Das Wichtigste vorab: Wer 2026 mindestens 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung hat, kann als „langjährig Versicherte*r“ früher in Rente gehen – meist ab 63 Jahren, aber mit spürbaren Abschlägen.
„Nach 35 Jahren Arbeit will ich endlich früher in Rente“ – dieser Wunsch ist weit verbreitet. 2026 gilt: Wer 35 Versicherungsjahre nachweisen kann, gehört für die Deutsche Rentenversicherung zu den „langjährig Versicherten“ und darf vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Allerdings ist das selten ohne Preis: Für jeden Monat der vorgezogenen Altersrente werden 0,3 Prozent dauerhaft von der Rente abgezogen, maximal 14,4 Prozent. Die Details zu Wartezeiten und Altersgrenzen erläutert die Deutsche Rentenversicherung.
Rente nach 35 Jahren: Was heißt „langjährig versichert“? (Stand: 2026)
Rechtsgrundlage für die Altersrente für langjährig Versicherte ist § 36 SGB VI. Als langjährig versichert gelten Sie, wenn Sie die Wartezeit von 35 Jahren (420 Kalendermonate) erfüllt haben.
Wichtige Punkte 2026:
- 35 Versicherungsjahre ist die zentrale Schwelle für die Altersrente für langjährig Versicherte („Rente ab 63 mit Abschlägen“).
- 45 Jahre sind die Schwelle für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte („Rente nach 45 Jahren“, abschlagsfrei, aber mit höherer Altersgrenze).
- Die Regelaltersgrenze steigt weiter und liegt für jüngere Jahrgänge Richtung 67 Jahre.
Die 35 Jahre öffnen also den Weg zu einer früheren Rente – sie ersetzen aber nicht die gesetzlich festgelegten Altersgrenzen.
Wer kann 2026 nach 35 Jahren Arbeit früher in Rente?
Die Altersrente für langjährig Versicherte können Sie beanspruchen, wenn:
- Sie mindestens 35 Jahre an anrechenbaren Versicherungszeiten haben.
- Sie mindestens 63 Jahre alt sind.
- Sie einen Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Für alle, die 1964 oder später geboren sind, gilt: Die Regelaltersgrenze liegt bei 67 Jahren. Sie können zwar mit 63 in Rente gehen, müssen dann aber den maximalen Abschlag von 14,4 Prozent hinnehmen (4 Jahre = 48 Monate × 0,3 Prozent).
Für ältere Jahrgänge liegt die Abschlags‑Spanne etwas anders, weil deren Regelaltersgrenze noch unter 67 liegt. Beispiel: Wer 1960 geboren wurde, hat eine Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 4 Monaten; ein Rentenbeginn mit 63 führt zu etwas geringeren Abschlägen.
Beispiel: Rente nach 35 Jahren für Jahrgang 1963
- Versicherter, geboren 1963, 35 Versicherungsjahre voll.
- Regelaltersgrenze: 66 Jahre und 10 Monate.
- Frühester Rentenbeginn als langjährig Versicherter: 63 Jahre.
- Abschlag: für jeden Monat vor 66 Jahren und 10 Monaten 0,3 Prozent – also knapp unter dem Maximalabschlag von 14,4 Prozent.
Damit wird klar: 35 Jahre eröffnen die Option „früher raus“, aber zu dauerhaft spürbaren Einbußen.
Welche Zeiten zählen auf die 35 Jahre?
Für die Wartezeit von 35 Jahren werden deutlich mehr Zeiten angerechnet als nur klassische Vollzeitbeschäftigung. Dazu gehören u. a.:
- Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder versicherungspflichtiger Selbstständigkeit.
- Pflichtbeiträge aus Minijobs mit Rentenversicherung.
- Kindererziehungszeiten (in der Regel bis zum 10. Lebensjahr des Kindes).
- Zeiten nicht erwerbsmäßiger Pflege von Angehörigen.
- Zeiten mit Krankengeldbezug.
- Zeiten mit Arbeitslosengeld oder Bürgergeld (mit Einschränkungen bei der 45‑Jahre‑Rente).
Nicht automatisch voll zählen z. B. reine Schul‑ und Studienzeiten oder beitragsfreie Zeiten; hier lohnt der Blick in den Versicherungsverlauf.
Praxisbeispiel:
Eine Versicherte war 25 Jahre angestellt, 5 Jahre in einem Minijob mit Rentenversicherung, dazu 5 Jahre Kindererziehungszeiten – in Summe 35 Jahre Wartezeit. Sie kann die Altersrente für langjährig Versicherte nutzen, obwohl „nur“ 25 Jahre klassische Vollzeitbeschäftigung vorliegen.
Abschläge: Was die „Rente nach 35 Jahren“ kostet
Die Altersrente für langjährig Versicherte ist 2026 immer mit Abschlägen verbunden.
- Pro Monat, den Sie vor der maßgeblichen Altersgrenze (Regelaltersgrenze für diese Rentenart) in Rente gehen, werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen.
- Maximal sind 14,4 Prozent möglich (48 Monate).
- Der Abschlag ist dauerhaft – er gilt auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze und wirkt sich auf eventuelle Hinterbliebenenrenten aus.
Beispiel:
Regelaltersgrenze 67 Jahre, Rentenbeginn mit 63. Rente nach 35 Jahren wäre rechnerisch 1.500 Euro. Der Abschlag beträgt 14,4 Prozent = 216 Euro. Die tatsächliche Monatsrente liegt dauerhaft bei 1.284 Euro.
Vor einem vorgezogenen Rentenantrag sollten Sie daher unbedingt eine individuelle Rentenauskunft einholen.
Unterschied zur „Rente nach 45 Jahren“
Häufig wird die Rente nach 35 Jahren mit der „Rente nach 45 Jahren“ verwechselt. 2026 gilt:
- 35 Jahre: Altersrente für langjährig Versicherte – frühestens ab 63, immer mit Abschlägen.
- 45 Jahre: Altersrente für besonders langjährig Versicherte – abschlagsfrei, aber mit nach oben wandernder Altersgrenze (2026 z. B. 64 Jahre und 8 Monate für Jahrgang 1962).
Die 35‑Jahre‑Rente ist damit eher ein „sanfter Frühruhestand gegen Abschlag“, während die 45‑Jahre‑Rente eine Art Bonus für sehr lange Erwerbsbiografien ist.
Was hat sich 2026 geändert?
2026 setzt sich die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen fort.
- Die Regelaltersgrenze steigt um weitere zwei Monate.
- Die Altersgrenze für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte („Rente nach 45 Jahren“) steigt ebenfalls um zwei Monate.
- An der 35‑Jahre‑Schwelle als Zugangsvoraussetzung für langjährig Versicherte ändert sich nichts – neu sind vor allem Jahrgangsgrenzen und konkrete Altersstufen.
Daneben bleibt die Diskussion um flexible Übergänge, „Aktivrente“ und Hinzuverdienstmöglichkeiten im Ruhestand politisch aktuell, ohne dass dies die 35‑Jahre‑Grenze selbst verändert.
FAQ: Rente nach 35 Jahren Arbeit
Kann ich 2026 nach 35 Jahren Arbeit mit 63 in Rente gehen?
Ja, wenn Sie 35 Versicherungsjahre erfüllen, können Sie die Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 in Anspruch nehmen – aber mit dauerhaften Abschlägen.
Ist die Rente nach 35 Jahren abschlagsfrei?
In der Regel nein. Abschlagsfreie Frührente gibt es nur bei 45 Jahren Versicherungszeit (besonders langjährig Versicherte), und auch hier steigt die Altersgrenze.
Welche Zeiten zählen auf die 35 Jahre?
Neben Beschäftigung zählen u. a. Minijobs mit Rentenbeiträgen, Kindererziehungs‑ und Pflegezeiten, bestimmte Krankheits‑ und Arbeitslosigkeitszeiten.
Wie hoch sind die Abschläge, wenn ich 4 Jahre früher gehe?
Gehen Sie 48 Monate vor Ihrer maßgeblichen Altersgrenze in Rente, beträgt der Abschlag 14,4 Prozent Ihrer Rente – dauerhaft.
Wie erfahre ich, ob ich schon 35 Versicherungsjahre habe?
Fordern Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen aktuellen Versicherungsverlauf bzw. eine Rentenauskunft an.
Lohnt es sich, ein Jahr länger zu arbeiten, wenn ich 35 Jahre voll habe?
Ein weiteres Jahr kann Abschläge reduzieren, die spätere Rente erhöhen und Sie näher an die 45 Jahre für die abschlagsfreie Rente bringen – das sollte aber individuell berechnet werden.
Kann ich fehlende Zeiten für die 35 Jahre noch nachzahlen?
Freiwillige Beiträge können helfen, Lücken zu schließen oder Wartezeiten zu erfüllen. Ob und wie das möglich ist, klären Sie am besten in einer DRV‑Beratung.

