Rente 2028: die Rentenaufschubprämie – wie sich längeres Arbeiten auszahlen soll

Stand:

Autor: Experte:

Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, bekommt heute schon einen Zuschlag von 0,5 Prozent pro Monat auf seine Rente – dieses bekannte Instrument des Rentenaufschubs soll ab 2028 um eine zusätzliche Einmal-Prämie erweitert werden (Stand: 2026). Die geplante „Rentenaufschubprämie“ soll es ermöglichen, die angesparte Rentensteigerung wahlweise als Einmalzahlung zu erhalten. Noch handelt es sich um ein Reformvorhaben mit offenen Details, aber die politische Richtung ist klar: Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus soll finanziell spürbar attraktiver werden. Einen Überblick über die bisherige Rechtslage zum Rentenaufschub bietet die Deutsche Rentenversicherung.

Was bisher gilt: 0,5 Prozent Zuschlag pro Monat

Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze mit der Altersrente wartet, erhält für jeden Monat des Aufschubs einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent. Rechtsgrundlage ist § 77 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI). Sie können die Rente also zeitlich hinausschieben und dadurch die spätere Monatsrente dauerhaft erhöhen.

Beispiel: Wenn Ihre reguläre Rente 1.300 Euro betragen würde, kann ein Aufschub um zwölf Monate einen Zuschlag von rund sechs Prozent bringen – also knapp 78 Euro mehr pro Monat, lebenslang. Zusätzlich steigen die Rentenansprüche weiter, wenn Sie in dieser Zeit weiter Beiträge zahlen. Näheres zu Zuschlägen beim Rentenaufschub erläutert die Deutsche Rentenversicherung.

Was sich ändern soll: Rentenaufschubprämie ab 2028

Die Bundesregierung plant, das bisherige System um eine neue Option zu erweitern: die Rentenaufschubprämie. Kernidee: Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze länger arbeitet und die Rente aufschiebt, soll die daraus entstehenden Vorteile wahlweise als Einmalzahlung oder – wie bisher – als dauerhaft erhöhte Monatsrente erhalten können. Vorgesehen ist eine gesetzliche Regelung im SGB VI, etwa in Form der neuen Paragraphen § 77 Absatz 6 und § 107a SGB VI.

In Entwürfen für eine Formulierungshilfe ist vorgesehen, dass die Prämie nur für einen klar begrenzten Zeitraum gezahlt werden kann, etwa für maximal 36 Monate Rentenaufschub. Die Prämie soll auf Basis der Rente berechnet werden, die am Ende des Aufschubzeitraums zustünde – inklusive zusätzlicher Rentenpunkte durch die Weiterarbeit und zwischenzeitlicher Rentenerhöhungen.

Offene Punkte: Steuer, Sozialabgaben, Details der Ausgestaltung

Noch nicht abschließend geklärt ist, wie die Prämie steuerlich und sozialversicherungsrechtlich behandelt wird. Nach aktuellem Diskussionsstand ist eher damit zu rechnen, dass die Zahlung nicht vollständig steuerfrei sein wird. Eine vollständige Beitragsfreiheit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wäre ebenfalls ein erheblicher Kostenfaktor und daher politisch umstritten.

Klar ist: Die Rentenaufschubprämie muss in das bestehende System des Rentenaufschubs integriert werden. Wer die Prämie wählt, wird den bisherigen Zuschlag von 0,5 Prozent pro Monat voraussichtlich nicht zusätzlich erhalten. Für konkrete Entscheidungen sollten Sie die späteren Gesetzestexte im Bundesgesetzblatt sowie Hinweise der Deutschen Rentenversicherung abwarten.

Wie sich Rentenaufschub schon heute rechnet

Bereits nach geltendem Recht kann sich ein Aufschub der Regelaltersrente finanziell lohnen. Zum einen steigt die Rente um 0,5 Prozent pro Aufschubmonat. Zum anderen erwerben Sie durch weitere Beschäftigung zusätzliche Entgeltpunkte, sofern weiterhin Beiträge gezahlt werden. Offizielle Informationen zu diesem Modell stellt die Deutsche Rentenversicherung bereit.

Beispiel: Eine Versicherte hätte Anspruch auf eine Regelaltersrente von 1.400 Euro und arbeitet ein Jahr länger. Sie erhält den 6-Prozent-Zuschlag und erwirtschaftet zusätzliche Entgeltpunkte. Am Ende liegt die monatliche Rente spürbar höher – und zwar dauerhaft. Die geplante Rentenaufschubprämie würde dieses Prinzip um eine Einmalzahlung als Alternative ergänzen.

Praxisprobleme: Planung, Gesundheit und Arbeitsmarkt

In der Praxis ist der Rentenaufschub nicht nur eine Rechenaufgabe, sondern auch eine Frage der Gesundheit und des Arbeitsmarkts. Viele Versicherte erreichen das Regelrentenalter nicht mehr in Vollzeit, sondern mit gesundheitlichen Einschränkungen oder in körperlich belastenden Berufen. Ein Weiterarbeiten ist dann oft nur in Teilzeit oder in angepassten Tätigkeiten realistisch.

Hinzu kommt: Nicht jeder Arbeitgeber hat Interesse an einer Weiterbeschäftigung. Befristete Verträge, Umstrukturierungen oder ein angespanntes Betriebsklima können dazu führen, dass die Entscheidungsfreiheit über einen Rentenaufschub faktisch begrenzt ist. Umso wichtiger ist eine frühzeitige Beratung – etwa bei der Deutschen Rentenversicherung, bei Verbraucherzentralen oder bei unabhängigen Rentenberatern.

Beispielrechnung: Einmalzahlung statt höherer Monatsrente

Angenommen, ein Versicherter könnte ab Januar 2028 eine Regelaltersrente von 1.350 Euro beziehen, entscheidet sich aber, ein Jahr länger zu arbeiten und die Rente erst ab Februar 2029 zu starten. Nach derzeitigen Entwürfen könnte daraus eine Rentenaufschubprämie für 13 Monate entstehen, die sich aus der zu diesem Zeitpunkt zustehenden Rente multipliziert mit einem gesetzlich festgelegten Prämienfaktor ergibt.

Der Charme des Modells: Die Prämie konzentriert den Effekt des Rentenaufschubs auf einen einmaligen Betrag und kann etwa für größere Anschaffungen, die Schuldentilgung oder als Reserve verwendet werden. Im Gegenzug fällt die laufende Monatsrente niedriger aus, als wenn Sie ausschließlich den 0,5-Prozent-Zuschlag wählen würden. Hier gilt: Ohne individuelle Berechnung durch die Deutsche Rentenversicherung oder einen Rentenberater sollten Sie keine Entscheidung treffen.

Aktuelle Rechtsprechung: Mehr Sicherheit bei der Rentenhöhe

Parallel zur Diskussion um die Rentenaufschubprämie stärkt die Rechtsprechung die Planungssicherheit für Rentnerinnen und Rentner. So hat das Bundessozialgericht 2025 entschieden, dass nachträgliche Rentenkürzungen wegen abweichender Arbeitgebermeldungen unzulässig sind, wenn eine Hochrechnung der Entgelte gewählt wurde. Maßgeblich ist § 70 Absatz 4 Satz 2 SGB VI.

Ab 2027 soll die Hochrechnung verpflichtend werden; Korrekturen werden dann nur noch zugunsten der Versicherten möglich sein. Das stärkt das Vertrauen in die Stabilität der gesetzlichen Rente – ein wichtiger Punkt, wenn Sie überlegen, Ihre Rente strategisch später in Anspruch zu nehmen oder auf eine Rentenaufschubprämie zu setzen. Hinweise zur Hochrechnung hat die Deutsche Rentenversicherung bereits in ihren Fachinformationen aufgegriffen.

FAQ: Häufige Fragen zur Rentenaufschubprämie

Ab wann soll die Rentenaufschubprämie gelten?

Die Politik plant einen Start ab 2028. Die genaue Ausgestaltung hängt von den endgültigen Gesetzesbeschlüssen ab.

Gibt es die 0,5-Prozent-Zuschläge zusätzlich zur Prämie?

Nach bisherigen Entwürfen ist davon auszugehen, dass Sie entweder die klassische Rentensteigerung oder die Rentenaufschubprämie wählen – nicht beides gleichzeitig. Konkrete Regelungen ergeben sich erst aus dem endgültigen Gesetzestext.

Ist die Rentenaufschubprämie steuerfrei?

Das ist derzeit offen. Wahrscheinlicher ist, dass die Prämie – wie andere Rententeile auch – zumindest teilweise der Besteuerung unterliegt. Endgültige Klarheit bringen erst spätere Informationen des Bundesfinanzministeriums und der Finanzverwaltung.

Wie lange kann ich die Prämie ansammeln?

In den bisher diskutierten Modellen ist eine Höchstdauer von 36 Monaten Rentenaufschub vorgesehen. Die genaue zeitliche Begrenzung und die Berechnungsformel werden im SGB VI geregelt.

Für wen lohnt sich die Rentenaufschubprämie besonders?

Interessant ist das Modell vor allem für Personen, die gesundheitlich weiterarbeiten können, eine stabile Beschäftigung haben und über andere Rücklagen verfügen. Ob sich die Prämie für Sie rechnet, hängt von Einkommen, Steuerlast, Familienstand und Lebensplanung ab. Eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung ist empfehlenswert.

Kann ich trotz Aufschub bereits in Teilrente gehen?

Schon heute sind flexible Übergänge möglich, etwa mit Teilrenten und Hinzuverdienst. Wie die Rentenaufschubprämie mit diesen Modellen kombiniert werden kann, wird die spätere Gesetzgebung zeigen. Informationen zu Teilrenten finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Quellen

Redakteure

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.
Einsatz von KI: Wir nutzen KI-Werkzeuge unterstützend, z.B. für Entwürfe von Texten oder Symbolgrafiken. Die inhaltliche Verantwortung liegt vollständig bei unserer Redaktion.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.