Viele Versicherte fragen sich: Wird meine Rente später reichen – oder lande ich im Alter in der Grundsicherung? Die Antwort hängt nicht nur von der Rentenhöhe, sondern vor allem von Ihren Ausgaben und der Frage ab, wo das sozialrechtliche Existenzminimum liegt. Aktuelle Daten der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesregierung zeigen: Die durchschnittlich gezahlten Renten liegen oft deutlich unter dem Niveau, ab dem statistisch von Armutsgefährdung die Rede ist. Wer seine persönliche Lücke kennt, kann aber rechtzeitig gegensteuern – oder im Alter gezielt ergänzende Leistungen beantragen.
Wie hoch ist Ihre Rente – Berechnung nach Rentenentgeltpunkten
Zuerst brauchen Sie einen realistischen Blick auf Ihre zu erwartende oder aktuelle Rente. Die gesetzliche Rente richtet sich nach den sogenannten Entgeltpunkten: Für ein Jahresgehalt in Höhe des Durchschnittsentgelts aller Versicherten erhalten Sie genau einen Entgeltpunkt.
Die jährlich verschickte Renteninformation zeigt, wie viele Entgeltpunkte Sie bereits gesammelt haben und mit welcher Bruttorente Sie bei weiterem Verlauf ungefähr rechnen können. Wer schon in Rente ist, findet die Bruttorente im Rentenbescheid. Die Bruttorente ist aber nur die Ausgangszahl – entscheidend ist später Ihr Netto.
Was ist ein Entgeltpunkt 2026 wert?
Die Höhe eines Entgeltpunkts bestimmt der sogenannte aktuelle Rentenwert. Zum 1. Juli 2026 steigen die Renten nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung um 4,24 Prozent. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit von 40,79 Euro auf 42,52 Euro pro Entgeltpunkt.
Ein einfaches Beispiel:
- 30 Entgeltpunkte ergeben 30 × 42,52 Euro = rund 1.275 Euro Bruttorente im Monat.
- Die Standardrente („Eckrente“) mit 45 Entgeltpunkten liegt dann bei 45 × 42,52 Euro = rund 1.913 Euro brutto.
Damit ist klar: Viele Versicherte erreichen im Ruhestand deutlich weniger als 45 Entgeltpunkte – und liegen daher deutlich unter der Standardrente.
Rente: brutto vs. netto – was ausgezahlt wird!
Von der Bruttorente gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner sowie – je nach Gesamteinkommen – Einkommensteuer ab.
- Kranken- und Pflegeversicherung: Der Beitragssatz liegt zusammengenommen bei rund 11 bis 12 Prozent der Rente (inkl. Zusatzbeitrag, hälftig getragen mit der Rentenversicherung).
- Steuern: Ob Sie Einkommensteuer zahlen, hängt von allen Alterseinkünften (z.B. Rente, Betriebsrenten, Mieten) und dem jeweiligen steuerpflichtigen Anteil ab. Bei geringeren Renten wird oft keine oder nur wenig Steuer fällig.
Die Deutsche Rentenversicherung bietet Online-Rechner, mit denen Sie ausgehend von der Bruttorente eine Netto-Schätzung vornehmen können. Eine Netto-Betrachtung ist wichtig, weil es im Alltag nur auf das ankommt, was tatsächlich auf Ihrem Konto landet.
Existenzminimum der Grundsicherung: die rechtliche Untergrenze
Eine wichtige Orientierung bietet das sozialrechtliche Existenzminimum der Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. der Grundsicherung im Alter. Es setzt sich zusammen aus dem Regelbedarf und den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.
Für 2026 gilt nach Entscheidung der Bundesregierung eine „Nullrunde“ bei den Regelbedarfen: Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro monatlich (Regelbedarfsstufe 1). Paare bekommen je Person 506 Euro. Die Werte gelten sowohl im Bürgergeld (SGB II) als auch in der Grundsicherung im Alter (SGB XII).
Hinzu kommen die angemessenen Miet- und Heizkosten, die stark von Ihrer Region und der Wohnungsgröße abhängen. Eine Beispielrechnung aus der Praxis:
- 563 Euro Regelbedarf für Alleinstehende
- plus z.B. 500 Euro angemessene Warmmiete
= etwa 1.063 Euro monatlicher Gesamtbedarf – in vielen Städten liegt der Bedarf wegen höherer Mieten allerdings deutlich darüber.
Wenn Ihre Rente (inklusive sonstiger Einkommen) diesen Bedarf nicht deckt, kommen Grundsicherung im Alter oder Wohngeld als Aufstockung in Betracht. Informationen dazu finden Sie u.a. bei der Bundesregierung und den zuständigen Sozialämtern.
Armutsgefährdung: Statistische, nicht rechtliche Grenze
Neben der sozialrechtlichen Untergrenze gibt es die Armutsgefährdungsgrenze. Sie ist eine statistische Größe des Statistischen Bundesamts und liegt bei 60 Prozent des mittleren Einkommens (Median).
Für Alleinlebende lag die Armutsgefährdungsgrenze 2025 nach aktuellen Meldungen bei rund 1.446 Euro netto im Monat. Damit war etwa jede fünfte Person im Rentenalter armutsgefährdet.
Diese Grenze ist keine „amtliche Mindestrente“, zeigt aber, ab welcher Einkommenshöhe die Lebenslagen statistisch kritisch werden. Wer mit seiner Rente deutlich darunter liegt, sollte prüfen, ob ergänzende Leistungen in Frage kommen oder ob sich durch Zuverdienst, Wohnkostenanpassung oder andere Maßnahmen die Situation verbessern lässt.
Durchschnittsrente: so hoch ist sie
Laut Rentenversicherungsbericht und verschiedenen Auswertungen lag die durchschnittliche Altersrente 2025 in Deutschland bei rund 1.100 Euro brutto – mit großen Unterschieden zwischen Männern und Frauen sowie nach Anzahl der Versicherungsjahre.
Die Standardrente (45 Jahre Durchschnittsverdienst) lag zum Stichtag 1. Juli 2025 bei etwa 1.836 Euro brutto. Durch die Rentenanpassung 2026 steigt sie auf gut 1.900 Euro brutto. Real erreichen aber viele Rentnerinnen und Rentner deutlich weniger, weil Erwerbsbiografien oft von Teilzeit, Niedriglohn oder Auszeiten geprägt sind.
Reicht die Rente: in 5 Schritten rechnen
- Bruttorente oder Prognose ermitteln
Nutzen Sie Ihre Renteninformation oder Ihren Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung. - Nettorente schätzen
Ziehen Sie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab und prüfen Sie ggf. mit einem Steuer- oder Rentenrechner, ob Einkommensteuer anfällt. - Monatliche Ausgaben auflisten
Fixkosten (Miete, Energie, Versicherungen, Mobilität) plus Lebenshaltung (Lebensmittel, Kleidung, Medikamente, Freizeit) und Rücklagen für größere Anschaffungen. - Vergleich mit Existenzminimum und Armutsgrenze
Liegt Ihre Nettorente unter dem sozialrechtlichen Bedarf (Regelbedarf + angemessene Unterkunft) oder deutlich unter der Armutsgefährdungsgrenze, besteht Handlungsbedarf – etwa Prüfung auf Grundsicherung im Alter oder Wohngeld. - Beratung nutzen
Lassen Sie Ihre Zahlen von der Rentenversicherung, Sozialberatungsstellen, Verbraucherzentralen oder Steuerberaterinnen prüfen. Diese helfen auch bei Anträgen auf Grundsicherung oder Wohngeld.
Beispiele: 900, 1.300 und 1.800 Euro Rente
Beispiel 1: 900 Euro Nettorente
Eine alleinstehende Rentnerin hat 900 Euro Nettorente. Bei einem sozialrechtlichen Bedarf von z.B. 1.063 Euro (563 Euro Regelbedarf + 500 Euro Warmmiete) ergibt sich eine Lücke von gut 160 Euro monatlich. In diesem Fall ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Grundsicherung im Alter oder Wohngeld in Betracht kommen.
Beispiel 2: 1.300 Euro Nettorente
Mit 1.300 Euro Nettorente und einer ähnlichen Miete bleibt rechnerisch ein kleiner Spielraum von rund 200–250 Euro über dem Existenzminimum. In teuren Städten mit Mieten von 700 Euro und mehr kann dieser Spielraum jedoch nahezu aufgebraucht sein, sodass auch hier ergänzende Leistungen sinnvoll sein können.
Beispiel 3: 1.800 Euro Nettorente
Wer 1.800 Euro netto erhält, liegt in der Regel deutlich über dem sozialrechtlichen Minimum und meist auch über der Armutsgefährdungsgrenze – vor allem, wenn die Wohnkosten moderat sind. In Ballungsräumen mit sehr hohen Mieten kann aber selbst diese Rente spürbar unter Druck kommen. Das zeigt: Entscheidend ist immer die Kombination aus Rente, Wohnkosten und sonstigen Einnahmen oder Vermögen.
Hilfen, wenn die Rente nicht ausreicht?
Wenn Ihre Rente zusammen mit anderen Einkünften den Bedarf nicht deckt, haben Sie verschiedene Optionen:
- Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII, wenn Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
- Wohngeld, insbesondere bei hoher Miete und knapp zu hoher Rente für Grundsicherung.
- Zuverdienst (Minijob), soweit gesundheitlich möglich.
- Wohnkosten senken, etwa durch Umzug in eine kleinere oder günstigere Wohnung.
Die Bundesregierung und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellen hierzu ausführliche Informationen bereit.
FAQ – „Reicht meine Rente zum Leben?“
Wie erfahre ich, wie hoch meine Rente später ungefähr sein wird?
Die Deutsche Rentenversicherung schickt Ihnen jährlich eine Renteninformation. Dort sehen Sie Ihre bisher erworbenen Entgeltpunkte und eine Prognose der Bruttorente. Auf Wunsch können Sie eine detaillierte Rentenauskunft anfordern.
Ab wann gelte ich im Alter als armutsgefährdet?
Orientiert sich die Grundsicherung im Alter an dieser Armutsgrenze?
Nein. Die Grundsicherung im Alter richtet sich nach dem sozialrechtlichen Bedarf: Regelbedarf (2026 für Alleinstehende 563 Euro) plus angemessene Unterkunftskosten. Die Armutsgrenze ist eine statistische, keine rechtliche Größe.
Was passiert, wenn meine Rente unter dem Existenzminimum liegt?
Dann können Sie beim Sozialamt Grundsicherung im Alter beantragen. Dort wird geprüft, ob Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen unter den maßgeblichen Grenzen liegen.
Spielt es eine Rolle, wie hoch meine Miete ist?
Wie oft sollte ich meine Rentenplanung überprüfen?
Sinnvoll ist eine Überprüfung alle paar Jahre und bei großen Veränderungen (Arbeitslosigkeit, Teilzeit, Scheidung, Krankheit). Spätestens etwa zehn Jahre vor dem Ruhestand sollten Sie eine detaillierte Einnahmen‑/Ausgabenrechnung machen.

