Rente 2026: Rentenpunkte im Ruhestand kaufen – so erhöhen Sie jetzt noch Ihre Rente

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Viele Ruheständler staunen, wenn sie ihre erste Rentenabrechnung sehen: Die Rente fällt oft niedriger aus als erwartet. Gleichzeitig wissen viele nicht, dass sie auch im Ruhestand noch etwas tun können, um ihre gesetzliche Rente zu erhöhen – etwa durch freiwillige Beiträge und den gezielten Kauf von Rentenpunkten. Seit 2026 gelten neue Werte bei Rentenwert, Beitragsbemessungsgrenze und Höchstbeiträgen. In diesem Ratgeber (Stand: 2026) erfahren Sie, wer überhaupt nach Rentenbeginn noch Rentenpunkte kaufen darf, welche Kosten auf Sie zukommen und in welchen Fällen sich das finanziell wirklich lohnt. Eine erste Orientierung zu Rechten und Möglichkeiten bietet die Deutsche Rentenversicherung.

Was bedeutet „Rentenpunkte im Ruhestand kaufen“?

Die gesetzliche Rente basiert auf Entgeltpunkten („Rentenpunkten“). Je mehr Punkte Sie im Laufe Ihres Erwerbslebens sammeln, desto höher fällt Ihre Rente aus. Rentenpunkte können Sie grundsätzlich auf zwei Wegen bekommen:

  • durch Pflichtbeiträge aus Arbeit, Selbstständigkeit oder bestimmten Ersatzzeiten
  • durch freiwillige Beiträge und Sonderzahlungen, etwa zum Ausgleich von Abschlägen

Wenn oft von „Rentenpunkte kaufen“ die Rede ist, geht es im Kern um zwei Konstellationen:

  • Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nach Rentenbeginn
  • Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen bei vorgezogener Altersrente nach § 187a Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)

Beide Wege führen dazu, dass Sie zusätzliche Entgeltpunkte erwerben, die Ihre Rente dauerhaft erhöhen.


Was ist 2026 neu? Wichtige Zahlen und Anpassungen

Zum 1. Juli 2026 werden die gesetzlichen Renten in ganz Deutschland um 4,24 Prozent angehoben. Das hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekanntgegeben, die Deutsche Rentenversicherung informiert hierüber in einer eigenen Meldung zur Rentenanpassung 2026.

Wichtige Punkte für die Praxis:

  • Der aktuelle Rentenwert (West/Ost vereinheitlicht) steigt zum 1. Juli 2026; ein Rentenpunkt bringt damit etwas mehr Monatsrente als 2025.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung liegt 2026 bei rund 101.400 Euro Jahresbrutto. Das begrenzt auch die maximale Zahl an Rentenpunkten, die Sie innerhalb eines Jahres erwerben können.
  • Die Kosten für einen zusätzlichen Rentenpunkt sind 2026 erneut gestiegen, weil sie vom Durchschnittsentgelt aller Versicherten und dem Beitragssatz von 18,6 Prozent abhängen.

Für individuelle Werte – etwa wie viel ein zusätzlicher Rentenpunkt genau zu Ihrer Rente beiträgt – sollten Sie eine aktuelle Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern.


Wer darf nach Rentenbeginn noch Rentenpunkte kaufen?

Entscheidend ist, ob Sie die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben und ob Sie eine Vollrente wegen Alters beziehen. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in § 7 SGB VI (freiwillige Versicherung) und § 187a SGB VI (Ausgleich von Rentenminderungen).

Vor Erreichen der Regelaltersgrenze

Solange Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, gilt:

  • Sie können in vielen Fällen weiterhin freiwillige Beiträge zahlen, selbst wenn Sie bereits eine vorgezogene Altersrente beziehen.
  • Zusätzlich können Sie gezielt Sonderzahlungen leisten, um Abschläge aus einem vorgezogenen Rentenbeginn ganz oder teilweise auszugleichen.

Voraussetzungen in der Praxis:

  • Mindestalter 50 Jahre für Ausgleichszahlungen nach § 187a SGB VI
  • Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 35 Jahren bei bestimmten Altersrenten
  • Realistische Aussicht, die maßgebliche Rentenart überhaupt zu erreichen (z. B. Altersrente für langjährig Versicherte)

Nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Sind Regelaltersgrenze und Vollrente erreicht, ist eine freiwillige Versicherung für die Zukunft grundsätzlich nicht mehr möglich. § 7 Absatz 2 SGB VI schließt dann weitere freiwillige Beiträge aus, wenn Sie eine Vollrente wegen Alters beziehen und der Monat, in dem Sie die Regelaltersgrenze erreichen, bereits abgelaufen ist.

Wichtige Ausnahme in der Praxis:

  • Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter arbeitet und die Rente zunächst als Teilrente bezieht oder auf Teile der Rente verzichtet, kann unter Umständen noch weitere Entgeltpunkte erwerben. Dazu sollten Sie unbedingt eine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch nehmen.

So funktioniert der Kauf von Rentenpunkten im Ruhestand konkret

Schritt 1: Rentenauskunft und Beratung einholen

Bevor Sie Geld in die Hand nehmen, sollten Sie klären:

  • Wie hoch ist meine aktuelle Rente (brutto/netto)?
  • Welche Abschläge habe ich durch vorgezogenen Rentenbeginn?
  • Welche Lücken gibt es im Versicherungsverlauf (z. B. Ausbildungszeiten, Auslandsaufenthalte)?

Hier hilft eine aktuelle Rentenauskunft und eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Auch kommunale Versicherungsämter und Verbraucherzentralen beraten zur gesetzlichen Rente.

Schritt 2: Antrag auf Auskunft zum Ausgleichsbedarf stellen

Wenn Sie gezielt Abschläge ausgleichen wollen, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft über die Höhe der Ausgleichszahlung. Dafür gibt es das Formular V0210 der Deutschen Rentenversicherung („Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beiträge zum Ausgleich einer Rentenminderung“), das Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung finden.

Die Rentenversicherung berechnet dann:

  • wie hoch Ihre Rentenminderung durch den vorzeitigen Rentenbeginn ausfällt
  • welche Einmalzahlung nötig ist, um diese Minderung ganz oder teilweise zu kompensieren

Schritt 3: Entscheidung und Zahlung

Nachdem Sie die Auskunft erhalten haben, entscheiden Sie, ob und in welcher Höhe Sie einzahlen möchten. Typische Regeln:

  • Sie müssen die in der Auskunft genannten Beiträge innerhalb einer Frist zahlen (in der Regel innerhalb von drei Monaten ab Zugang der Berechnung).
  • Sie können auch nur einen Teil des genannten Ausgleichsbetrags bezahlen; entsprechend wird nur ein Teil der Abschläge ausgeglichen.
  • Die Zahlung ist nicht rückgängig zu machen; Rückerstattungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Beiträge werden wie alle Rentenversicherungsbeiträge verwaltet und führen zu zusätzlichen Entgeltpunkten, die Ihre Rente ab dem nächsten Anpassungszeitpunkt erhöhen.

Was kostet ein zusätzlicher Rentenpunkt 2026 – und was bringt er?

Die Kosten eines Rentenpunkts ergeben sich aus:

  • Durchschnittsentgelt aller Versicherten im jeweiligen Jahr
  • Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung (2026: 18,6 Prozent)
  • Ihrer individuellen Einkommens- und Beitragssituation

Ein vereinfachtes Beispiel:

  • Wenn das Durchschnittsentgelt 2026 bei rund 51.944 Euro liegt, entspricht ein Jahresbrutto in dieser Höhe einem Entgeltpunkt.
  • Bei einem Beitragssatz von 18,6 Prozent bedeutet dies, dass etwa 9.661 Euro an Beiträgen einem vollen Rentenpunkt entsprechen.
  • Ein Rentenpunkt bringt ab Juli 2026 etwas über 42 Euro brutto monatlich an gesetzlicher Rente.

Diese Zahlen sind grobe Orientierungswerte. Ihre persönlichen Kosten pro Rentenpunkt und der genaue Rentenzuwachs stehen in der Auskunft der Deutschen Rentenversicherung bzw. in Ihrem Bescheid.

Wann lohnt sich der Kauf von Rentenpunkten im Ruhestand?

Ob sich der Zukauf von Rentenpunkten lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Ihrem Alter und Ihrer voraussichtlichen weiteren Lebensdauer
  • Ihrer aktuellen und zukünftigen Steuerbelastung
  • der Frage, ob Sie Abschläge aus frühem Rentenbeginn ausgleichen oder „nur“ die Rente erhöhen wollen
  • Alternativen zur Geldanlage (z. B. Tagesgeld, Anleihen, private Rentenversicherung)

Typische Konstellationen, in denen sich der Zukauf eher lohnen kann:

  • Sie sind Anfang 60, haben eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen und erwarten eine hohe Lebenserwartung.
  • Sie nutzen den Zukauf von Rentenpunkten, um steuerlich geförderte Vorsorgeaufwendungen auszureizen (Rürup‑Höchstbetrag).
  • Sie haben bereits andere Schulden getilgt und suchen eine sehr sichere, lebenslange Zusatzrente.

Weniger attraktiv ist der Kauf von Rentenpunkten häufig, wenn:

  • Sie gesundheitlich stark eingeschränkt sind und eine eher kurze Restlebensdauer erwarten.
  • Sie bereits eine hohe Rente beziehen, die voll zu versteuern ist, und durch zusätzliche Rente in eine deutlich höhere Steuerprogression rutschen.
  • Sie bessere Alternativen zur Geldanlage mit höherer Flexibilität und Rendite haben, etwa ein gut diversifiziertes Wertpapierdepot.

Eine neutrale steuerliche und finanzielle Beratung kann helfen, ob in Ihrem konkreten Fall der Zukauf sinnvoll ist. Ansprechpartner sind zum Beispiel Lohnsteuerhilfevereine, Steuerberater sowie Verbraucherzentralen mit Schwerpunkt Altersvorsorge, etwa die Verbraucherzentrale.

Praxisbeispiel: Vorzeitige Rente mit 63 und Ausgleich von Abschlägen

Frau M. ist Jahrgang 1963 und geht mit 63 Jahren in vorgezogene Altersrente. Ihre Regelaltersgrenze liegt bei 66 Jahren und 10 Monaten. Sie nimmt die Rente also gut 3 Jahre früher in Anspruch.

  • Pro Monat entstehen 0,3 Prozent dauerhafte Abschlag, das sind bei 36 Monaten insgesamt 10,8 Prozent.
  • Ihre reguläre Bruttorente würde 1.500 Euro betragen, durch Abschläge bleiben nur noch rund 1.338 Euro.

Über das Formular V0210 lässt sich berechnen, welche Einmalzahlung nötig wäre, um diese Abschläge ganz oder teilweise zu kompensieren. Entscheidet sich Frau M. für eine Teilkompensation – etwa von der vollen Rente auf 1.450 Euro – zahlt sie nur einen entsprechenden Teilbetrag und erhöht ihre monatliche Rente lebenslang.

Dieses Beispiel zeigt: Der Zukauf von Rentenpunkten ist eine langfristige Entscheidung. Sie sollten immer prüfen, wie viele Jahre es voraussichtlich dauert, bis sich Ihre Einmalzahlung durch die höhere Rente „amortisiert“.

Wichtige Fristen und Stolperfallen 2026

Freiwillige Beiträge: Frist 31. März

Freiwillige Beiträge können bis zum 31. März des Folgejahres für das vergangene Kalenderjahr nachgezahlt werden. Die gesetzliche Grundlage ist § 7 SGB VI (freiwillige Versicherung). Achten Sie darauf, dass Ihr Antrag rechtzeitig eingeht, insbesondere wenn noch kein Versicherungsverhältnis für das Vorjahr besteht.

Kein Zukauf mehr nach Vollrente und Regelaltersgrenze

Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und eine Vollrente wegen Alters bezieht, kann nicht mehr freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Möglichkeit des Zukaufs ist damit grundsätzlich beendet – hier gibt es nur eng begrenzte Ausnahmen, etwa über Beschäftigungsverhältnisse mit Rentenaufstockung. Lassen Sie sich dazu unbedingt von der Deutschen Rentenversicherung beraten.

Steuerliche Auswirkungen nicht vergessen

Zusätzliche Rentenpunkte bedeuten:

  • höhere Bruttorente
  • potenziell höhere Steuerbelastung im Alter
  • ggf. Auswirkungen auf Kranken‑ und Pflegeversicherungsbeiträge

Da die gesetzliche Rente schrittweise voll versteuert wird, sollten Sie auch die steuerliche Seite mitdenken. Informationen dazu finden Sie u. a. beim Bundesministerium der Finanzen und Ihrem Finanzamt.

Checkliste: So gehen Sie 2026 vor

  • Rentenunterlagen sichten und Rentenauskunft anfordern
  • Prüfen, ob Sie die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben
  • Klären, ob Abschläge aus vorgezogener Rente bestehen
  • Individuelle Auskunft zum Ausgleichsbedarf (Formular V0210) bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen
  • Steuerliche Auswirkungen mit Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfeverein besprechen
  • Entscheidung treffen: Höhe der Einmalzahlung, vollständiger oder teilweiser Ausgleich
  • Fristen beachten (insbesondere die Zahlungsfrist im Bescheid und die Nachzahlungsfrist 31. März für freiwillige Beiträge)

FAQ: Rentenpunkte im Ruhestand kaufen (Stand 2026)

Darf ich auch nach Rentenbeginn noch Rentenpunkte kaufen?

Ja, solange Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie freiwillige Beiträge zahlen und Ausgleichszahlungen für Abschläge leisten. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze und bei Vollrente sind freiwillige Beiträge grundsätzlich ausgeschlossen.

Wie hoch ist der Rentenzuwachs durch einen zusätzlichen Rentenpunkt 2026?

Ein Rentenpunkt bringt ab 1. Juli 2026 etwas über 42 Euro brutto monatlich. Der genaue Wert ergibt sich aus dem aktuellen Rentenwert, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jedes Jahr festlegt.

Welche Frist gilt für freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung?

Freiwillige Beiträge können bis zum 31. März des Folgejahres für das vergangene Jahr gezahlt werden. Rechtsgrundlage ist § 7 SGB VI, Informationen dazu bietet die Deutsche Rentenversicherung.

Kann ich gezielt nur die Abschläge aus meinem vorgezogenen Rentenbeginn ausgleichen?

Ja. Über das Formular V0210 können Sie eine Auskunft anfordern, wie hoch die Einmalzahlung sein muss, um Ihre Abschläge ganz oder teilweise auszugleichen. Sie entscheiden anschließend, ob Sie den Betrag ganz oder teilweise einzahlen.

Ist der Kauf von Rentenpunkten steuerlich absetzbar?

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind grundsätzlich als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich begünstigt. Ob und in welcher Höhe der Zukauf von Rentenpunkten Ihre Steuerlast mindert, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Informationen bietet das Bundesministerium der Finanzen, eine individuelle Einschätzung erhalten Sie bei Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfeverein.

Kann ich mir gezahlte Beiträge später wieder auszahlen lassen?

Nein. Freiwillige Beiträge und Ausgleichszahlungen sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Sie erhöhen Ihre Rentenanwartschaften beziehungsweise Ihre laufende Rente.

Wo bekomme ich eine unabhängige Beratung zum Zukauf von Rentenpunkten?

Beratung bieten die Deutsche Rentenversicherung, kommunale Versicherungsämter und Verbraucherzentralen, etwa die Verbraucherzentrale. Für steuerliche Fragen können Sie sich an einen Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberaterin bzw. einen Steuerberater wenden.

Quellenangaben

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