Expertensicht ist ein früher, gut vorbereiteter Wiedereinstieg in den Beruf in höherem Stundenumfang einer der stärksten Hebel gegen spätere Altersarmut.
  2. Innerfamiliäre Ausgleichsmodelle vereinbaren
    Nimmt ein Elternteil – meist die Mutter – längere Zeit Care-Arbeit auf sich, empfehlen Experten schriftliche Vereinbarungen zum finanziellen Ausgleich: etwa Übernahme von Beiträgen in eine private Rentenversicherung, zusätzliche ETF-Sparpläne auf ihren Namen oder Vermögensübertragungen. Dabei können unterhaltsrechtliche Leitlinien wie die Düsseldorfer Tabelle als Orientierung dienen, auch wenn sie sich formal auf Trennungsunterhalt beziehen (§§ 1360 ff. BGB).
  3. Eigenständige Anlageentscheidungen treffen
    Über kostenlose Angebote wie die Finanzbildungsplattform der Bundesregierung, Verbraucherzentralen oder unabhängige Informationsportale können sich Frauen über ETF-Sparpläne, Riester-/Basisrenten oder betriebliche Altersvorsorge informieren. Wichtig ist eine schriftliche, auf die eigene Biografie zugeschnittene Strategie, statt sich ausschließlich auf gemeinsame Konten oder Versicherungen des Partners zu verlassen.

Der Rentenexperte Peter Kosick unserer Redaktion bringt es auf den Punkt: „Wer die finanzielle Verantwortung im Alltag komplett abgibt, schafft ungewollt die Grundlage für Altersarmut – gerade dann, wenn Care-Arbeit traditionell verteilt ist.“ Diese Einschätzung wird durch aktuelle Befragungen gestützt, nach denen jede zweite Frau für das Alter finanzielle Engpässe erwartet.​

Was in vielen Scheidungsvergleichen übersehen wird

Ein Detail, das in der familiengerichtlichen Praxis regelmäßig unterschätzt wird, betrifft den Versorgungsausgleich und freiwillige Vorsorgebeiträge. Zwar teilt der Versorgungsausgleich bei Scheidung die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften grundsätzlich hälftig (§§ 1587 ff. BGB, heute §§ 1 ff. VersAusglG), doch freiwillige Beiträge oder private Vorsorgeverträge, die ausdrücklich „als Ausgleich für Care-Arbeit“ vereinbart wurden, werden in außergerichtlichen Einigungen häufig nicht sauber dokumentiert.

Fachanwälte berichten, dass insbesondere mündliche Zusagen („Deine Teilzeit hole ich später über meine private Rente wieder rein“) vor Gericht kaum durchsetzbar sind, wenn sie nicht vertraglich fixiert oder nachweisbar finanziert wurden. Wer Care-Arbeit übernimmt, sollte Ausgleichszahlungen deshalb im Zweifel notariell oder zumindest schriftlich vereinbaren – ein Punkt, der im Beratungsalltag viel zu selten angesprochen wird, aber über mehrere Hundert Euro monatliche Rente entscheiden kann.

Fazit: Ohne klare Strategie bleibt Altersarmut weiblich

Die aktuelle Rechtslage – von der gesetzlichen Rentenformel über Steuerklassen bis hin zu Ehegattenunterhalt und Versorgungsausgleich – benachteiligt Frauen nicht bewusst, verstärkt aber bestehende Ungleichgewichte, wenn Paare ihre Entscheidungen nicht bewusst und informiert treffen (SGB VI, Einkommensteuerrecht, BGB). Gleichzeitig zeigen neue Daten, dass das Problem nicht von allein verschwindet: Der Gender Pension Gap bleibt hoch, die Zahl der Rentnerinnen mit Grundsicherung steigt, und Care-Arbeit wird finanziell noch immer unterschätzt.

Finanzielle Eigenständigkeit beginnt deshalb weit vor dem Rentenbescheid: mit offenen Gesprächen in der Partnerschaft, klugen Entscheidungen zur Arbeitszeit, dokumentierten Ausgleichsregelungen und eigenständiger Vermögensbildung. Nur wenn diese Punkte systematisch angegangen werden, kann sich die Altersvorsorge von Frauen in den kommenden Jahren spürbar verbessern – und der Satz „Altersarmut ist weiblich“ Schritt für Schritt an Aktualität verlieren.

Quellen

  • Bundesstiftung Gleichstellung / Statistisches Bundesamt – Daten zum Gender Pension Gap
  • Paritätischer Armutsbericht 2025 – Armutsrisiken von Frauen
  • Initiative „Mit Geld & Verstand“ der Bundesregierung

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